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PTA-HV: alstria office REIT-AG: Einladung zur -5-

DJ PTA-HV: alstria office REIT-AG: Einladung zur virtuellen Hauptversammlung

Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG

Hamburg (pta030/23.03.2021/17:45) - alstria office REIT-AG, Hamburg

ISIN: DE000A0LD2U1

Einladung zur virtuellen Hauptversammlung der alstria office REIT-AG am 6. Mai 2021

English convenience translation available under: https://alstria.com/investor/ # generalmeeting

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zu der am

Donnerstag, den 6. Mai 2021, um 10:00 Uhr MESZ

stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der alstria office REIT-AG (" alstria") ein.

Die Hauptversammlung wird aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 6 Satz 1 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020, zuletzt mit Wirkung zum 28. Februar 2021 geändert durch das Gesetz zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Pachtrecht vom 22. Dezember 2020 (" COVID-19-Gesetz") getroffenen Entscheidung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) stattfinden.

Die virtuelle Hauptversammlung wird für die form- und fristgerecht angemeldeten Aktionäre der alstria office REIT-AG vollständig in Bild und Ton im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der angemeldeten Aktionäre ist im Wege elektronischer Kommunikation (namentlich per elektronischer Briefwahl) sowie Vollmachtserteilung möglich. Den angemeldeten Aktionären wird ein Fragerecht im Wege elektronischer Kommunikation (bis zum 4. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ) eingeräumt. Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, können in Abweichung von § 245 Nr. 1 des Aktiengesetzes (" AktG") unter Verzicht auf das Erfordernis des Erscheinens in der Hauptversammlung Widerspruch gegen Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.

Einzelheiten hierzu finden sich im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt "Weitere Angaben und Hinweise - Besonderheiten der virtuellen Hauptversammlung".

Der Ort der Hauptversammlung, an dem sich der Versammlungsleiter, der die Niederschrift der Versammlung beurkundende Notar und der Vorstand sowie die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft befinden, ist der Sitz der Gesellschaft, Steinstraße 7, 20095 Hamburg. Die Teilnahme von Mitgliedern des Aufsichtsrats darf aufgrund einer vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats getroffenen Entscheidung nach § 1 Abs. 1 und Abs. 6 Satz 1 COVID-19-Gesetz i.V.m. § 118 Abs. 3 Satz 2 AktG im Wege der Bild- und Tonübertragung erfolgen. Für die Aktionäre und deren Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter) besteht kein Recht und keine Möglichkeit zur Anwesenheit am Ort der Hauptversammlung.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der alstria office REIT-AG und des gebilligten Konzernabschlusses sowie des zusammenfassten Lageberichts für die alstria office REIT-AG und den Konzern zum 31. Dezember 2020, des Berichts des Aufsichtsrats und des Vorschlags des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Die vorstehend genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches (" HGB") und können über die Internetseite der Gesellschaft unter

https://alstria.de/investoren/ # hauptversammlung

eingesehen werden.

Am 24. Februar 2021 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand am 19. Februar 2021 aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Feststellung durch die Hauptversammlung erfolgt daher nicht. Die unter diesem Tagesordnungspunkt genannten Unterlagen sind der Hauptversammlung nach § 176 Abs. 1 Satz 1 AktG zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung hierzu bedarf.

2. Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 erzielten Bilanzgewinn in Höhe von EUR 105.000.000,00 wie folgt zu verwenden:

in EUR 
Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,53 je dividendenberechtigter Stückaktie 94.230.155,91 
Einstellung in Gewinnrücklagen                                                 0,00 
Gewinnvortrag                                                                  10.769.844,09 
Bilanzgewinn                                                                   105.000.000,00 

Der Vorschlag berücksichtigt die 177.792.747 zum Zeitpunkt des Vorschlags existierenden Stückaktien der Gesellschaft. Sollte sich die Zahl der für das Geschäftsjahr 2020 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 0,53 je dividendenberechtigter Stückaktie für das Geschäftsjahr 2020 sowie entsprechend angepasste Beträge für die Ausschüttungssumme und den Gewinnvortrag vorsieht.

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, das heißt am 11. Mai 2021.

3. Investition in Grüne Projekte

Der Vorstand der alstria leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung im Unternehmensinteresse. Ihm steht auch die originäre Entscheidungskompetenz über Fragen der Geschäftsführung zu (vgl. §§ 76 Abs. 1, 77 Abs. 1 Satz 1 AktG). Die Hauptversammlung kann über Fragen der Geschäftsführung entscheiden, wenn der Vorstand dies verlangt (§ 119 Abs. 2 AktG). Diese Möglichkeit möchte der Vorstand der Gesellschaft nutzen, um die Zustimmung der Aktionäre zu finanziell nicht rentablen, nachhaltigen Investitionen der alstria einzuholen.

Der Vorstand hat daher beschlossen, die Hauptversammlung über Investitionen in Höhe von bis zu EUR 1,78 Mio. in konkrete "Grüne Projekte" (wie im Bericht zu Tagesordnungspunkt 3 definiert) entscheiden zu lassen - dies entspricht einer Investition in Höhe von ca. EUR 1 Cent je zurzeit dividendenberechtigter Stückaktie. Hierzu wird im Einzelnen auf den Bericht zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen.

