Bereits 2019 gab das Kölner Verwaltungsgericht der AfD gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz recht - als es gegen die öffentliche Einstufung der Partei als "Prüffall" urteilte. Die Partei so zu nennen sei "rechtswidrig und auch unverhältnismäßig" gewesen, erklärte das Gericht.
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