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(3)

EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank -3-

DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG - ANHANG

=------------------------------------------------------------------------------- 
  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
  verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
23.03.2021 
 
 
                             E I N B E R U F U N G 
                            AT0000606306202104220008 
 
                                an die Aktionäre 
 
         für die am Donnerstag, den 22. April 2021, um 10.00 Uhr (MESZ) 
            im Raiffeisensaal der Raiffeisen Bank International AG, 
                     Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, 
                    als virtuelle Versammlung stattfindende 
                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
                                      der 
                        Raiffeisen Bank International AG 
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m 
                               ISIN AT0000606306 
 
I. Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
Aktionäre/-innen 
 
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG hat nach sorgfältiger Abwägung 
beschlossen, in Anbetracht der COVID-19-Pandemie zum Schutz der Aktionäre/-innen 
und sonstiger Teilnehmer/-innen die diesjährige Hauptversammlung als virtuelle 
Versammlung abzuhalten. Die ordentliche Hauptversammlung der Raiffeisen Bank 
International AG wird daher auf Grundlage von § 1 des Bundesgesetzes betreffend 
besondere Maßnahmen im Gesellschaftsrecht aufgrund von COVID-19 (COVID-19-GesG 
idgF) und der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung 
der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische 
Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (COVID- 
19-GesV idgF) in Form einer virtuellen Versammlung gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV 
ohne physische Präsenz der Aktionäre/-innen durchgeführt. 
 
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass - anders als in der ordentlichen 
Hauptversammlung der Gesellschaft vom 20. Oktober 2020 und in § 3 Abs 4 COVID- 
19-GesV als Möglichkeit vorgesehen - in der kommenden ordentlichen 
Hauptversammlung am 22. April 2021 besondere Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 
4 COVID-19-GesV nicht vorgeschlagen werden. Dies deshalb, da den Aktionären/ 
innen die Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und die Fernabstimmung (§ 102 Abs 
3 Z 3 AktG und § 126 AktG) über das HV-Portal ermöglicht wird. 
 
 
II. Teilnahme der Aktionäre/-innen über das HV-Portal 
 
Die Gesellschaft stellt für die Teilnahme der Aktionäre/-innen an der 
Hauptversammlung das HV-Portal zur Verfügung. Aktionäre/-innen können daher an 
der virtuellen Hauptversammlung durch elektronische Zuschaltung über das von der 
Gesellschaft eingerichtete HV-Portal mit individuellen Zugangsdaten teilnehmen. 
 
Detaillierte Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen 
für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung sind gemäß § 3 Abs 3 iVm § 
2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") spätestens ab 1. April 2021 auf 
der Internetseite der Gesellschaft [1] unter www.rbinternational.com/de/ 
investoren/ veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 
[http://www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] zugänglich. 
 
[1] [https://easy.euroadhoc.com/#_ftnref1] Wenn im Folgenden auf die 
Internetseite der Gesellschaft verwiesen wird, so ist damit immer 
www.rbinternational.com/de/investoren/veranstaltungen-uebersicht/ 
hauptversammlungen/hauptversammlung-2021 [http://www.rbinternational.com/de/ 
investoren/veranstaltungen-uebersicht/hauptversammlungen/hauptversammlung-2021] 
gemeint. 
 
 
III. Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
 
Die Hauptversammlung wird teilweise, ab Beginn bis zur Beendigung der 
Präsentation des Tagesordnungspunktes 1 gemäß § 3 Abs 2 COVID-19-GesV iVm § 102 
Abs 4 AktG, auf der Internetseite der Gesellschaft ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) 
öffentlich übertragen. 
 
                                A. TAGESORDNUNG 
 
 
  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht, des 
     Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31. Dezember 2020 
     und des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des gesonderten 
     nichtfinanziellen Berichts, des Berichts des Aufsichtsrats für das 
     Geschäftsjahr 2020 sowie des Corporate Governance-Berichts des Vorstands. 
 
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. 
     Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
     Geschäftsjahr 2020. 
 
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
     das Geschäftsjahr 2020. 
 
  5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütungen an die Mitglieder des 
     Aufsichtsrats. 
 
  6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und 
     Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022. 
 
  7. Beschlussfassung über den Bericht zur Vergütung der Mitglieder des 
     Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2020 (Vergütungsbericht 
     2020). 
 
 
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende Unterlagen sind ab spätestens 1. April 2021 auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich: 
 
 
* Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht; 
* Konzernabschluss 2020 samt Konzernlagebericht; 
* Corporate Governance-Bericht 2020; 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2020; 
* gesonderter nichtfinanzieller Bericht für das Geschäftsjahr 2020; 
* Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020; 
* Vergütungsbericht 2020; 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7; 
* vollständiger Text dieser Einberufung; 
* Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG; 
* Angaben über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
  Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 
  COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"); 
* Frageformular. 
 
