Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 18.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 689 internationalen Medien
Kurze Gold-Preis-Konsolidierung zum Einstieg in diese Aktie nutzen!
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
Dow Jones News
279 Leser
Artikel bewerten:
(1)

EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG / -4-

DJ EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
15.03.2021 
 
                                Einberufung der 
                       10. ordentlichen Hauptversammlung 
                           der AMAG Austria Metall AG 
                       (FN 310593 f; ISIN: AT00000AMAG3) 
                 für Dienstag, den 13. April 2021, um 11:00 Uhr 
                          am Sitz der Gesellschaft in 
         5282 Braunau am Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61. 
 
 
Zwtl.: I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, die 10. ordentliche Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 
13. April 2021 als "virtuelle Versammlung" im Sinne der COVID-19-GesV (BGBl II 
Nr. 140/2020) durchzuführen. 
 
Dies bedeutet, dass Aktionäre bei der Hauptversammlung der AMAG Austria Metall 
AG am 13. April 2021 nicht physisch anwesend sein können. 
 
Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des 
Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des 
Vorstands, des beurkundenden Notars, des Vertreters der Abschlussprüferin der 
Gesellschaft, des aktienrechtlichen Beraters der Gesellschaft sowie der vier von 
der Gesellschaft bestimmten, besonderen Stimmrechtsvertreter in 5282 Braunau am 
Inn - Ranshofen, Lamprechtshausener Straße 61, statt. 
 
Durch die Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung werden nach der Beurteilung 
des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft, als auch die Interessen 
der Aktionäre bestmöglich berücksichtigt. 
 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Versammlung 
nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der 
Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Diese 
Sonderbestimmungen werden in der vorliegenden Einberufung näher erläutert, 
insbesondere finden Sie detaillierte Informationen über die organisatorischen 
und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Versammlung. 
 
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es leider nicht möglich ist, dass 
Aktionäre am 13. April 2021 persönlich am Veranstaltungsort der Hauptversammlung 
erscheinen. 
 
 
Zwtl.: II. ÜBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET 
 
 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV in Verbindung mit § 102 
Abs 4 AktG vollständig in Bild und Ton öffentlich in Echtzeit im Internet 
übertragen. 
 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 13. April 2021 
ab 11:00 Uhr im Internet auf der Homepage der Gesellschaft unter 
www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021 [https:// 
www.amag-al4u.com/investor-relations/ordentliche-hauptversammlung-2021] 
verfolgen. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die 
dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese öffentliche, akustische und optische 
Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die 
Präsentation des Vorstands sowie die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu 
verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. 
 
Die technischen Voraussetzungen auf Seiten der Aktionäre sind ein entsprechend 
leistungsfähiger Internetzugang bzw. eine leistungsfähige Internetverbindung 
sowie ein internetfähiges Gerät, welches über einen HTML5-tauglichen 
Internetbrowser mit aktiviertem Javascript verfügt und zur Ton- und 
Videowiedergabe der Übertragung in der Lage ist (z.B. PC mit Monitor und 
Lautsprecher, Notebook, Tablet, Smartphone u.Ä.). 
 
Die Liveübertragung ermöglicht keine optische und akustische Zweiweg-Verbindung 
in Echtzeit (Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Abgabe der Stimme 
auf elektronischem Weg von jedem Ort aus (Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 
AktG und § 126 AktG). 
 
 
Zwtl.: III. T A G E S O R D N U N G 
 
 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt dem 
     Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des 
     Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 
     samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung des 
     Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das 
     Geschäftsjahr 2020. 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
     Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2020. 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2020. 
  5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2021. 
  6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
     Geschäftsjahr 2021. 
  7. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
  8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der 
     Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats. 
 
 
 
Zwtl.: IV. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF 
DER INTERNETSEITE 
 
 
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab 
23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im 
Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar: 
 
 
* Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 samt dem Lagebericht des Vorstands 
  sowie dem Vorschlag für die Gewinnverwendung 
* Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2020 
* Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen 
  Erklärung für das Geschäftsjahr 2020 
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 
* Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands sowie des 
  Aufsichtsrats 
* Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
  Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5 und 8, 
  sowie Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den 
  Tagesordnungspunkten 6 und 7 
* Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen 
  betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder 
  vergleichbaren Funktionen und, dass keine Umstände vorliegen, die die 
  Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, sowie deren Lebensläufe (§ 87 
  Abs 2 AktG) 
 
 
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) die 
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht für die besonderen 
Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, das Frageformular sowie die 
gegenständliche Einberufung abrufbar. 
 
