Hunderttausende Anleger sind von der Definition betroffenDer Steuerjurist Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen vertritt die Auffassung, dass es gute Gründe dafür gibt, Optionsscheine nicht als Termingeschäfte zu betrachten. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, dürften Privatanleger aufatmen - die neue Verschärfung im Steuerrecht beträfe sie weitgehend nicht. Einzelheiten zum Gutachten und einiges mehr, ...Den vollständigen Artikel lesen ...