Bei den Grünen Projekten handelt es sich um solche Investitionen, die die Gesellschaft nach rein finanziellen Kriterien nicht tätigen würde. alstria ist zu diesen Investitionen nicht verpflichtet. Soweit die Investitionen das Immobilienportfolio der alstria betreffen, besteht insbesondere auch keine vertragliche Verpflichtung gegenüber den Mietern der betreffenden Immobilien und es ist nicht zu erwarten, dass der Ertrag der Investitionen die laufenden Kapitalkosten deckt. Nichtsdestotrotz möchte alstria ihren Aktionären anbieten, die Investitionen in die Grünen Projekte zu tätigen mit dem Ziel der Verbesserung der erneuerbaren Energieerzeugung von alstrias Immobilien sowie der finanziellen Beteiligung an der Entwicklung von Projekten oder Technologien zur CO2-Entfernung. Es handelt sich also um Investitionsmöglichkeiten, von denen erwartet wird, dass sie finanziell nicht profitabel sind, die aber - wenn sie erfolgreich sind - dazu beitragen würden, alstrias aktuelle oder zukünftige Klimabilanz zu verbessern.

Sollte die Hauptversammlung den Investitionen in die Grünen Projekte zustimmen, würden Vorstand und Aufsichtstrat dies bei ihrem etwaigen Dividendenvorschlag für das Geschäftsjahr 2021 berücksichtigen und dementsprechend eine um ca. EUR 1 Cent je dividendenberechtigter Stückaktie reduzierte Dividende vorschlagen.

Der Vorstand hat den Aufsichtsrat über sein Verlangen informiert, die Hauptversammlung über diese Geschäftsführungsmaßnahmen entscheiden lassen zu wollen. Dieser hat sich dem Beschlussvorschlag des Vorstands angeschlossen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:

Die Vornahme der Investitionen in die Grünen Projekte der Gesellschaft in Höhe von insgesamt bis zu EUR 1,78 Mio. wird zugestimmt.

4. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2020 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

6. Bestellung des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021 sowie des Prüfers für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021, weiterer unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 und für das Geschäftsjahr 2022 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung

Gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)

DJ PTA-HV: alstria office REIT-AG: Einladung zur -2-

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30. Juni 2021, weiterer unterjähriger Finanzberichte für das Geschäftsjahr 2021 und für das Geschäftsjahr 2022 bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung bestellt.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission).

7. Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Mai 2021 enden jeweils die Amtszeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats Dr. Bernhard Düttmann und Stefanie Frensch.

Gemäß §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 9 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft besteht der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern der Aktionäre, die durch die Hauptversammlung gewählt werden.

Gestützt auf die Empfehlung des Personalausschusses des Aufsichtsrats, der auch die Aufgaben eines Nominierungsausschusses wahrnimmt, schlägt der Aufsichtsrat vor, wie folgt zu beschließen:

a) Dr. Frank Pörschke, Hamburg, Deutschland, CEO bei P3 Logistic Parks s.r.o., wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

b) Elisabeth Stheeman, Walton-on-Thames (Surrey), Vereinigtes Königreich, Aufsichtsrat bei diversen Gesellschaften, wird mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, in den Aufsichtsrat gewählt.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen.

Der Aufsichtsrat hat sich darauf verständigt, der Hauptversammlung bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern grundsätzlich eine Amtszeit von drei Jahren vorzuschlagen. Zwei Mitglieder haben dabei jeweils gleichlaufende Mandatszeiten. Im Ergebnis wählt die Hauptversammlung jedes Jahr zwei Aufsichtsmitglieder und hat somit die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Aufsichtsrats in jedem Jahr zu gestalten.

Die vorstehenden Wahlvorschläge berücksichtigen das Kompetenzprofil und Diversitätskonzept des Aufsichtsrats mit Zielen zu seiner Zusammensetzung (" Profil für den Aufsichtsrat"), welches der Aufsichtsrat im Einklang mit §§ 289f, 315d HGB und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (" DCGK") erarbeitet hat. Nach Wahl der vorgeschlagenen Kandidaten wäre das Profil für den Aufsichtsrat weiterhin voll ausgefüllt. Der Aufsichtstrat erachtet beide Kandidaten als unabhängig. Das Profil für den Aufsichtsrat ist mit dem Stand der Umsetzung in der Erklärung zur Unternehmensführung unter

www.alstria.de

- Unternehmen - Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht.

Die vorgeschlagenen Kandidaten achten darauf, dass ihnen für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Aufsichtsrat genügend Zeit zur Verfügung steht. Beide Kandidaten halten die in Ziffern C.4 und C.5 DCGK empfohlenen Mandatsobergrenzen ein.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere Lebensläufe, die jeweils über ihre relevanten Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen Auskunft geben, sind im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt "Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten" abgedruckt. Dort sind im Einklang mit § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG ebenfalls Mitgliedschaften der vorgeschlagenen Kandidaten in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten und in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen aufgeführt.

8. Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

Der durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (" ARUG II") mit Wirkung zum 1. Januar 2020 neu eingeführte § 120a Abs. 1 AktG sieht vor, dass die Hauptversammlung börsennotierter Gesellschaften mindestens alle vier Jahre sowie bei jeder wesentlichen Änderung über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder beschließt.

Zuletzt hatte die Hauptversammlung am 16. Mai 2017 über das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder der alstria office REIT-AG Beschluss gefasst. Mit Beschlüssen vom 24. Februar 2021 und 12. März 2021 hatte der Aufsichtsrat ein neues Vergütungssystem festgelegt und (vorbehaltlich der Zustimmung der Hauptversammlung) mit Wirkung ab dem 1. Januar 2021 für die Vorstandsmitglieder eingeführt (" Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021"). Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 wurde vom Personalausschuss des Aufsichtsrats mit Unterstützung eines unabhängigen Beraters erarbeitet und entspricht den durch das ARUG II neu eingeführten Anforderungen des § 87a AktG, den Empfehlungen des DCGK sowie einigen darüber hinausgehenden Investorenerwartungen. Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 wird detailliert im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt "Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021" beschrieben und ist außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft unter

https://alstria.de/investoren/ # hauptversammlung

verfügbar.