 
                    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER 
                                HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung 
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten 
Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag). Dieser 
Nachweisstichtag ist der 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ). Zur Teilnahme an der 
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär/-in ist und 
dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der Anteilsbesitz am 
Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der 
Gesellschaft spätestens am 19. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), ausschließlich auf 
einem der folgenden Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen: 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG 
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien 
per E-Mail ein elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten 
elektronischen Signatur: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at 
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] 
per SWIFT: RZBAATWWXXX, 
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" angeben 
sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt 
"ISIN AT0000606306" im Text angeben 
 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
gemäß § 15 Abs 2 genügen lässt 
per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99, 
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], 
wobei die Depotbestätigung als Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem 
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat 
der OECD in deutscher oder englischer Sprache auszustellen und hat folgende 
Angaben zu enthalten: 
 
 
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr 
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT); 
* Angaben über den/die Aktionär/-in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei 
  natürlichen Personen, Register und Registernummer bei juristischen Personen; 
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des/der Aktionärs/-in, ISIN 
  AT0000606306, 
* Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung; 
* die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den 
  Nachweisstichtag, 12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ), bezieht. 
 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur 
Hauptversammlung. Als angemeldete Aktionäre/-innen in dieser Einberufung werden 
daher jene Aktionäre/-innen bezeichnet, deren Depotbestätigungen rechtzeitig bei 
der Gesellschaft eingelangt sind. 
 
Die Aktionäre/-innen werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre/-innen können 
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2021 05:08 ET (09:08 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank -2-

Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
 
                 D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE/-INNEN 
                      GEMÄß §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG 
 
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5 % des Grundkapitals 
erreichen und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich unten), können 
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser 
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Verlangen muss in 
Schriftform (Unterschrift erforderlich) spätestens am 1. April 2021 der 
Gesellschaft, Raiffeisen Bank International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group 
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, oder, wenn per E- 
Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur an die 
E-Mail-Adresse anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at] 
oder per SWIFT an die Adresse RZBAATWWXXX zugehen. "Schriftlich" bedeutet 
eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige Zeichnung durch jeden 
Antragsteller oder, wenn per E-Mail, mit qualifizierter elektronischer Signatur 
oder bei Übermittlung per SWIFT mit Message Type MT598 oder Type MT599, wobei 
unbedingt in Feld 20 "HV RBI" sowie in Feld 77E bzw. 79 "ISIN AT0000606306" im 
Text anzugeben ist. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss 
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer Depotbestätigung 
gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden 
Aktionäre/-innen (5 % des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor 
Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind. Diese Depotbestätigung 
darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage 
sein. Bei mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen 
Aktienbesitz in Höhe von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren 
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5 % 
vermitteln, müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. 
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die 
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. 
 
Beschlussvorschläge 
 
Aktionäre/-innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1 % des 
Grundkapitalserreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur 
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese 
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre/-innen, der 
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands 
oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der 
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform 
spätestens am 13. April 2021 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 
3750 215-99, per E-Mail an anmeldung.rbi@anmeldestelle.at 
[anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], wobei dieses Verlangen als eingescannter 
Anhang dem E-Mail (z.B. PDF) anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank 
International AG, z. Hd. Elisabeth Klinger - Group Investor Relations, Am 
Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich, zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform 
im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer 
Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen 
geeignete Weise abgegeben, die Person des Erklärenden genannt und der Abschluss 
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar 
gemacht werden. 
 
Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der 
Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der 
Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Jeder Beschlussvorschlag muss 
(auch) in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechts ist die 
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt 
der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei 
mehreren Aktionären/-innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in 
Höhe von 1 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen 
über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln, müssen 
sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der 
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen unter 
Abschnitt C. verwiesen. 
 
HV-Portal 
 
In der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft am 22. April 2021 steht den 
Aktionären/-innen für die Ausübung des Stimmrechts und der sonstigen 
Aktionärsrechte das HV-Portal der Gesellschaft zur Verfügung. Das HV-Portal ist 
ab dem Nachweisstichtag (12. April 2021, 24.00 Uhr (MESZ)) auf der Internetseite 
der Gesellschaft erreichbar. 
 
Das HV-Portal ermöglicht den angemeldeten Aktionären/-innen die 
 
* Teilnahme an der Hauptversammlung mittels einer akustischen und optischen 
  Verbindung in Echtzeit 
* Ausübung ihrer Rechte zur Stimmabgabe 
* Stellung eines Beschlussantrags 
* Erhebung eines Widerspruchs 
* Ausübung des Auskunftsrechts 
* Bevollmächtigung eines/einer Vertreters/Vertreterin 
 
 
Weitere Informationen zur Teilnahme über das HV-Portal finden sich in den 
Teilnahmeinformationen, welche spätestens ab 1. April 2021 auf der Internetseite 
der Gesellschaft abrufbar sind. 
 