 
Zwtl.: V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/INNEN GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 
119 AKTG 
 
 
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG 
 
Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können 
gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten 
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. 
Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung 
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft spätestens 
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 23. März 2021, zugehen. 
 
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG 
 
Weiters können Aktionäre/innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals 
erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der Tagesordnung in 
Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und 
verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden 
Aktionäre/innen, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen 
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der Gesellschaft 
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am 1. 
April 2021, zugehen. 
 
Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt an 
die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 
Abs 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche Qualifikation der 
vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie 
alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit der 
vorgeschlagenen Person begründen könnten. 
 
3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG 
 
Jeder Aktionärin bzw. jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich 
ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und 
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, 
auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den Konzernabschluss einbezogenen 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG / -2-

Unternehmen. 
 
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem 
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie 
auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über 
mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich 
war. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der 
Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse 
fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass 
diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit 
ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass das Auskunftsrecht gemäß § 118 AktG 
in der unten näher ausgeführten Form (siehe Punkt VIII.) gemäß § 3 Abs 1 COVID- 
19-GesV von den Aktionären auch während der virtuellen Hauptversammlung ausgeübt 
werden kann. 
 
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG 
 
Jede/r Aktionär/in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der 
Tagesordnung durch einen bevollmächtigten Stimmrechtsvertreter (gemäß Punkt 
VII.) Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Liegen 
zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt der Vorsitzende 
die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für die Wahl von 
Aufsichtsratsmitgliedern müssen der Gesellschaft allerdings spätestens am 
siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe auch oben in Punkt V. 
2.). 
 
5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die Gesellschaft 
 
Die Rechte der Aktionäre/innen, die an die Innehabung von Aktien während eines 
bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden, wenn der 
Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum erbracht wird; 
hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Anträge auf Ergänzung der 
Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen sind an die Gesellschaft, 
ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu übermitteln. 
 
Per Post: 
AMAG Austria Metall AG 
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc 
Postfach 3 
5282 Ranshofen 
 
Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 3821 
 
Per E-Mail: christoph.gabriel@amag.at 
 
 
Zwtl.: VI. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung 
nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung 
(Nachweisstichtag), somit nach dem Anteilsbesitz am 3. April 2021, 24:00 Uhr 
(MESZ). 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an 
diesem Nachweisstichtag Aktionärin bzw. Aktionär ist und dies der Gesellschaft 
nachweist. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß 
§ 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der 
Hauptversammlung, somit am 8. April 2021, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der 
nachgenannten Adressen einlangen muss. 
 
Per Post/Boten: 
AMAG Austria Metall AG 
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc 
Postfach 3 
5282 Ranshofen 
 
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91 
 
Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls als 
eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen) 
 
Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN 
AT00000AMAG3 im Text angeben 
 
Die Aktionärinnen und Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes 
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung der 
Depotbestätigung zu veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf 
die Veräußerbarkeit der Aktien noch hat er Bedeutung für die 
Dividendenberechtigung. 
 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat mindestens die nachfolgenden 
Angaben nach § 10a Abs 2 AktG zu enthalten: 
 
 
* Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift oder 
  eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes; 
* Angaben über die Aktionärin bzw. den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei 
  natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen 
  gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische Person 
  in ihrem Herkunftsstaat geführt wird; 
* die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
* Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien der Aktionärin bzw. des 
  Aktionärs, ISIN AT00000AMAG3; 
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht (Nachweisstichtag). 
 
 
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als 
Aktionär/in geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden in 
deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als 
Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf 
den oben genannten Nachweisstichtag 3. April 2021 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen. 
 
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG werden 
gemäß § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die oben angeführte 
SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin über ein international 
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, 
dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können. 
 
 
Zwtl.: VII. NOTWENDIGKEIT ZUR BEVOLLMÄCHTIGUNG EINES BESONDEREN 
STIMMRECHTSVERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE VERFAHREN: 
 
 
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines 
Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall AG am 
13. April 2021 kann gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch einen der 
nachgenannten besonderen, von der Gesellschaft unabhängigen Stimmrechtsvertreter 
erfolgen, dessen Kosten die Gesellschaft trägt. 
 