Gestützt auf die Empfehlung seines Personalausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, das vom Aufsichtsrat am 24. Februar 2021 und 12. März 2021 beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 zu billigen.

9. Bestätigung der Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder

Gemäß § 113 Abs. 3 AktG in der durch das ARUG II geänderten Fassung hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft mindestens alle vier Jahre über die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder Beschluss zu fassen. Ein die Vergütung bestätigender Beschluss ist zulässig.

Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten nach Abschluss eines Geschäftsjahres eine Vergütung pro vollem Geschäftsjahr, die durch Beschluss der Hauptversammlung festgesetzt wird. Die Festsetzung gilt, bis die Hauptversammlung etwas anderes beschließt. Aufsichtsratsmitglieder, die während des laufenden Geschäftsjahres in den Aufsichtsrat eintreten oder aus ihm ausscheiden, erhalten die Vergütung zeitanteilig (§ 13 Abs. 1 der Satzung).

Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen. Zu den Auslagen rechnet auch eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit das Mitglied des Aufsichtsrats berechtigt ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gesellschaft kann auf ihre Kosten zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine angemessene Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (D&O Versicherung) abschließen (§ 13 Abs. 2 der Satzung).

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde zuletzt auf der Hauptversammlung am 16. Mai 2017 festgelegt. Sie entspricht den Empfehlungen des DCGK und soll unverändert fortbestehen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:

"Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten folgende Vergütung:

a) Der Aufsichtsratsvorsitz wird mit EUR 150.000,00 p.a. vergütet, die Stellvertretung mit EUR 75.000,00 p.a. und jedes ordentliche Aufsichtsratsmitglied erhält eine Vergütung von EUR 50.000,00 p.a.

b) Darüber hinaus wird der Vorsitz des Prüfungsausschusses mit EUR 20.000,00 p.a. vergütet und die ordentliche Mitgliedschaft im Prüfungsausschuss wird mit EUR 10.000,00 p.a. vergütet.

c) Weiter wird der Vorsitz des Personalausschusses und der Vorsitz des Finanz- und Investitionsausschusses jeweils mit EUR 15.000,00 p.a. vergütet; die ordentlichen Mitglieder des Personalausschusses des Aufsichtsrats und des Finanz- und Investitionsausschusses des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von EUR 7.500,00 p.a. Die Mitgliedschaft im ESG Ausschuss und in temporären Ausschüssen berechtigt nicht zu einer zusätzlichen Vergütung.

d) Mitglieder des Aufsichtsrats, die dem Aufsichtsrat bzw. einem seiner oben genannten Ausschüsse nicht das gesamte Jahr angehören, erhalten die Vergütung anteilig gemäß der Dauer der Mitgliedschaft im Aufsichtsrat bzw. im jeweiligen Ausschuss.

e) Den Aufsichtsratsmitgliedern werden ihre Auslagen erstattet. Zu den Auslagen rechnet auch eine auf die Vergütung entfallende Umsatzsteuer, soweit das Mitglied des Aufsichtsrats berechtigt ist, die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gesellschaft kann auf ihre Kosten zu Gunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine angemessene Haftpflichtversicherung zur Absicherung der Risiken aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben (D&O Versicherung) abschließen."

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)

DJ PTA-HV: alstria office REIT-AG: Einladung zur -3-

Das zugrundeliegende System zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder mit den Angaben gemäß §§ 113 Abs. 3 Satz 3, 87a Abs. 1 Satz 2 AktG ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt "Vergütungssystem für die Aufsichtsratsmitglieder 2021" beschrieben."

Angaben zu den unter Tagesordnungspunkt 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

(Tagesordnungspunkt 7: Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern)

Dr. Frank Pörschke

Hamburg, Deutschland * Januar 1965 Nationalität: Deutsch CEO bei P3 Logistic Parks s.r.o. (ab 1. April 2021)

Beruflicher Werdegang

1993 bis 1995: Senior Associate bei McKinsey & Company 1995 bis 2004: Geschäftsführer bei ECE Projektmanagement International G.m.b.H., Hamburg 2004 bis 2007: Sprecher der Geschäftsführung bei Commerz Grundbesitz Investment GmbH, Wiesbaden (heute Commerz Real AG) 2007 bis 2011: Sprecher des Vorstands bei Eurohypo AG, Eschborn 2011 bis 2018: Zunächst CEO Germany, dann President EMEA Markets bei Jones Lang LaSalle (JLL), Frankfurt am Main 2018 bis 2021: Verschiedene Aufsichtsrats- und Beiratspositionen Ab April 2021: CEO bei P3 Logistic Parks s.r.o., Prag, Tschechien

Ausbildung

1984 bis 1989: Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg (Erstes Juristisches Staatsexamen) 1990 bis 1993: Referendariat (Zweites Juristisches Staatsexamen) 2011: Harvard Business School (Advanced Management Program)

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

* Nicht-geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Verianos SE, Köln (Mandat wird zum 30. Juni 2021 niedergelegt)

* Mitglied des Aufsichtsrats der Deka Immobilien Investment GmbH (Deka Bank Gruppe), Frankfurt am Main (Mandat wird zum 30. Juni 2021 niedergelegt)

