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EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
23.03.2021 
 
 
                             E I N B E R U F U N G 
                            AT0000606306202104220008 
 
                                an die Aktionäre 
 
         für die am Donnerstag, den 22. April 2021, um 10.00 Uhr (MESZ) 
            im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, 
                     Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, 
                    als virtuelle Versammlung stattfindende 
                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
                                      der 
                        Raiffeisen Bank International AG 
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m 
                               ISIN AT0000606306 
 
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre/-innen 
 
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung 
beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre/-innen 
und sonstiger Teilnehmer/-innen die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle 
Versammlung abzuhalten. Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank 
International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend 
besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG 
idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung 
der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische 
Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID- 
19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV 
ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen durchgeführt. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass - anders als in der ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Oktober 2020 und in § 3 Abs 4 COVID- 
19-GesV als Möglichkeit vorgesehen - in der kommenden ordentlichen 
Hauptversammlung am 22. April 2021 besondere Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 
4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionären/ 
innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 
3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird. 
 
 
II. Teilnahme der Aktionäre/-innen über das HV-Portal 
 
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionäre/-innen an der 
Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionäre/-innen können daher an 
der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der 
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen. 
 
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 
2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 1. April 2021 auf 
der Internetseite der Gesellschaft [1] unter www.rbinternational.com/de/ 
investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 
[http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] zugänglich. 
 
[1] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftnref1] Wenn im Folgenden auf die 
Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer 
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 [http://www.rbinternational.com/de/ 
investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] 
gemeint. 
 
 
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der 
Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102 
Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) 
öffentlich übertragen. 
 
                                A. TAGESORDNUNG 
 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
     Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2020 
     und des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten 
     nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
     Geschäftsjahr 2020 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands. 
 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
     Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2020. 
 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2020. 
 
  5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des 
     Aufsichtsrats. 
 
  6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und 
     Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022. 
 
  7. Beschlussfassung über den Bericht zur Vergütung der Mitglieder des 
     Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 (Vergütungsbericht 
     2020). 
 
 
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende Unterlagen sind ab spätestens 1. April 2021 auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich: 
 
 
* Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht; 
* Konzernabschluss 2020 samt Konzernlagebericht; 
* Corporate Governance-Bericht 2020; 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020; 
* gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2020; 
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; 
* Vergütungsbericht 2020; 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7; 
* vollständiger Text dieser Einberufung; 
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG; 
* Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 
  COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"); 
* Frageformular. 
 
 
                    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER 
                                HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten 
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser 
Nachweisstichtag ist der 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/-in ist und 
dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am 
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der 
Gesellschaft spätestens am 19. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf 
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG 
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien 
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten 
elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at 
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] 
per SWIFT: RZBAATWWXXX, 
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben 
sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt 
"ISIN AT0000606306" im Text angeben 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt 
per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99, 
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], 
wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten: 
 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT); 
* Angaben über den/die Aktionär/-in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
  natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen; 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/-in, ISIN 
  AT0000606306, 
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den 
  Nachweisstichtag, 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht. 
 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionäre/-innen in dieser Einberufung werden 
daher jene Aktionäre/-innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei 
der Gesellschaft eingelangt sind. 
 
Die Aktionäre/-innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre/-innen können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 

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March 23, 2021 05:08 ET (09:08 GMT)

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