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EANS-Hauptversammlung: Atrium European Real Estate Limited / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: Atrium European Real Estate Limited / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
25.02.2021 
 
ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED 
(die "Gesellschaft") 
(eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (company incorporated with limited 
liability) nach dem Companies (Jersey) Law 1991 in der geltenden Fassung, mit 
der Registernummer 70371) 
 
EINLADUNG ZUR AUßERORDENTLICHEN Hauptversammlung 
 
Es wird hiermit bekannt gegeben, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der 
Gesellschaft am 12. März 2021, um 09:00 Uhr (Jersey Zeit) in den 
Büroräumlichkeiten der Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton 
Place, St. Helier, Jersey, JE4 0QH abgehalten wird, um über den nachstehenden 
außerordentlichen Beschluss zu beraten und diesen, falls er für angebracht 
erachtet wird, zu beschließen: 
AUßERORDENTLICHER BESCHLUSS 
 
  1. 1. Mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung wird die in 
     der außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegte geänderte Satzung als 
     Satzung der Gesellschaft angenommen. Die geänderte Satzung dient dem Ersatz 
     und der Aufhebung der bestehenden Satzung. 
 
     In diesem außerordentlichen Beschluss bezeichnet ein Verweis auf die 
     bestehende Satzung, die Satzung der Gesellschaft in der Fassung unmittelbar 
     vor der außerordentlichen Hauptversammlung und ein Verweis auf die 
     geänderte Satzung die vorgeschlagene neue Satzung der Gesellschaft (die den 
     Aktionären vor der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Website der 
     Gesellschaft unter https://www.aere.com/pressreleases.aspx zur 
     Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird). 
 
 
Im Auftrag des Boards 
Firmensitz 
11-15 Seaton PlaceSt 
St Helier 
Jersey 
JE40QH 
Channel Islands 
Secretary 
Datum 25. Februar 2021 
 
Anmerkungen: 
1. Aktionäre, die berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und 
abzustimmen, können einen oder mehrere Bevollmächtigte (die nicht Aktionäre sein 
müssen) benennen, die in ihrem Namen an einer Abstimmung teilnehmen und 
abstimmen können. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bevollmächtigte benannt 
werden sollen, muss jeder Bevollmächtigte für die Ausübung von Rechten aus 
unterschiedlichen Aktien benannt werden. Die bestehende Satzung schreibt vor, 
dass die Beschlussfasung auf der außerordentlichen Hauptversammlung per 
Abstimmung erfolgt. 
 
2. Bei einer Abstimmung hat jeder Aktionär das Recht auf 1 Stimme pro gehaltener 
Aktie (vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen in der bestehenden Satzung). 
 
3 Um an der Versammlung teilnehmen und abstimmen zu können, müssen Sie Aktien 
der Gesellschaft halten. 
 
4. Um gültig zu sein, muss ein von einem Aktionär ausgefülltes 
Vollmachtsformular (und ggf. die Vollmacht oder eine andere Vollmacht, mit der 
es unterzeichnet ist, oder eine notariell beglaubigte Kopie davon) so schnell 
wie möglich, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr (Amsterdamer Zeit/MEZ) am 11. März 
2021, von oder im Namen der Gesellschaft an der im Vollmachtsformular 
angegebenen Adresse empfangen worden sein. Im Falle eines Aktionärs, der Rechte 
an Aktien über einen Intermediär von Euroclear Netherlands hält, muss das 
Vollmachtsformular, wie im Schreiben (Circular) des Vorsitzenden des Boards 
erläutert, über die deptoführende Bank oder den Broker des Aktionärs eingereicht 
werden. Wenn ein Aktionär, der über einen Intermediär von Euroclear Netherlands 
Rechte an Aktien hält, ein Vollmachtsformular direkt beim Bevollmächtigten Van 
Lanschot Kempen Wealth Management N.V. einreicht, nicht jedoch über die 
depotführende Bank oder den Broker des Aktionärs, wird das Vollmachtsformular 
als ungültig betrachtet. Ein Vollmachtsformular liegt dieser Mitteilung bei. Das 
Ausfüllen und Zurücksenden eines Vollmachtsformulars (a) hindert registrierte 
Aktionäre nicht daran, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen, falls 
sie dies wünschen, und (b) ist erforderlich, damit Aktionäre, die ihre 
Aktienanteile über einen Intermediär von Euroclear Netherlands halten, zur 
Außerordentlichen Hauptversammlung zugelassen werden und abstimmen dürfen. 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
FTI Consulting 
+44 20 3727 1000 
Richard Sunderland / Claire Turvey / Andrew Davis 
scatrium@fticonsulting.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

February 25, 2021 10:19 ET (15:19 GMT)

© 2021 Dow Jones News
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