DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG
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einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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23.03.2021
E I N B E R U F U N G
AT0000606306202104220008
an die Aktionäre
für die am Donnerstag, den 22. April 2021, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG,
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich,
als virtuelle Versammlung stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
ISIN AT0000606306
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der
Aktionäre/-innen
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung
beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre/-innen
und sonstiger Teilnehmer/-innen die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle
Versammlung abzuhalten. Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank
International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend
besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG
idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung
der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische
Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID-
19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV
ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen durchgeführt.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass - anders als in der ordentlichen
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Oktober 2020 und in § 3 Abs 4 COVID-
19-GesV als Möglichkeit vorgesehen - in der kommenden ordentlichen
Hauptversammlung am 22. April 2021 besondere Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs
4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionären/
innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs
3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird.
II. Teilnahme der Aktionäre/-innen über das HV-Portal
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionäre/-innen an der
Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionäre/-innen können daher an
der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen.
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm §
2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 1. April 2021 auf
der Internetseite der Gesellschaft [1] unter www.rbinternational.com/de/
investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021
[http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] zugänglich.
[1] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftnref1] Wenn im Folgenden auf die
Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 [http://www.rbinternational.com/de/
investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021]
gemeint.
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der
Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102
Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ)
öffentlich übertragen.
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2020
und des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten
nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2020.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2020.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des
Aufsichtsrats.
6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022.
7. Beschlussfassung über den Bericht zur Vergütung der Mitglieder des
Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 (Vergütungsbericht
2020).
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen sind ab spätestens 1. April 2021 auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich:
* Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht;
* Konzernabschluss 2020 samt Konzernlagebericht;
* Corporate Governance-Bericht 2020;
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020;
* gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2020;
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020;
* Vergütungsbericht 2020;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7;
* vollständiger Text dieser Einberufung;
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG;
* Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4
COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation");
* Frageformular.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser
Nachweisstichtag ist der 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/-in ist und
dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 19. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at]
per SWIFT: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben
sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt
"ISIN AT0000606306" im Text angeben
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt
per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99,
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at],
wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT);
* Angaben über den/die Aktionär/-in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen;
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/-in, ISIN
AT0000606306,
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
Nachweisstichtag, 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionäre/-innen in dieser Einberufung werden
daher jene Aktionäre/-innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei
der Gesellschaft eingelangt sind.
Die Aktionäre/-innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre/-innen können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
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March 23, 2021 05:08 ET (09:08 GMT)
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