Der Landkreis Vorpommern-Greifswald verbietet Zweitwohnungseigentümern die Einreise, es sei denn, sie können berufliche Gründe vorweisen. In einem Eilverfahren wollte ein Immobilienbesitzer gegen diese Maßnahme vorgehen, doch scheiterte nun vor dem Verwaltungsgericht Greifswald. Im vergangenen Jahr hatten zahlreiche Zweitwohnungsbesitzer versucht, sich gegen die aufziehende Corona-Pandemie auf ihr Häuschen auf dem Land bzw. an der See zu flüchten. Doch so nachvollziehbar die Idee war, von den dicht ...Den vollständigen Artikel lesen ...