Die Bundesregierung hat dem Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung einen Passus zugefügt, der es Behörden erlaubt, über Clouds zugängliche Daten einzusehen. Juristen melden Bedenken an. Das Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften liegt, nachdem der Bundestag es hat passieren lassen, nun beim Bundesrat. Der soll sich am Freitag erstmals damit befassen. StPO-E: Letzte Fassung enthält erstaunliche Vorschrift In der letzten Fassung des Entwurfs ist Juristen nun eine Änderung aufgefallen, die sie für durchaus problematisch halten. Es...Den vollständigen Artikel lesen ...
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