* Mitglied des Aufsichtsrats der WestInvest Gesellschaft für Investmentfonds mbH (Deka Bank Gruppe), Düsseldorf (Mandat wird zum 30. Juni 2021 niedergelegt)

* Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der AXA Investment Managers Deutschland GmbH, Frankfurt am Main (Mandat wird spätestens zum 31. Dezember 2021 niedergelegt)

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

* Mitglied des Aufsichtsrats der AUG. PRIEN Bauunternehmung (GmbH & Co. KG), Hamburg

* Mitglied des Beirats der von Poll Immobilien Holding GmbH, Frankfurt am Main (Mandat wird zum 30. Juni 2021 niedergelegt)

* Mitglied des Beirats der ECE Group GmbH & Co. KG, Hamburg (Mandat wurde zum 31. März 2021 niedergelegt)

Herr Dr. Frank Pörschke gehört nicht dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft an. Daher sieht Ziffer C.4 DCGK eine Höchstzahl von fünf Aufsichtsratsmandaten oder vergleichbaren Funktionen für ihn vor. Nach der oben erwähnten Niederlegung eines Großteils seiner aktuellen Mandate wird diese Vorgabe ab dem 1. Juli 2021 erfüllt sein.

Angaben nach Ziffer C.6 Abs. 2 und C.13 DCGK

Der Aufsichtsrat sieht Herrn Dr. Frank Pörschke als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand im Sinne der Ziffer C.6 Abs. 2 DCGK an. Herr Dr. Pörschke steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht in einer nach der Empfehlung in Ziffer C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur alstria office REIT-AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der alstria office REIT-AG oder einem wesentlich an der alstria office REIT-AG beteiligten Aktionär.

Das Profil für den Aufsichtsrat legt weitere Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder von alstria fest, die über die Anforderungen des DCGK hinausgehen. Auch diese Kriterien werden von Herrn Dr. Frank Pörschke erfüllt. Das Profil für den Aufsichtsrat ist in der Erklärung zur Unternehmensführung unter

www.alstria.de

- Unternehmen - Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht.

Elisabeth Stheeman

Walton-on-Thames (Surrey), Vereinigtes Königreich * Januar 1964 Nationalitäten: Britisch und Deutsch Aufsichtsrat bei diversen Gesellschaften

Beruflicher Werdegang

1982 bis 1987: Banklehre und "Hamburger Modell" bei Vereins- und Westbank AG, Hamburg 1988 bis 2012: Morgan Stanley International, London (Investment Banking, Global Capital Markets, Real Estate / Private Equity) 2013 bis 2014: Global Chief Operating Officer bei LaSalle Investment Management, London, Großbritannien / Chicago, USA 2015 bis 2017: Senior Advisor bei Bank of England, Großbritannien Seit 2017: Externes Mitglied des Financial Markets Infrastructure Board und (seit 2018) Externes Mitglied des Financial Policy Committee, Bank of England, Großbritannien

Ausbildung

1985: Bachelor-Abschluss, Hamburg School of Business (Wirtschaftsakademie Hamburg) 1988: Diplom, London School of Economics, London, Großbritannien

Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten:

* Mitglied des Aufsichtsrats der Aareal Bank AG, Wiesbaden

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- oder ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

* Mitglied des Aufsichtsrats der Edinburgh Investment Trust PLC, Edinburgh, Großbritannien

Frau Elisabeth Stheeman gehört nicht dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft an. Daher sieht Ziffer C.4 DCGK eine Höchstzahl von fünf Aufsichtsratsmandaten oder vergleichbaren Funktionen für sie vor. Diese Vorgabe ist erfüllt.

Angaben nach Ziffer C.6 Abs. 2 und C.13 DCGK

Der Aufsichtsrat sieht Frau Elisabeth Stheeman als unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand im Sinne der Ziffer C.6 Abs. 2 DCGK an. Frau Stheeman steht nach Einschätzung des Aufsichtsrats nicht in einer nach der Empfehlung in Ziffer C.13 DCGK offenzulegenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur alstria office REIT-AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der alstria office REIT-AG oder einem wesentlich an der alstria office REIT-AG beteiligten Aktionär.

Das Profil für den Aufsichtsrat legt weitere Kriterien für die Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder von alstria fest, die über die Anforderungen des DCGK hinausgehen. Auch diese Kriterien werden von Frau Elisabeth Stheeman erfüllt. Das Profil für den Aufsichtsrat ist in der Erklärung zur Unternehmensführung unter

www.alstria.de

- Unternehmen - Corporate Governance - Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht.

Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021

(Tagesordnungspunkt 8: Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder)

1. Grundsätze des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder

alstria ist ein deutscher Spezialist für Büroimmobilien und verwaltet ein Portfolio von Bürogebäuden in ausgewählten deutschen Städten über deren gesamten Lebenszyklus. Grundsätzlich wurde in den letzten Jahren wenig in den deutschen Büroimmobilienbestand investiert. Angesichts dieser Tatsache erfüllen die meisten Bestandsgebäude die ständig wechselnden Anforderungen moderner gewerblicher Mieter nicht. Ein Unternehmen, das sowohl über das technische Know-how zur Modernisierung der Immobilien als auch über die finanziellen Mittel zur Durchführung dieser Modernisierungen verfügt, wird in den kommenden Jahren prosperieren. alstrias Unternehmensstrategie basiert auf den folgenden Prinzipien:

Operative Exzellenz:

* alstria konzentriert ihre Investitionen auf wenige Märkte, die aus Sicht des Immobilieninvestments wie auch aus Sicht der Mieternachfrage die höchste Liquidität und die dynamischste Entwicklung aufweisen. All diesen Märkten gemeinsam ist eine Prognose für überdurchschnittliches Bevölkerungswachstum. In jedem Markt, in dem alstria tätig ist, gründet alstria ein Büro und entwickelt mit der Zeit tiefgreifendes Wissen über die Marktdynamik.