Jede Aktionärin bzw. jeder Aktionär, die/der zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung berechtigt ist, und dies der Gesellschaft gemäß den 
Festlegungen in Punkt V. und Punkt VI. dieser Einberufung nachgewiesen hat, hat 
das Recht, zur Ausübung des Stimm-, Antrags- und Widerspruchsrechts einen der 
nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen. 
 
(i) Dr. Michael Knap, Ehrenpräsident des IVA 
 
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. 
 
(iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M. 
 
(iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus 
 
Zur Bestellung dieser besonderen Stimmrechtsvertreter wird ab 23. März 2021 auf 
der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor 
Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" ein Vollmachtsformular sowie 
ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur Verfügung gestellt. 
 
Für die Prüfung Ihrer Identität als Aktionär ersuchen wir Sie, in dem 
Vollmachtsformular im vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben, die Sie 
für den Versand von Weisungen, Anträgen oder Widersprüchen an den 
Stimmrechtsvertreter oder für Fragen und Redebeiträge an die Gesellschaft 
verwenden werden. 
 
Vollmachten sollten in Ihrem Interesse spätestens bis 9. April 2021, 16:00 Uhr 
(MESZ) unter Verwendung von einem der nachstehenden Kommunikationswege 
einlangen. 
 
Vollmachten an die besonderen Stimmrechtsvertreter können per E-Mail an die 
nachstehend angegebene Adresse der von Ihnen gewählten Person übermittelt 
werden. Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte 
Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. 
 
(i) Dr. Michael Knap 
IVA Interessenverband für Anleger 
Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien 
Tel.: +43 664 213 87 40 
E-Mail: knap.amag@hauptversammlung.at 
 
(ii) Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. 
bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 
Enzersdorferstraße 4, 2340 Mödling 
Tel.: + 43 223 689 337 70 
E-Mail: nauer.amag@hauptversammlung.at 
 
(iii) Rechtsanwalt Dr. Peter Huber, LL.M. 
CMS Reich-Rohrwig Hainz Rechtsanwälte GmbH 
Gauermanngasse 2, 1010 Wien 
Tel.: + 43 140 443 16 00 
E-Mail: huber.amag@hauptversammlung.at 
 
(iv) Rechtsanwalt MMag. Dr. Christian Pindeus 
Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
Dragonerstraße 67A, 4600 Wels 
Tel.: + 43 724 230 905 01 00 
E-Mail: pindeus.amag@hauptversammlung.at 
 
Im Übrigen stehen folgende Kommunikationswege und Adressen für die Übermittlung 
der Vollmachten zur Verfügung: 
 
Per Post/Boten: 
AMAG Austria Metall AG 
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc 
Postfach 3 
5282 Ranshofen 
 
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 91 
 
Per Swift: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN 
AT00000AMAG3 im Text angeben 
 
Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist aus 
organisatorischen Gründen nicht möglich. 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG / -3-

Andere Personen als die besonderen Stimmrechtsvertreter können nur zur Ausübung 
von sonstigen, nicht den besonderen Stimmrechtsvertretern vorbehaltenen Rechten, 
insbesondere des Auskunfts- und Rederechts, bevollmächtigt werden und können an 
der Hauptversammlung nicht physisch teilnehmen. Soll der besondere 
Stimmrechtsvertreter durch diese andere Person bevollmächtigt werden, ist eine 
wirksame Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß 
für den Widerruf der Vollmacht. Wird die Vollmacht nach dem 9. April 2021, 
16:00 Uhr (MESZ) widerrufen, empfehlen wir die Übermittlung des Widerrufs per E- 
Mail an den betroffenen Stimmrechtsvertreter oder per Telefax an die oben 
angeführte Nummer, da ansonsten der rechtzeitige Zugang nicht gewährleistet 
werden kann. 
 
