Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat jede Hoffnung von Unternehmen, in der Coronakrise die viel großzügigeren Entschädigungen nach dem Epidemiegesetz zu erhalten, abgewiesen. Das neue COVID-19-Maßnahmengesetz und die darauf aufbauenden Verordnungen sind so formuliert, dass die Entschädigungen des Epidemiegesetzes für Firmen nicht zur Anwendung kommen, stellte das Höchstgericht in einem heute bekanntgegebenen ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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