Gestern die lange erwartete "Bekanntgabe", dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die Gesamtpartei AfD als "rechtsextremistischen Verdachtsfall" einstuft und infolgedessen die Partei nebst Sympathisanten mit geheimdienstlichen Mittel ausspionieren darf - heute der Hammerschlag des Verwaltungsgerichts Köln.
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