 
Weisungen an die besonderen Stimmrechtsvertreter 
 
Die besonderen Stimmrechtsvertreter werden das Stimmrecht, das Antragsrecht und 
das Widerspruchsrecht nur über Weisung ausüben. Liegt zu einem Beschlussantrag 
keine Weisung vor, wird sich der Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Auch 
bei Beschlussanträgen, zu welchen eine unklare Weisung (z.B. gleichzeitig FÜR 
oder GEGEN bei demselben Beschlussantrag) erteilt wurde, wird sich der 
Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, dem gewählten Stimmrechtsvertreter ihre Weisungen 
im hierfür vorgesehenen Abschnitt des Vollmachtsformulars, welches spätestens ab 
dem 23. März 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im 
Bereich Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar 
ist, zu erteilen. Wir bitten Sie, die Weisungen per E-Mail an die oben 
angegebene Adresse des von Ihnen gewählten Stimmrechtsvertreters zu übermitteln. 
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte Stimmrechtsvertreter 
unmittelbar Zugriff auf die Weisung. 
 
Die Weisungen können gemeinsam mit der Vollmachtserteilung oder auch zu einem 
späteren Zeitpunkt erteilt werden. Weisungen zur Ausübung des Stimmrechts, des 
Antragsrechts und des Widerspruchsrechts können vor oder während der 
Hauptversammlung bis zu dem vom Vorsitzenden jeweils bestimmten Zeitpunkt 
erteilt werden. Bis zu diesen Zeitpunkten haben die Aktionäre die Möglichkeit, 
schon erteilte Weisungen abzuändern oder neue Weisungen zu erteilen. 
 
Da angesichts der möglichen Vielzahl an gleichzeitigen Kontaktversuchen eine 
telefonische Erreichbarkeit der Stimmrechtsvertreter während der 
Hauptversammlung von diesen nicht gewährleistet werden kann, ist für die 
Kommunikation ausschließlich das Kommunikationsmittel E-Mail an die oben 
angegebene E-Mail-Adresse Ihres Stimmrechtsvertreters zu verwenden. In jedem E- 
Mail muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer 
des Aktionärs) genannt und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung der 
Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, 
erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um den Stimmrechtsvertreter in die 
Lage zu versetzen, Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung 
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E- 
Mail anzugeben. 
 
Es wird darauf hingewiesen, dass es gegebenenfalls erforderlich sein kann, die 
virtuelle Hauptversammlung kurz zu unterbrechen, um die während der 
Hauptversammlung einlangenden Weisungen der Aktionäre an die 
Stimmrechtsvertreter sicher zu verarbeiten. 
 
 
Zwtl.: VIII. AUSKUNFTSRECHT UND REDEBEITRÄGE DER AKTIONÄRE 
 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über 
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen 
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. 
 
Das Auskunftsrecht und das Rederecht können ausschließlich im Wege der 
elektronischen Post durch Übermittlung einer E-Mail an die eigens dazu 
eingerichtete E-Mail-Adresse fragen.amag@hauptversammlung.at ausgeübt werden. 
Bitte bedienen Sie sich des Frageformulars, welches spätestens ab dem 23. März 
2021 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich 
Investor Relations unter "ordentliche Hauptversammlung 2021" abrufbar ist, und 
hängen Sie das ausgefüllte und unterfertigte Formular dem E-Mail als Anhang an. 
 
Falls Sie Ihre Fragen oder Redebeiträge ohne Verwendung des Frageformulars 
senden, muss die Person des Aktionärs (Name/Firma, Geburtsdatum/Firmenbuchnummer 
des Aktionärs) genannt werden und der Abschluss der Erklärung durch Nachbildung 
der Namensunterschrift oder anders, z.B. durch Angabe des Namens/der Firma, 
erkennbar gemacht werden (§ 13 Abs 2 AktG). Um die Gesellschaft in die Lage zu 
versetzen, die Identität und Übereinstimmung mit der Depotbestätigung 
festzustellen, bitten wir Sie, in diesem Fall auch Ihre Depotnummer in dem E- 
Mail anzugeben. 
 
Im Falle der Ausübung des Auskunfts- und/oder Rederechts durch einen 
Bevollmächtigten ist auch ein Vollmachtsnachweis in Textform zu erbringen. Bitte 
beachten Sie, dass die besonderen Stimmrechtsvertreter zur Ausübung des 
Auskunfts- und/oder Rederechts nicht bevollmächtigt werden können. 
 
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen bereits im Vorfeld der 
Hauptversammlung in Textform per E-Mail an die Adresse 
fragen.amag@hauptversammlung.at zu übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass 
diese spätestens am 9. April 2021 bei der Gesellschaft einlangen. Damit 
ermöglichen Sie dem Vorstand eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche 
Beantwortung der von Ihnen gestellten Fragen. 
 
