Nun ist es soweit: Ab dem 10.03.2021 ist die EU-Transparenzverordnung (TVO) anzuwenden. Die Regelung sieht vor, dass Produktgeber nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten erfüllen müssen. Auch für Vermittler von Versicherungsanlageprodukten ergeben sich daraus neue Informationspflichten. Die "EU-Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor" (Nr. 2019/2088) (TVO) ist Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen und soll vor allem für ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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