* alstria ist in der gesamten Wertschöpfungskette der Immobilien tätig. Im Verlauf ihres Lebenszyklus wechseln alle Immobilien von Core zu Core-plus zu Value-add. alstria möchte in der Lage sein, die Immobilien in jeder Phase ihres Lebenszyklus zu verwalten und die jeweiligen Chancen, die jede Phase bietet, zu ergreifen.

* Internes Fachwissen ist ein Schlüsselfaktor für den Erfolg. Zwar setzt alstria bei der Verwaltung ihres Portfolios Dienstleister ein, dennoch muss alstria bei den erforderlichen Fachkenntnissen auf der Höhe der Zeit bleiben, um informierte Entscheidungen zu treffen und bessere Kontrollen umzusetzen.

* Herausragende operative Leistungen gehen mit einer hochmodernen IT-Infrastruktur einher, die alstrias Geschäft unterstützt und in der gesamten Organisation Effizienzsteigerungen und besseres Risikomanagement ermöglicht.

Finanzielle Disziplin:

* Als börsennotierte Gesellschaft kann alstria zur Unterstützung ihres Betriebs auf einen Pool dauerhaft verfügbaren Aktienkapitals und auf erneuerbares Fremdkapital zugreifen. Die Verfügbarkeit von Kapital ist für den Erfolg der alstria eine zentrale Voraussetzung.

* Transparenz, Zuverlässigkeit und erstklassige Corporate Governance sind die Eckpfeiler des Kapitalmarktansatzes und der Unternehmensführung von alstria.

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)

DJ PTA-HV: alstria office REIT-AG: Einladung zur -4-

* Aus Sicht von alstria wirkt sich der Anschaffungspreis einer Immobilie maßgeblich auf die gesamte künftige Wertentwicklung von alstria aus. Daher wendet alstria beim Erwerb ihrer Investments strenge Kriterien an. Immobilien werden auf der Grundlage fremdkapitalfreier Szenarien auf risikobereinigter Basis erworben. Durch diesen Ansatz kann alstria die potenzielle Profitabilität eines Geschäfts auf langfristig nachhaltiger Basis bewerten, ohne kurzfristige Aspekte an den Finanzmärkten zu berücksichtigen.

* alstria verfolgt bei der Verwaltung ihres Bilanzrisikos einen ganzheitlichen Ansatz. Angesichts der Risiken, die alstria im operativen Geschäft eingeht, und der in der Volatilität des Markts für Gewerbeimmobilien enthaltenen Risiken bemüht sich alstria, den durchschnittlichen Net Loan to Value über den gesamten Zyklus unter 35 % zu halten.

* alstria ist ein auf die Gesamtrendite ausgerichtetes Unternehmen, das darauf abzielt, die Renditen der zugrunde liegenden Immobilienmärkte zu übertreffen. Die von alstria geschaffenen Werte führen zu stetigen Dividendenzahlungen an die Aktionäre und zu Kapitalerträgen durch Wertsteigerung der Immobilien. Sieht alstria eine Möglichkeit, von Fehlbewertungen am Markt zu profitieren, wird alstria opportunistisch Kapitalerträge realisieren.

-Grafik-

Das Vergütungssystem des Vorstands, welches, vorbehaltlich der Billigung durch die Hauptversammlung 2021, ab dem 1. Januar 2021 zur Anwendung kommt (" Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021"), soll klar und verständlich sein und die langfristige und nachhaltige Entwicklung von alstria unterstützen. Das System ist auf eine transparente und leistungsbezogene Vergütung ausgerichtet, die eng an den Erfolg von alstria gebunden ist und insbesondere vom Erreichen langfristiger Ziele und der Entwicklung des Aktienkurses von alstria abhängt.

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 wurde so konzipiert, die Herausforderungen und Chancen in der Strategie von alstria zu berücksichtigen:

Für operative Exzellenz und Zuverlässigkeit müssen die Geschäfte von alstria straff geführt werden - und gleichzeitig flexibel bleiben, um auf ein sich veränderndes Umfeld zu reagieren. alstria nutzt die Kennzahl FFO (Funds From Operations) als Indikator für ihre Fähigkeit, Liquidität zu generieren, und daher als Grundlage für die an die Aktionäre auszuschüttende Dividende. Sie informiert den Markt jedes Jahr über die erwarteten erwirtschafteten Erträge und die prognostizierten FFO. Daher ist die Fähigkeit des Vorstands, die Kapazitäten zur Erzielung der FFO angemessen zu verwalten, ein Schlüsselfaktor für die kurzfristige Erreichung der strategischen Ziele von alstria. Der Short-Term Incentive (STI) misst daher den Teil der Wertentwicklung, der auf den erzielten FFO je Aktie basiert. Zudem unterstreicht die Verwendung von ESG-Zielen (Environment, Social, Governance) im STI die nachhaltige Unternehmensentwicklung.

