Unternehmen, die in den vergangenen fünf Jahren ein größeres abgeschlossenes Finanzstrafverfahren verloren haben, können keine Coronahilfen bekommen. Das sei aber verfassungswidrig, sagt ein Gutachten, das Gerald Zmuegg, Eigentümer des Wiener Beratungsunternehmens "Finanzombudsmann", in Auftrag gegeben hat. 40.000 Unternehmen seien von dem Ausschluss betroffen - sogar Firmen, die in der Zwischenzeit ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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