Auskunftsrecht 
 
Gemäß § 118 AktG ist jedem/jeder Aktionär/-in auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit 
sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. 
 
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft 
zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach 
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre 
Erteilung strafbar wäre. 
 
Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der 
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor 
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war. Auf den Grund der 
Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen. 
 
Jeder/Jede Aktionär/-in kann sein/ihr Auskunfts- und Rederecht während der 
Hauptversammlung über das HV-Portal ausüben als auch Fragen unter telefonischer 
Hinzuschaltung in Echtzeit in der Hauptversammlung stellen. 
 
Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionäre ist der 
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt C. der Einberufung). 
 
Ferner können Aktionäre/-innen Fragen auch direkt an die Gesellschaft per E-Mail 
an fragen.rbi@anmeldestelle.at [fragen.rbi@rbinternational.com] übermitteln. Für 
die Identifikation der Aktionäre/-innen sind die per E-Mail übermittelten Fragen 
unter gleichzeitiger Angabe des vollständigen Namens, des Geburtsdatums bzw. der 
Firmenbuchnummer (bei juristischen Personen) sowie der Depotnummer und des 
Namens des depotführenden Kreditinstitutes sowie der Nachbildung der 
Namensunterschrift (oder durch andere Erkennbarmachung) zu übermitteln. Die 
Aktionäre/-innen können das auf der Internetseite der Gesellschaft zur Verfügung 
gestellte Frageformular verwenden, das die oben genannten Angaben zur Identität 
enthält. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, Fragen, die nicht einem/ 
einer Aktionär/-in zuordenbar sind, nicht zu beantworten. 
 
Um die Sitzungsökonomie zu wahren, können jene Fragen, deren Beantwortung einer 
längeren Vorbereitung bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung an die oben 
angeführte E-Mail-Adresse übermittelt werden. 
 
Bitte beachten Sie, dass während der Hauptversammlung von dem Vorsitzenden 
angemessene zeitliche Beschränkungen festgelegt werden können. 
 
Antragsrecht 
 
Jeder/Jede Aktionär/-in ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt 
der Tagesordnung Anträge zu stellen (§ 119 AktG). 
 
Der Zeitpunkt, bis zu dem eine Antragsstellung über das HV-Portal möglich ist, 
wird im Laufe der virtuellen Hauptversammlung vom Vorsitzenden festgelegt und 
rechtzeitig angekündigt werden. 
 
Weitere Informationen zur Ausübung dieser Aktionärsrechte über das HV-Portal 
sind aus den Teilnahmeinformationen zu entnehmen, die auf der Internetseite der 
Gesellschaft abrufbar sind. 
 
 
                      E. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
Jeder/Jede Aktionär/-in, der/die zur Teilnahme an der virtuellen 
Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen/eine Vertreter/-in zu 
bestellen, der/die im Namen des/der Aktionärs/-in an der virtuellen 
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der/die Aktionär/-in hat, 
den er/sie vertritt. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer 
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen 
bevollmächtigt werden können. Hat der/die Aktionär/-in seinem/ihrem 
depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses 
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt 
wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2021 05:08 ET (09:08 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank -3-

§ 10a Abs 3 AktG sinngemäß. 
 
Sofern die Bevollmächtigung nicht über das HV-Portal erfolgt, sollte die 
Vollmacht für den/die Bevollmächtigte(n) bis spätestens am 21. April 2021, 16.00 
Uhr (MESZ) an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft einlangen: 
 
per Telefax: +43 (0) 1 3750 215-99, 
per E-Mail: anmeldung.rbi@anmeldestelle.at [anmeldung.rbi@anmeldestelle.at], 
wobei die Vollmacht als Anhang (z.B. PDF) dem E-Mail anzuschließen ist, 
per SWIFT: RZBAATWWXXX, Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV RBI" 
angeben sowie in Feld 77E bzw. 79 unbedingt "ISIN AT0000606306" im Text angeben; 
oder 
per Post oder Boten: Raiffeisen Bank International AG 
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien 
 
Als besonderer Service steht den Aktionären/-innen ein Vertreter des 
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, Österreich, 
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Ausübung des Stimmrechts und der 
sonstigen Aktionärsrechte in der Hauptversammlung zur Verfügung, der jedoch 
nicht ein besonderer Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ist. 
 
Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme vor der 
Hauptversammlung mit Dr. Michael Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 
2138740 oder per E-Mail: knap.rbi@anmeldestelle.at [knap.rbi@anmeldestelle.at]. 
Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters des IVA ist die 
Vollmacht, wie oben beschrieben, an die Gesellschaft zu senden oder über das HV- 
Portal einzugeben. In jedem Fall müssen dem IVA Weisungen für die Ausübung des 
Stimmrechts erteilt werden. Ohne solche ausdrücklichen Weisungen wird das 
Stimmrecht nicht ausgeübt. 
 
Ein Vollmachtsformular und eines für den Widerruf der Vollmacht werden auf 
Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft abrufbar. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß 
für den Widerruf der Vollmacht. 
 
Weitere Informationen zur Vertretung durch Bevollmächtigte sind in den 
Teilnahmeinformationen enthalten, die auf der Internetseite der Gesellschaft 
abrufbar sind. 
 
           F. Information für Aktionäre/-INNEN zur Datenverarbeitung 
 
Die Raiffeisen Bank International AG verarbeitet personenbezogene Daten von 
Aktionären/-innen oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der 
Hauptversammlung teilnehmenden Personen (die "Teilnehmer/-in"), insbesondere 
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Registernummer bei juristischen Personen, Nummer 
des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien, Nummer der Stimmkarte sowie E-Mail- 
Adresse und ggf. Telefonnummer auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze 
und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der 
Hauptversammlung zu ermöglichen. 
Die Raiffeisen Bank International AG erhält diese Daten unter anderem von den 
depotführenden Kreditinstituten (Depotbestätigungen) oder von den Teilnehmern/- 
innen selbst anlässlich der Anmeldung zur Hauptversammlung, bei der Anforderung 
der Zugangsdaten und/oder der Erteilung von Vollmachten und durch Eingaben über 
das HV-Portal. Die Teilnehmer/-innen sind grundsätzlich verpflichtet, der 
Raiffeisen Bank International AG die erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die 
Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Teilnehmern/-innen ist für die 
Teilnahme an der Hauptversammlung sowie für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, 
Durchführung und Nachbereitung erforderlich. Die Dienstleister und 
Auftragsverarbeiter der Raiffeisen Bank International AG, welche zum Zwecke der 
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden (darunter insbesondere IT- 
sowie Back-Office-Dienstleister wie z.B. Link Market Services GmbH, 
Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien), erhalten von der Raiffeisen Bank 
International AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für die Ausführung 
der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten diese Daten 
ausschließlich nach Weisung der Raiffeisen Bank International AG. 
 
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die Raiffeisen Bank 
International AG auch personenbezogene Daten von Aktionären/-innen und deren 
Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, wie z.B. das Firmenbuch oder die 
Finanzmarktaufsicht. 
 
Die Daten der Teilnehmer/-innen werden nach Ende der jeweils anwendbaren 
gesetzlichen Fristen anonymisiert bzw. gelöscht. 
 
Alle Teilnehmer/-innen haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder 
Einschränkung der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten, das 
Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf 
Datenübertragbarkeit gemäß den Voraussetzungen des Datenschutzrechts. 
 
Diese Rechte können Teilnehmer/-innen gegenüber der Raiffeisen Bank 
International AG unentgeltlich über die folgenden Kontaktdaten geltend machen: 
 
Raiffeisen Bank International AG 
Group Data Privacy & Quality Governance 
Am Stadtpark 9, 1030 Wien, Österreich 
datenschutz@rbinternational.com [datenschutz@rbinternational.com] 
+43 (0)1 71 707-8603 
 
Nähere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der Gesellschaft 
abrufbar. 
 
                    G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 1.003.265.844,05 und ist in 328.939.621 auf Inhaber lautende 
stimmberechtigte Stammaktien (Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine 
Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Stichtag 429.920 
eigene Aktien. Hieraus stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen 
Aktien unterliegen einem Stimmverbot bei der Gesellschaft und ihren 
Tochterunternehmen. 
 
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Stichtag 
328.617.417. Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
 
Wien, im März 2021 
                                  Der Vorstand 
                                      der 
                        Raiffeisen Bank International AG 
 
 
 
 
 
Rückfragehinweis: 
Frau Mag. Golnaz Miremadi 
Group Executive Office 
Raiffeisen Bank International AG 
+43 1 71707 - 2141 
golnaz.miremadi@rbinternational.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
 
Anhänge zur Meldung: 
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(END) Dow Jones Newswires

March 23, 2021 05:08 ET (09:08 GMT)

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Die USA haben fertig! 5 Aktien für den China-Boom
Die Finanzwelt ist im Umbruch! Nach Jahren der Dominanz erschüttert Donald Trumps erratische Wirtschaftspolitik das Fundament des amerikanischen Kapitalismus. Handelskriege, Rekordzölle und politische Isolation haben eine Kapitalflucht historischen Ausmaßes ausgelöst.

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