DJ EANS-Hauptversammlung: Atrium European Real Estate Limited / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 25.02.2021 ATRIUM EUROPEAN REAL ESTATE LIMITED (die "Gesellschaft") (eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (company incorporated with limited liability) nach dem Companies (Jersey) Law 1991 in der geltenden Fassung, mit der Registernummer 70371) EINLADUNG ZUR AUßERORDENTLICHEN Hauptversammlung Es wird hiermit bekannt gegeben, dass eine außerordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft am 12. März 2021, um 09:00 Uhr (Jersey Zeit) in den Büroräumlichkeiten der Aztec Financial Services (Jersey) Limited, 11-15 Seaton Place, St. Helier, Jersey, JE4 0QH abgehalten wird, um über den nachstehenden außerordentlichen Beschluss zu beraten und diesen, falls er für angebracht erachtet wird, zu beschließen: AUßERORDENTLICHER BESCHLUSS 1. 1. Mit Wirkung zum Ende der außerordentlichen Hauptversammlung wird die in der außerordentlichen Hauptversammlung vorgelegte geänderte Satzung als Satzung der Gesellschaft angenommen. Die geänderte Satzung dient dem Ersatz und der Aufhebung der bestehenden Satzung. In diesem außerordentlichen Beschluss bezeichnet ein Verweis auf die bestehende Satzung, die Satzung der Gesellschaft in der Fassung unmittelbar vor der außerordentlichen Hauptversammlung und ein Verweis auf die geänderte Satzung die vorgeschlagene neue Satzung der Gesellschaft (die den Aktionären vor der außerordentlichen Hauptversammlung auf der Website der Gesellschaft unter https://www.aere.com/pressreleases.aspx zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt wird). Im Auftrag des Boards Firmensitz 11-15 Seaton PlaceSt St Helier Jersey JE40QH Channel Islands Secretary Datum 25. Februar 2021 Anmerkungen: 1. Aktionäre, die berechtigt sind, an der Hauptversammlung teilzunehmen und abzustimmen, können einen oder mehrere Bevollmächtigte (die nicht Aktionäre sein müssen) benennen, die in ihrem Namen an einer Abstimmung teilnehmen und abstimmen können. Für den Fall, dass zwei oder mehr Bevollmächtigte benannt werden sollen, muss jeder Bevollmächtigte für die Ausübung von Rechten aus unterschiedlichen Aktien benannt werden. Die bestehende Satzung schreibt vor, dass die Beschlussfasung auf der außerordentlichen Hauptversammlung per Abstimmung erfolgt. 2. Bei einer Abstimmung hat jeder Aktionär das Recht auf 1 Stimme pro gehaltener Aktie (vorbehaltlich etwaiger Beschränkungen in der bestehenden Satzung). 3 Um an der Versammlung teilnehmen und abstimmen zu können, müssen Sie Aktien der Gesellschaft halten. 4. Um gültig zu sein, muss ein von einem Aktionär ausgefülltes Vollmachtsformular (und ggf. die Vollmacht oder eine andere Vollmacht, mit der es unterzeichnet ist, oder eine notariell beglaubigte Kopie davon) so schnell wie möglich, spätestens jedoch bis 10:00 Uhr (Amsterdamer Zeit/MEZ) am 11. März 2021, von oder im Namen der Gesellschaft an der im Vollmachtsformular angegebenen Adresse empfangen worden sein. Im Falle eines Aktionärs, der Rechte an Aktien über einen Intermediär von Euroclear Netherlands hält, muss das Vollmachtsformular, wie im Schreiben (Circular) des Vorsitzenden des Boards erläutert, über die deptoführende Bank oder den Broker des Aktionärs eingereicht werden. Wenn ein Aktionär, der über einen Intermediär von Euroclear Netherlands Rechte an Aktien hält, ein Vollmachtsformular direkt beim Bevollmächtigten Van Lanschot Kempen Wealth Management N.V. einreicht, nicht jedoch über die depotführende Bank oder den Broker des Aktionärs, wird das Vollmachtsformular als ungültig betrachtet. Ein Vollmachtsformular liegt dieser Mitteilung bei. Das Ausfüllen und Zurücksenden eines Vollmachtsformulars (a) hindert registrierte Aktionäre nicht daran, an der Versammlung teilzunehmen und abzustimmen, falls sie dies wünschen, und (b) ist erforderlich, damit Aktionäre, die ihre Aktienanteile über einen Intermediär von Euroclear Netherlands halten, zur Außerordentlichen Hauptversammlung zugelassen werden und abstimmen dürfen. Rückfragehinweis: FTI Consulting +44 20 3727 1000 Richard Sunderland / Claire Turvey / Andrew Davis scatrium@fticonsulting.com Ende der Mitteilung euro adhoc =-------------------------------------------------------------------------------
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February 25, 2021 10:19 ET (15:19 GMT)