DJ PTA-HV: Unternehmens Invest AG: Einladung zu ordentlichen Hauptversammlung am 24. März 2021
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta009/24.02.2021/08:30) - Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, mit Sitz in Wien FN 104570 f, ISIN: AT0000816301
Einladung
zu der am Mittwoch, den 24. März 2021, um 16.00 Uhr, am Sitz der Gesellschaft in 1010 Wien, Am Hof 4, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft
Aufgrund der Maßnahmen zur Vermeidung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus und zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer findet die Hauptversammlung am 24. März 2021 als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer gemäß der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung - COVID-19-GesV) statt. Das bedeutet, dass bei der Hauptversammlung am 24. März 2021 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können. Es werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Aktionäre die Hauptversammlung von jedem Ort aus optisch und akustisch in Echtzeit mitverfolgen können. Dabei wird seitens der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft in einer noch bekanntzugebenden Form jedem Teilnehmer ermöglicht, sich bei Bedarf mitzuteilen und an den Abstimmungen teilzunehmen. Die Antragsstellung, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung kann nur durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es nicht möglich ist, dass Aktionäre selbst zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können. Auch können Gäste nicht zugelassen werden und von einem Buffet im Anschluss an die Veranstaltung wird Abstand genommen. Nähere Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe, die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung und die Daten der unabhängigen Stimmrechtsvertreter sind spätestens ab 03. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uiag.at/investoren/ hauptversammlung zugänglich, sofern sie nicht bereits in dieser Einberufung enthalten sind. Der Vorstand der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft behält sich jedoch ausdrücklich vor, die Hauptversammlung auch kurzfristig abzusagen, wenn die verlässliche und sichere Durchführung der Hauptversammlung am 24. März 2021 nicht gesichert erscheint oder dies aufgrund der Vorgaben der Behörden angebracht sein sollte.
T a g e s o r d n u n g
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 30.09.2020 sowie des Lageberichtes und des Konzernlageberichtes des Vorstandes und des Corporate-Governance-Berichtes für das Geschäftsjahr 2019/20 mit dem Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019/20. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30.09.2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/20. 4. Beschlussfassung über die Vergütung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019/20. 5. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2019/20. 6. Beschlussfassung über die Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020/21 7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 9.
Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 03. März 2021 auf der Webseite der Gesellschaft unter www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung zugänglich: * Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung des Auskunftsrechts, die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und über die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung * Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG, insbesondere im Sinne der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung und zum Datenschutz der Aktionäre * die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen * Vergütungsbericht über das Geschäftsjahr 2019/20 * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 7. * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht * Frageformular * vollständiger Text dieser Einberufung
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der virtuellen Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den sie vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist ausreichend. Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Erteilung einer Vollmacht zur Teilnahme ersuchen wir, das auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft übermittelt und von dieser aufbewahrt werden. Vollmachten können per Post (Unternehmens Invest AG c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel), per Telefax (+43 (0) 1/8900 500 73) oder per E-Mail (anmeldung.uiag@hauptversammlung.at) übermittelt werden. Die Gesellschaft nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG von Kreditinstituten auch per SWIFT entgegen (BKAUATWW3AGM - Message Type MT 598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000816301 im Text angeben). Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Die Vollmacht muss in Textform erteilt werden. Die Vollmacht soll aus organisatorischen Gründen spätestens am 22. März 2021 bis 16.00 Uhr, Wiener Zeit, der Gesellschaft ausschließlich an einer der obengenannten Adressen zugehen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Bestellung eines unabhängigen Stimmrechtsvertreters als besondere Voraussetzung für das Recht auf Antragstellung, Stimmabgabe und Erhebung eines Widerspruchs In der virtuellen Hauptversammlung werden Aktionäre nicht physisch anwesend sein. Für die virtuelle Hauptversammlung am 24. März 2021 gilt dabei die Sonderregelung, dass sich jeder Aktionär sowie dessen Bevollmächtigter (dies gilt auch für bevollmächtigte Depotbanken) für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung einem der folgenden von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen Stimmrechtsvertreter zu bedienen hat:
1. Rechtsanwalt Mag. Andreas Schütz, LL.M. c/o Taylor Wessing e | n | w | c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH Schwarzenbergplatz 7, 1030 Wien Tel: +43 1 716 55 0 E-Mail: schuetz.uiag@hauptversammlung.at
2. Rechtsanwalt Dr. Daniel Reiter c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH ARES-Tower, Donau-City-Straße 11, 1220 Wien Tel: +43 2236 8933 77 E-Mail: reiter.uiag@hauptversammlung.at
3. Rechtsanwalt Dr. Christian Temmel, MBA c/o DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH Schottenring 14, 1010 Wien Tel: +43 1 531781505 E-Mail: temmel.uiag@hauptversammlung.at
4. Rechtsanwalt Dr. Philipp Baubin c/o Weber Rechtsanwälte GmbH & Co KG Rathausplatz 4, 1010 Wien E-Mail: baubin.uiag@hauptversammlung.at
Jeder Aktionär kann eine der oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem vom Aktionär bevollmächtigten, besonderen Stimmrechtsvertreter Aufträge zur Antragstellung und zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkt/en der Tagesordnung erteilt werden. Die Erteilung einer Vollmacht für die Antragstellung, Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung an eine andere Person ist gemäß § 3 Abs. 4 COVID-19 GesV nicht zulässig und daher unwirksam. Für die Vollmachtserteilung an die genannten besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.uiag.at/investoren/hauptversammlung spätestens ab 03. März 2021 ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Bitte lesen die Vollmachtsformulare genau durch und beachten Sie auch die weitergehenden Informationen über Ihre Rechte nach den §§ 109, 110, 118 und 119 AktG und die Informationen über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung, die auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at im Bereich Investoren / Hauptversammlung spätestens ab dem 03. März 2021 zugänglich sein werden. Die Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 22. März 2021, 16:00 Uhr, Wiener Zeit, bei der entsprechenden unten genannten E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters
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February 24, 2021 02:30 ET (07:30 GMT)