Das Geschäft von alstria ist zwangsläufig langfristig ausgerichtet. Zwischen dem Beginn einer Renovierung und dem Zeitpunkt, an dem tatsächlich Ergebnisse erzielt werden können, liegen zwei bis drei Jahre. Während dieser Zeit könnten zahlreiche Veränderungen, die nicht im Einflussbereich des Unternehmens liegen, die Wertentwicklung beeinflussen. Der Long-Term Incentive (LTI) des Vorstands ist darauf ausgelegt, den Total Shareholder Return zu bewerten, den alstria unter Berücksichtigung der vorstehenden Punkte generiert. Kann alstria ihre operativen Ziele erreichen, so ist sie in der Lage ihren Cashflow zur Ausschüttung einer stetigen Dividende zu nutzen, und der von ihr generierte Kapitalertrag wird einen Anstieg des Aktienkurses ermöglichen. Die LTI konzentriert sich daher auf die Entwicklung des Total Shareholder Return - relativ im Branchenvergleich und in geringerem Maße auch absolut.

Die Vergütung und die Beschäftigungsbedingungen der alstria-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter wurden bei der Gestaltung der Vorstandsvergütung ebenfalls berücksichtigt. Führungskräfte und Beschäftigte von alstria erhalten ebenfalls eine leistungsorientierte Vergütung. Den Beschäftigten wird zudem eine aktienbasierte Vergütung gewährt.

Den regulatorischen Rahmen für das Vergütungssystem liefern die Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) und Empfehlungen für das Vergütungssystem für Vorstandsmitglieder unter Abschnitt G des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK).

Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 gilt seit dem 1. Januar 2021 für alle Vorstandsmitglieder der alstria. Bei Neubestellungen basiert der Dienstvertrag ebenfalls auf diesem System.

2. Verfahren zur Festlegung und Umsetzung des Vergütungssystems

Dem Aufsichtsrat obliegt die Festlegung, Umsetzung und Prüfung der Vorstandsvergütung. Der Personalausschuss besteht aus Mitgliedern des Aufsichtsrats. Er bespricht und prüft das Vergütungssystem für den Vorstand regelmäßig sowie anlassbezogen und bereitet die Beschlüsse für sämtliche Änderungen vor. Daher werden sämtliche Änderungen oder relevanten Aktualisierungen am Vergütungssystem vom Personalausschuss vorbereitet. Dennoch ist der gesamte Aufsichtsrat für den endgültigen Beschluss verantwortlich.

Das vom Aufsichtsrat beschlossene Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 wird der Hauptversammlung erstmals bei der Hauptversammlung 2021 zur Genehmigung vorgelegt. Künftig wird das Vergütungssystem der Hauptversammlung bei wesentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre zur Billigung, vorgelegt. Billigt die Hauptversammlung das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021 nicht, so wird dessen Anwendung zum 1. Januar 2021 aufgehoben und das bestehende, von der Hauptversammlung im Jahr 2017 gebilligte Vergütungssystem bleibt in Kraft. In diesem Fall wird der darauffolgenden ordentlichen Hauptversammlung ein überprüftes Vergütungssystem zur Abstimmung vorgelegt.

Die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und deckt sämtliche Aktivitäten innerhalb des alstria-Konzerns ab. Kriterien für die angemessene Vergütung sind unter anderem die Pflichten des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die persönliche Leistung, die wirtschaftliche Situation, der Erfolg und der künftige Ausblick von alstria sowie die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Wettbewerbsumfelds und der anderweitig innerhalb von alstria geltenden Vergütungsstrukturen.

Der Aufsichtsrat nutzt eine geeignete Vergleichsgruppe relevanter Wettbewerber in der Immobilienbranche, um zu beurteilen, ob die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen angemessen ist. Um nationale Gepflogenheiten am Markt und die Unternehmensgröße widerzuspiegeln, werden auch MDAX-Unternehmen berücksichtigt. Zur Beurteilung der Angemessenheit der Vergütung innerhalb von alstria wird auch das Verhältnis zwischen der Vergütung des Vorstands und der Vergütung des oberen Führungskreises, der direkt an den Vorstand berichtet, sowie sämtlicher Beschäftigten einbezogen. Dabei vergleicht alstria regelmäßig die durchschnittlichen Vergütungsniveaus (Jahresfestgehalt, Bonus, Beteiligungsansprüche, ohne Versorgungsentgelt und Krankenversicherung) und prüft und veröffentlicht die CEO Pay Ratio. Sie zeigt die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden im Vergleich zum Median der Gesamtvergütung aller Beschäftigten und Führungskräfte.

Mangelnde Unabhängigkeit und Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder und des Personalausschusses verhindern eventuell eine unabhängige Beratung und Aufsicht bei der Festlegung der Vorstandsvergütung. Der Aufsichtsrat und sein Personalausschuss setzen sich mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern zusammen. Zudem sind die Aufsichtsratsmitglieder und die Mitglieder des Personalausschusses per Gesetz, durch den DCGK und die interne Geschäftsordnung des Aufsichtsrats verpflichtet, sämtliche bei ihnen eventuell bestehenden Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen. In diesen Fällen ergreift der Aufsichtsrat angemessene Maßnahmen, die dem Interessenkonflikt Rechnung tragen. Die betreffenden Mitglieder beteiligen sich beispielsweise nicht an Diskussionen und Beschlüssen.

3. Übersicht über das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder 2021

Die nachstehende Tabelle fasst die Vergütungselemente und weitere Vertragsbestimmungen des Vorstandsvergütungssystems 2021 zusammen, die im Folgenden detaillierter beschrieben werden. Wesentliche Änderungen gegenüber dem im Jahr 2017 beschlossenen Vergütungssystem sind in der Tabelle durch Fettdruck hervorgehoben und detaillierter unter nachstehender Ziffer 6 erläutert.

