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Bafin will Bilanzkontrollverfahren alleine durchführen

DJ Bafin will Bilanzkontrollverfahren alleine durchführen

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) hat sich hinter Forderungen gestellt, bei der Reform der Aufsicht das zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle abzuschaffen - anders als von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) geplant. "Wenn ich einen Wunsch frei hätte, dann würde ich mir ein einstufiges Verfahren wünschen", sagte der für den Geschäftsbereich Abwicklung zuständige Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch bei einer Anhörung im Bundestags-Finanzausschuss. "Dann haben wir nämlich überhaupt keine Schnittstelle mit einer zweiten, vorgelagerten Stelle", hob er hervor.

Der Würzburger Betriebswirtschaftsprofessor Hansrudi Lenz pflichtete den Bestrebungen nach einem nur noch einstufigen Verfahren bei. "Ich sehe kein zwingendes Argument für das zweistufige Verfahren", sagte er in der öffentlichen Anhörung, die als Videokonferenz abgehalten wurde. Die Studienlage beweise nicht, dass damit eine Verbesserung erreicht werde. Vielmehr überwiege der Vorteil geringerer Aktions- und Transaktionskosten eines einstufigen Verfahrens. Das Verfahren solle deshalb "als Rechtsdurchsetzungsinstrument staatlich-hoheitlich ausgestaltet und vollständig der Bafin übertragen werden", erklärte er in seiner Stellungnahme.

Der Frankfurter Wirtschaftsrechtsprofessor Theodor Baums erklärte hingegen, das zweistufige Verfahren aus Bafin und Deutscher Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) habe sich, "wenn man vom Wirecard-Fall absieht, im Grundsatz bewährt und sollte jedenfalls vorerst, wie im Entwurf vorgesehen, beibehalten werden". Der Wirecard-Fall sei sowohl von der Bafin als auch von der DPR falsch behandelt worden. Um derartige Vorfälle künftig tunlichst auszuschließen, überzeugten die geplanten Maßnahmen. Hingegen gebe es keinen Grund anzunehmen, dass die routinemäßige Stichprobenprüfung besser oder zuverlässiger ausfallen würde, wenn auch diese Aufgabe der Bafin übertragen würde.

Baums begrüßte in seiner schriftlichen Stellungnahme zudem die vorgesehene externe Prüferrotation nach zehn Jahren und die geplante Anhebung der Haftungshöchstgrenzen, lehnte aber die geplante Vorschrift ab, dass sich Abschlussprüfer künftig nur noch bei einfacher, nicht mehr bei grober Fahrlässigkeit auf die bestehenden Haftungshöchstgrenzen berufen können sollten.

Aktieninstitut will weiter zweistufiges Verfahren 

Auch das Deutsche Aktieninstitut (DAI) stellte sich hinter das Vorhaben, am zweistufigen Kontrollsystem festzuhalten. Die künftige Rolle der Bafin solle "auf Verfahren mit Betrugsverdacht konzentriert werden". Hier habe sie wegen ihrer hoheitlichen Kompetenzen ihre Stärken. Die Stärken der DPR lägen dagegen in einer über Jahre aufgebauten Fachexpertise in Bezug auf die Anwendung der komplexen nationalen und internationalen Rechnungslegungsstandards. Das Gesetz solle aber "noch stärker einen Schutz der Unternehmen vor vorschnellem Betrugsverdacht ermöglichen", so das DAI.

Scholz will mit seinen Plänen die Finanzaufsicht Bafin in Reaktion auf den Wirecard-Skandal grundlegend reformieren. Sie soll künftig stärker präventiv agieren und Verdachtsfällen in der Bilanzkontrolle schneller und effizienter nachgehen können. Scholz will dafür auf eine "Fokusaufsicht" und die Rekrutierung hoch spezialisierteren Personals setzen. Auch soll die Bafin "mehr Zugriffsrechte und zusätzliches kompetentes Personal, insbesondere Wirtschaftsprüfer" erhalten. Jedoch ist weiterhin auch eine Einbindung der DPR vorgesehen.

Geplant sind auch schärfere Regeln für Abschlussprüfer. Auch für Kapitalmarktunternehmen soll fortan eine verpflichtende externe Prüferrotation nach zehn Jahren gelten. Die Haftungshöchstgrenzen sollen bei der Prüfung kapitalmarktorientierter Unternehmen um das Vierfache auf 16 Millionen Euro steigen. Bei grob fahrlässigem Verhalten soll es keine Haftungshöchstgrenze mehr geben.

Union und Opposition haben aber bereits eine Nachbesserung der Pläne gefordert. Die Union fordert eine "Bilanzkontrolle aus einer Hand", klare Kompetenzen bei der Geldwäscheaufsicht, weniger Konzentration auf dem Wirtschaftsprüfermarkt, die Stärkung der Rechte von Aufsichtsräten und mehr Transparenz bei Verstößen. Insbesondere wollen CDU und CSU das zweistufige Verfahren der Bilanzkontrolle abschaffen, an dem Scholz festhalten will. Auch aus der Opposition wurde gefordert, die Zuständigkeit für die Bilanzkontrolle vollständig bei der Bafin anzusiedeln. Die Union lehnt zudem die geplante unbegrenzte Haftung bei grober Fahrlässigkeit strikt ab.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/apo

(END) Dow Jones Newswires

March 15, 2021 09:34 ET (13:34 GMT)

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