Die Aktionäre haben auch während der Hauptversammlung die Möglichkeit, ihre 
Fragen und Redebeiträge elektronisch an die Gesellschaft zu übermitteln, und 
zwar ausschließlich in Textform per E-Mail direkt an die E-Mail-Adresse 
fragen.amag@hauptversammlung.at der Gesellschaft. Bitte beachten sie, dass dafür 
vom Vorsitzenden während der Hauptversammlung zeitliche Beschränkungen 
festgelegt werden können. 
 
Die bei der Gesellschaft eingegangenen Fragen werden in der Hauptversammlung 
nach Maßgabe des § 118 AktG verlesen und beantwortet. 
 
 
Zwtl.: IX. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ 
 
 
Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre/ 
innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, 
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/ 
in, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Anschrift des oder der 
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, 
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des 
österreichischen Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären/innen die Ausübung 
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. 
 
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären/innen ist für die 
Teilnahme von Aktionären/innen und deren Vertretern an der virtuellen 
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz und der COVID-19-GesV zwingend 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs 1 
lit. c) DSGVO. 
 
Für die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche Stelle. 
Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der 
virtuellen Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa 
Notaren, Rechtsanwälten, besonderer Stimmrechtsvertreter und Veranstaltungs- 
Dienstleistern. Diese erhalten von der AMAG Austria Metall AG nur solche 
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung 
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der 
AMAG Austria Metall AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die AMAG Austria Metall 
AG mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung 
abgeschlossen. 
 
Nimmt ein/e Aktionär/in an der virtuellen Hauptversammlung teil, können deren 
besondere Stimmrechtsvertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der 
Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht in das 
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen 
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, 
Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG ist zudem 
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das 
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch 
einzureichen (§ 120 AktG). 
 
Die Daten der Aktionäre/innen werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für 
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig 
sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere Speicherung 
erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich insbesondere aus 
dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und Abgabenrecht 
sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von Aktionären/ 
innen gegen die AMAG Austria Metall AG oder umgekehrt von der AMAG Austria 
Metall AG gegen Aktionäre/innen erhoben werden, dient die Speicherung 
personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in 
Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies 
zu einer Speicherung von Daten während der Dauer der Verjährung zuzüglich der 
Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen rechtskräftiger Beendigung führen. 
 
Zum Zwecke der organisatorischen Unterstützung der Verwaltung erfolgt eine 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: AMAG Austria Metall AG / -4-

Liveübertragung des Podiums an den Unterstützungsbereich, damit die Beantwortung 
allfälliger Fragen sowie die Erledigung sonstiger administrativer Themen 
möglichst rasch erfolgen kann. Es erfolgt keine Speicherung/Aufzeichnung dieser 
Daten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit § 12 Abs 2 Z 4 DSG. 
 
Jede/r Aktionär/in hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-, 
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf Datenübertragung nach Kapitel III 
der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre/innen gegenüber der AMAG Austria Metall 
AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse datenschutz@amag.at 
[datenschutz@amag.at] geltend machen. Zudem steht den Aktionären/innen ein 
Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu. 
 
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf der 
Internetseite der AMAG Austria Metall AG unter www.amag-al4u.com/datenschutz 
[https://www.amag-al4u.com/datenschutz] zu finden. 
 
 
Zwtl.: X. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE 
 
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte 
 
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der Gesellschaft 
zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in 35.264.000 Stück auf 
Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die 
Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine 
eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien 
beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 35.264.000. 
 
Keine physische Anwesenheit 
 
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der Durchführung der 
10. ordentlichen Hauptversammlung am 13. April 2021 als virtuelle Versammlung im 
Sinne der COVID-19-GesV weder Aktionäre noch Gäste persönlich am 
Veranstaltungsort erscheinen können. 
 
Ranshofen, im März 2021 
 
Der Vorstand 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Mag. Christoph M. Gabriel, BSc 
Leitung Investor Relations 
Tel.: +43 (0) 7722-801-3821 
Email: investorrelations@amag.at 
 
AMAG Austria Metall AG 
Lamprechtshausenerstraße 61 
5282 Ranshofen, Österreich 
Website: www.amag-al4u.com 
 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
 
 

(END) Dow Jones Newswires

March 16, 2021 02:30 ET (06:30 GMT)

Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2021 Dow Jones News
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.