FRANKFURT (BaFin) -
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute gegenüber der Greensill Bank AG wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem ordnete die BaFin an, die Bank für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen, und untersagte es ihr, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Greensill Bank AG bestimmt sind (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
Copyright: Bundesanstalt für Finanzdienstaufsicht / www.bafin.de - (03.03.2021)