Anzeige
Mehr »
Login
Mittwoch, 24.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 688 internationalen Medien
Breaking News: InnoCan startet in eine neue Ära – FDA Zulassung!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
342 Leser
Artikel bewerten:
(1)

EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
09.03.2021 
 
PALFINGER AG 
Bergheim, FN 33393 h 
ISIN AT0000758305 
("Gesellschaft") 
 
Einberufung der 33. ordentlichen Hauptversammlung der 
PALFINGER AG 
für Mittwoch, den 7. April 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
ist die PALFINGER WORLD in 5211 Lengau, Kapellenstraße 18, 
eine Betriebsstätte einer inländischen Konzerngesellschaft 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der PALFINGER AG am 7. April 2021 wird auf Grundlage von § 
1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der 
COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer 
als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der PALFINGER AG am 7. April 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch 
anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands 
sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen 
Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen 
Stimmrechtsvertreter in 5211 Lengau, Kapellenstraße 18, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.palfinger@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 7. April 2021 
ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.palfinger.ag als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine 
Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht 
erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann 
daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- 
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die 
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
Geschäftsjahr 2020 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2020 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2020 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2021 
6. Wahlen von drei Personen in den Aufsichtsrat 
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands 
 
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG 
sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des 
Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das 
mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 
b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien 
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches 
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den 
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre vorzusehen, 
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 
 
9. Beschlussfassung über die Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 17. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.palfinger.ag zugänglich: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
  ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
  jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
* Beschlussvorschläge des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats zu den 
  Tagesordnungspunkten 2 bis 9, 
* Vergütungsbericht, 
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 
  87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zu TOP 
  8 - Bezugsrechtsausschluss bzw. umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb 
  eigener Aktien, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV, 
* Frageformular, 
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. März 
2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
1. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
Punkt 18 Abs 2 genügen lässt 
Per Telefax +43 1 8900 500 - 78 
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten 
PALFINGER AG 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 09, 2021 01:56 ET (06:56 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2021 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.