-Grafik-

3.1. Vergütungsstruktur

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder umfasst eine fixe und eine variable Vergütung. Die fixe Vergütung besteht aus einem Jahresfestgehalt, einem Versorgungsentgelt und Nebenleistungen. Die variable Vergütung besteht aus kurzfristigen und langfristigen variablen Gehaltsbestandteilen. Die Vergütung des Vorstands ist auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung der alstria ausgerichtet. Daher ist der Anteil des Long-Term Incentive (LTI) größer als der Anteil des Short-Term Incentive (STI).

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March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)

DJ PTA-HV: alstria office REIT-AG: Einladung zur -5-

Die Vergütungsstruktur der Ziel-Gesamtvergütung ist für Vorstandsvorsitzenden und Finanzvorstand ähnlich. Die Bandbreiten für die Gewichtung der Vergütungsbestandteile sind daher in der nachstehenden Grafik konsolidiert dargestellt:

-Grafik-

3.2. Maximalvergütung

Gemäß § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG ist der Aufsichtsrat verpflichtet, eine Maximalvergütung für alle Vergütungsbestandteile (Jahresfestgehalt, Nebenleistungen, Versorgungsentgelt und kurzfristige bzw. langfristige variable Vergütung) festzusetzen.

Die Maximalvergütung beträgt pro Jahr für den Vorstandsvorsitzenden EUR 2.600.000 und für den Finanzvorstand und potenzielle künftige ordentliche Vorstandsmitglieder EUR 2.100.000. Um diese Maximalbeträge tatsächlich zu erreichen, müssen außerordentliche Leistungen erbracht werden.

3.3. Fixe Vergütung

Die fixe Vergütung des Vorstands besteht aus einem Jahresfestgehalt, einem Versorgungsentgelt und Nebenleistungen:

3.3.1. Jahresfestgehalt

Das Jahresfestgehalt wird in zwölf gleichen Monatsraten am Ende jedes Monats ausgezahlt. Beginnt oder endet der Dienstvertrag während eines Geschäftsjahrs, wird das Jahresfestgehalt für dieses Geschäftsjahr zeitanteilig ausgezahlt.

3.3.2. Versorgungsentgelt

alstria gewährt den Vorstandsmitgliedern einen monatlichen Geldbetrag für die private Altersvorsorge. Dieses Versorgungsentgelt ist im Dienstvertrag jedes Vorstandsmitglieds als absoluter Euro-Betrag festgelegt. Aus Gründen der Transparenz und des Risikomanagements hat alstria für die Vorstandsmitglieder eine private Rentenlösung gewählt. So entstehen alstria keine unvorhersehbaren künftigen Verbindlichkeiten für Rentenansprüche.

3.3.3. Nebenleistungen

Die Vorstandsmitglieder erhalten auch Sach- und sonstige Bezüge; diese bestehen hauptsächlich aus Versicherungsprämien für Invaliditäts- und Lebensversicherungen und der Privatnutzung eines Dienstwagens. Diese Nebenleistungen sind ein Vergütungsbestandteil und somit zu versteuern. Die Einkommensteuer für die private Nutzung des Firmenfahrzeugs trägt das Vorstandsmitglied. Grundsätzlich haben alle Vorstandsmitglieder den gleichen Anspruch auf Nebenleistungen, der Betrag variiert jedoch je nach ihrer persönlichen Situation.

Um für die am besten geeigneten Personen attraktiv zu sein, kann der Aufsichtsrat neu eintretenden Vorstandsmitgliedern zusätzliche Nebenleistungen wie Wohn-Zuschüsse oder Umzugskosten gewähren. Verfallen dem neuen Vorstandsmitglied langfristige variable Vergütungsbestandteile beim ehemaligen Arbeitgeber, kann dieser Betrag gegen Vorlage von Nachweisen als Einmalzahlung ausgeglichen werden. Sämtliche Nebenleistungen, einschließlich einer Einmalzahlung zum Ausgleich verfallender langfristiger variabler Vergütungsbestandteile bei einem ehemaligen Arbeitgeber, sind Bestandteil der Maximalvergütung und unterliegen der entsprechenden Obergrenze.

3.4. Variable Vergütung

Die variable Vergütung besteht aus zwei Bestandteilen mit unterschiedlichen Performance Perioden.

3.4.1. Short-Term Incentive (STI)

3.4.1.1. Funktion des STI

Als kurzfristiges, erfolgsabhängiges Vergütungselement ist der STI an die Entwicklung gewisser quantitativer Leistungskriterien gebunden. Er ist als Ziel-Bonussystem konzipiert. Ein möglicher STI-Auszahlungsbetrag wird durch die Multiplikation der Gesamt-Zielerreichung mit dem im jeweiligen Dienstvertrag angegebenen individuellen Zielbetrag, errechnet; er beträgt maximal 150 % des individuellen Zielbetrags (Cap) und wird in bar ausgezahlt. Die Gesamt-Zielerreichung wird auf der Grundlage der gewichteten Zielerreichung der Leistungskriterien festgelegt. Die Leistungskriterien unterstützen die Strategie von alstria. Zusätzlich zu den Leistungskriterien wird ein individueller Multiplikator von 0,8 bis 1,2 zur Bestimmung der finalen Auszahlung angewandt.

