Anzeige
Mehr »
Login
Samstag, 27.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 686 internationalen Medien
Geheimtipp: Rasanter Aufstieg, Branchenrevolution und Jahresumsatz von 50 Mio. $
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
271 Leser
Artikel bewerten:
(1)

EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einberufung -2-

DJ EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
09.03.2021 
 
PALFINGER AG 
Bergheim, FN 33393 h 
ISIN AT0000758305 
("Gesellschaft") 
 
Einberufung der 33. ordentlichen Hauptversammlung der 
PALFINGER AG 
für Mittwoch, den 7. April 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
 
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
ist die PALFINGER WORLD in 5211 Lengau, Kapellenstraße 18, 
eine Betriebsstätte einer inländischen Konzerngesellschaft 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
 
Die Hauptversammlung der PALFINGER AG am 7. April 2021 wird auf Grundlage von § 
1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der 
COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer 
als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der PALFINGER AG am 7. April 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch 
anwesend sein können. 
 
Die virtuelle Hauptversammlung findet ausschließlich unter physischer 
Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands 
sowie der weiteren Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen 
Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen 
Stimmrechtsvertreter in 5211 Lengau, Kapellenstraße 18, statt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht 
Widerspruch zu erheben erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.palfinger@hauptversammlung.at der Gesellschaft, sofern die 
Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt 
IV. übermittelt und einen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. 
bevollmächtigt haben. 
 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 7. April 2021 
ab ca. 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.palfinger.ag als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine 
Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht 
erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann 
daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen. 
 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate-Governance- 
Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des Vorschlags für die 
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das 
Geschäftsjahr 2020 
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
Geschäftsjahr 2020 
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das 
Geschäftsjahr 2020 
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 
2021 
6. Wahlen von drei Personen in den Aufsichtsrat 
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands 
 
a) zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG 
sowohl über die Börse als auch außerbörslich im Ausmaß von bis zu 10 % des 
Grundkapitals, auch unter Ausschluss des quotenmäßigen Veräußerungsrechts, das 
mit einem solchen Erwerb einhergehen kann (umgekehrter Bezugsrechtsausschluss), 
b) gemäß § 65 Abs 1b AktG für die Veräußerung bzw. Verwendung eigener Aktien 
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches 
Angebot unter sinngemäßer Anwendung der Regelungen über den 
Bezugsrechtsausschluss der Aktionäre vorzusehen, 
c) das Grundkapital durch Einziehung dieser eigenen Aktien ohne weiteren 
Hauptversammlungsbeschluss herabzusetzen. 
 
9. Beschlussfassung über die Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrats 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 17. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.palfinger.ag zugänglich: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
  ("Teilnahmeinformation"), 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate-Governance-Bericht, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
  jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
* Beschlussvorschläge des Vorstands bzw. des Aufsichtsrats zu den 
  Tagesordnungspunkten 2 bis 9, 
* Vergütungsbericht, 
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 
  87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1 Z 8 sowie Abs 1a und Abs 1b AktG zu TOP 
  8 - Bezugsrechtsausschluss bzw. umgekehrter Bezugsrechtsausschluss, Erwerb 
  eigener Aktien, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
  COVID-19-GesV, 
* Frageformular, 
* Formulare für den Widerruf einer Vollmacht, 
* vollständiger Text dieser Einberufung. 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28. März 
2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). 
 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur 
berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
1. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
Punkt 18 Abs 2 genügen lässt 
Per Telefax +43 1 8900 500 - 78 
Per E-Mail anmeldung.palfinger@hauptversammlung.at 
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten 
PALFINGER AG 
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH 
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60 
Per SWIFT GIBAATWGGMS 
(Message Type MT598 oder MT599, 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 09, 2021 01:56 ET (06:56 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Palfinger AG / Einberufung -2-

unbedingt ISIN AT0000758305 im Text angeben) 
 
Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die 
Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des 
Auskunftsrechts der Aktionäre nicht wirksam erfolgen. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu 
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu 
veranlassen. 
 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien 
und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG): 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code) 
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen 
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; ISIN AT0000758305 
  (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer) 
* Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung 
* Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht 
 
 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtags 28. März 2021 (24: 
00 Uhr, Wiener Zeit) beziehen. 
Die Depotbestätigung wird in deutscher oder englischer Sprache entgegengenommen. 
 
V. BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE 
VERFAHREN 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach 
Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV berechtigt ist und dies der 
Gesellschaft gemäß den Festlegungen in Punkt IV. dieser Einberufung nachgewiesen 
hat, hat das Recht, einen besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines 
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der PALFINGER AG am 7. April 
2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der besonderen 
Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Als besondere Stimmrechtsvertreter werden die folgenden Personen, die geeignet 
und von der Gesellschaft unabhängig sind, vorgeschlagen: 
 
(i) Dr. Christoph Nauer LL.M. 
p. Adr. bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 
Enzersdorferstraße 4 
2340 Mödling 
nauer.palfinger@hauptversammlung.at 
 
(ii) Dr. Christian Temmel MBA 
p. Adr. DLA Piper Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH 
Schottenring 14 
1010 Wien 
temmel.palfinger@hauptversammlung.at 
 
(iii) Mag. Fritz Ecker LLM.oec 
p. Adr. Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
Dragonerstraße 67A, WDZ 10 
4600 Wels 
ecker.palfinger@hauptversammlung.at 
 
(iv) MMag. Thomas Niss MBA 
p. Adr. Coown Technologies GmbH 
Gußhausstraße 3/2a 
1040 Wien 
niss.palfinger@hauptversammlung.at 
 
Jeder Aktionär kann eine der vier oben genannten Personen als seinen besonderen 
Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Person eine Vollmacht erteilen. 
 
Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.palfinger.ag ein eigenes 
Vollmachtsformular abrufbar. Es wird gebeten, dieses Vollmachtsformular zu 
verwenden. 
 
Für die Vollmachtserteilung, die dazu vorgesehenen Übermittlungsmöglichkeiten 
und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Festlegungen zu 
beachten. 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich 
ausgeschlossen. 
 
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE NACH DEN §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG 
Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen 
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien 
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung 
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses 
Verlangen in Schriftform per Post oder Boten spätestens am 24. März 2021 (24:00 
Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse 5101 Bergheim 
bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung Investor Relations, 
z.H. Herrn Hannes Roither, oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter 
elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse h.roither@palfinger.com oder per 
SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht. "Schriftlich" bedeutet eigenhändige 
Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden Antragsteller oder, wenn 
per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per 
SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000758305 
im Text anzugeben ist. 
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt 
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht 
aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst 
sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden 
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien 
sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen 
das Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt 
(Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu 
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt 
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den 
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer 
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im 
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht 
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 26. März 2021 (24:00 
Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 662 2281-81070 
oder an 5101 Bergheim bei Salzburg, Lamprechtshausener Bundesstraße 8, Abteilung 
Investor Relations, z.H. Herrn Hannes Roither, oder per E-Mail an 
h.roither@palfinger.com, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als 
PDF-Dokument, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen die 
Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in 
einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen 
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss 
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar 
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss 
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. 
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle 
der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. 
 
Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 
10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 
sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die 
nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen sich auf 
denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. 
 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt IV. dieser Einberufung) verwiesen. 
 
3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG 
Zum Tagesordnungspunkt 6. "Wahlen von drei Personen in den Aufsichtsrat" und der 
allfälligen Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionäre gemäß 
§ 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben: 
 
Auf die PALFINGER AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar. 
 
Der Aufsichtsrat der PALFINGER AG besteht derzeit aus sieben von der 
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern) und drei vom 
Betriebsrat gem § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den sieben 
Kapitalvertretern sind fünf Männer und zwei Frauen; die 
Arbeitnehmervertreterseite besteht aus drei Männern. 
 
Mitgeteilt wird, dass die Mehrheit der Kapitalvertreter einen Widerspruch gem § 
86 Abs 9 AktG erhoben hat und es daher zur Getrennterfüllung des 
Mindestanteilsgebots gem § 86 Abs 7 AktG kommt. 
 
Punkt 10.1 der Satzung der PALFINGER AG bestimmt, dass der Aufsichtsrat aus vier 
bis acht von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern besteht. 
 
4. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht 
erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem 
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 09, 2021 01:56 ET (06:56 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2021 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.