DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
=------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. =------------------------------------------------------------------------------- 23.03.2021 E I N B E R U F U N G AT0000606306202104220008 an die Aktionäre für die am Donnerstag, den 22. April 2021, um 10.00 Uhr (MESZ) im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, als virtuelle Versammlung stattfindende ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG der Raiffeisen Bank International AG Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m ISIN AT0000606306 I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre/-innen und sonstiger Teilnehmer/-innen die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle Versammlung abzuhalten. Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID- 19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen durchgeführt. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass - anders als in der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Oktober 2020 und in § 3 Abs 4 COVID- 19-GesV als Möglichkeit vorgesehen - in der kommenden ordentlichen Hauptversammlung am 22. April 2021 besondere Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionären/ innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird. II. Teilnahme der Aktionäre/-innen über das HV-Portal Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionäre/-innen an der Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionäre/-innen können daher an der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen. Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 1. April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft [1] unter www.rbinternational.com/de/ investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 [http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] zugänglich. [1] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftnref1] Wenn im Folgenden auf die Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 [http://www.rbinternational.com/de/ investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] gemeint. III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) öffentlich übertragen. A. TAGESORDNUNG 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2020 und des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des Aufsichtsrats. 6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022. 7. Beschlussfassung über den Bericht zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 (Vergütungsbericht 2020). B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen sind ab spätestens 1. April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich: * Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht; * Konzernabschluss 2020 samt Konzernlagebericht; * Corporate Governance-Bericht 2020; * Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020; * gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2020; * Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; * Vergütungsbericht 2020; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7; * vollständiger Text dieser Einberufung; * Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG; * Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"); * Frageformular. C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser Nachweisstichtag ist der 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/-in ist und dies der Gesellschaft nachweist. Nachweis des Anteilsbesitzes Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 19. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen: (i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] per SWIFT: RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben (ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99, per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT); * Angaben über den/die Aktionär/-in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen; * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/-in, ISIN AT0000606306, * Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; * die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht. Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionäre/-innen in dieser Einberufung werden daher jene Aktionäre/-innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei der Gesellschaft eingelangt sind. Die Aktionäre/-innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre/-innen können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
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March 23, 2021 05:08 ET (09:08 GMT)