Gleichberechtigung, also gleiches Recht für alle, ist das Grundprinzip des Rechtsstaates: Niemand soll wegen irgendeines persönlichen Merkmals, sei es Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder ähnlichem, diskriminiert oder privilegiert werden. Mit Gleichheit oder Gleichstellung hat Gleichberechtigung nichts zu tun. Die Menschen sind nicht gleich, und einige ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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