DJ Bundesrat beschließt Corona-Steuerhilfen für Familien und Betriebe
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Nur eine Woche nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, das Familien und Unternehmen bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie unterstützen soll. Es kann daher nach Unterzeichnung durch den Bundespräsident und Verkündung im Bundesgesetzblatt wie geplant in Kraft treten, teilte die Länderkammer mit.
Mit dem Gesetz werden Familien, Gaststätten sowie verlustmachende Gewerbe steuerlich entlastet. Familien sollen auch 2021 einen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind bekommen. Für Gaststätten soll der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen bis Ende 2022 verlängert werden, nicht aber für Getränke. Für Unternehmen und Selbstständige soll zudem der mögliche steuerliche Verlustrücktrag auf 10 Millionen Euro angehoben werden - gültig für die Jahre 2020 und 2021.
In einer begleitenden Entschließung wies der Bundesrat auf enorme Belastungen für Länder- und Kommunalhaushalte durch den Kinderbonus hin. Diese müsse der Bund durch Anpassung der Umsatzsteueranteile vollständig kompensieren, forderten die Länder. Außerdem müsse die Regierung sicherstellen, dass der Kinderbonus nicht wie Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet wird, damit auch Alleinerziehende in vollem Umfang davon profitieren. Nur so sei das Ziel zu erreichen, mit Hilfe des Kinderbonus einen zusätzlichen Nachfrageimpuls bei Familien mit Kindern zu schaffen.
Beide Entschließungen wurden der Regierung laut Bundesrat zugeleitet. Ob und wann sie die Forderungen des Bundesrates umsetze, entscheide sie. Zum Kinderbonus hatten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Länderchefs allerdings am Mittwoch laut Merkel bereits vereinbart, dass dessen Kosten vom Bund übernommen werden.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
DJG/ank/uxd
(END) Dow Jones Newswires
March 05, 2021 06:31 ET (11:31 GMT)
Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.