Der STI funktioniert wie folgt:

-Grafik-

3.4.1.2. Leistungskriterien des STI

Das erste STI-Leistungskriterium ist die Kennzahl Funds From Operations (FFO) je Aktie mit einer Gewichtung von 80 % an der Erreichung des STI insgesamt. Funds From Operations ist eine sehr wichtige Kennzahl in der Strategie von alstria, da sie den Cashflow aus dem operativen Geschäft definiert. FFO je Aktie ist keine Kennzahl der allgemein anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen (non-GAAP Kennzahl), die dennoch von Immobiliengesellschaften häufig statt des Gewinns je Aktie verwendet wird. alstria veröffentlicht den FFO und FFO je Aktie und eine detaillierte Überleitung in den IFRS-Abschluss.

Die Auswirkungen von Ankäufen und Veräußerungen und Änderungen im Aktienkapital von alstria auf den FFO je Aktie für ein Geschäftsjahr werden vom Aufsichtsrat außer Acht gelassen, um einen fairen und ausgewogenen Anreiz zu gewährleisten.

Der Auszahlungsbetrag des STI hängt davon ab, in welchem Maße die Ziele für den FFO je Aktie erreicht wurden. Gemessen wird das Verhältnis des im Geschäftsjahr tatsächlich erzielten FFO je Aktie zum budgetierten FFO je Aktie. Die Zielerreichung für den FFO je Aktie kann von 0 % bis 150 % betragen. Für eine Auszahlung müssen mindestens 70 % des Zielwerts erreicht werden (Schwellenwert). Entspricht der tatsächlich erreichte FFO je Aktie dem budgetierten FFO je Aktie, liegt die Zielerreichung bei 100 %. Es können höchstens 130 % des Zielwerts erreicht werden (Maximalwert); dies führt zu einer Zielerreichung von 150 %. Von 0 % bis 150 % wird die Zielerreichung für den FFO je Aktie durch lineare Interpolation errechnet und kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet.

-Grafik-

Als zweites STI-Leistungskriterium werden ESG-Ziele mit einer Gesamtgewichtung von 20 % verwendet. Für die ESG-Kriterien gilt der folgende Katalog:

-Grafik-

Der Aufsichtsrat entscheidet über die für das betreffende Geschäftsjahr relevanten Kriterien. Messbar gemacht werden die gewählten Kriterien durch spezifische Ziele und ihre Gewichtung (innerhalb der Gesamtgewichtung der ESG-Ziele von 20 %). Definierte ESG-Ziele müssen angemessen quantifizierbar und messbar sein. Die Zielerreichung für ESG-Ziele kann generell von 0 % bis maximal 150 % betragen, wobei der Aufsichtsrat Schwellenwerte, Zielwerte und Maximalwerte definiert.

Die Gesamt-Zielerreichung wird auf der Grundlage der gewichteten Zielerreichung der zwei Leistungskriterien (FFO je Aktie und ESG-Ziele) bestimmt.

Der vorläufige Auszahlungsbetrag wird mit einem individuellen Multiplikator von 0,8 bis 1,2 multipliziert. So kann der Aufsichtsrat zusätzlich zur Erreichung der finanziellen Leistungskriterien und ESG-Ziele die persönliche Leistung der einzelnen Vorstandsmitglieder berücksichtigen. Dabei können Kriterien wie die individuelle Leistung der Vorstandsmitglieder im betreffenden Geschäftsjahr und auch deren Verantwortungsbereiche innerhalb des alstria-Konzerns zum Tragen kommen. Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat nach eigenem billigem Ermessen und im Rahmen des Multiplikators außerordentliche Ereignisse oder Entwicklungen berücksichtigen. In keinem Fall darf die Auszahlung aus dem STI jedoch 150 % des Zielbetrags übersteigen.

Die entsprechenden FFO je Aktie und die ESG-Ziele sowie die daraus resultierende Zielerreichung werden nachträglich im Vergütungsbericht veröffentlicht. Außerdem werden die Gründe für die Anwendung des individuellen Multiplikators erläutert.

Für das Jahr 2021 wurden CO2-Emissionen, Compliance und Ressourcenmanagement als ESG-Kriterien ausgewählt. Die entsprechenden ESG-Ziele sind:

* CO2-Emissionen (Gewichtung 50 %):

alstria bleibt auf dem Pfad, die wissenschaftsbasierten Ziele (eine lineare Verringerung der Emissionen zwischen 2018 und 2030) zu erreichen. Dieses Ziel kann nicht übererfüllt werden und ist daher bei 100 % Zielerfüllung nach oben begrenzt. Ist alstria nicht auf dem Pfad, liegt die Zielerreichung bei Null.

* Ressourcenmanagement (Gewichtung 50 %):

Erfolgreiche Erneuerung der Zertifizierung nach ISO 50001 für das Energiemanagementsystem. Dieses Ziel kann nicht übererfüllt werden und ist daher bei 100 % Zielerfüllung nach oben begrenzt. Kann alstria die Zertifizierung nach ISO 50001 nicht erfolgreich erneuern, liegt die Zielerreichung bei Null.

* Compliance wird als Ausschlusskriterium verwendet:

In Fällen von Korruption oder Nichteinhaltung von Vorschriften, also bei einer Geldbuße/Strafzahlung oder anderen Zahlung (über EUR 5.000) für einen wesentlichen Verstoß gegen Corporate Compliance-Vorschriften beträgt die Zielerreichung für die gesamte ESG-Komponente Null.

3.4.2. Long Term Incentive (LTI)

3.4.2.1. Funktion des LTI

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March 23, 2021 12:45 ET (16:45 GMT)

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