Formale Mängel eines Versicherungsvertrags geltend zu machen, um eine Rückabwicklung herbeizuführen, kann rechtsmissbräuchlich sein. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des BGH hervor. In dem Fall hatte ein Versicherer fälschlicherweise behauptet, er gehöre keinem Sicherungsfonds an. Ein Versicherungsnehmer hatte 2004 einen privaten Rentenversicherungsvertrag mit einem Versicherer geschlossen. 2017 forderte er jedoch die Rückabwicklung sowie die Herausgabe von Nutzungen. Seiner Ansicht nach, ...Den vollständigen Artikel lesen ...