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DLA Piper erreicht für Spiegel-Verlag Vorlage beim Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Informationszugangsfragen

DJ DLA Piper erreicht für Spiegel-Verlag Vorlage beim Großen Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu Informationszugangsfragen

DGAP-Media / 2021-03-25 / 09:30 
25. März 2021 - DLA Piper vertritt den SPIEGEL-Verlag als Herausgeberin des Nachrichtenmagazins "DER SPIEGEL" in zwei 
Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG). Hintergrund sind anhängige Klageverfahren vor dem BVerwG, in denen 
der SPIEGEL-Verlag vom Bundesnachrichtendienst (BND) Informationen zur sogenannten SPIEGEL-Affäre im Jahr 1962 begehrt. 
Der SPIEGEL-Verlag will u.a. wissen, welche nachrichtendienstlichen Quellen des BND vor, während und nach der 
SPIEGEL-Affäre bestanden. Insbesondere sollen die entsprechenden Namen sowie Umfang, Qualität und die Motivation für 
eine Zusammenarbeit mit dem BND geklärt werden. Die Klagen sind gestützt auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch 
nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG bzw. den archivrechtlichen Nutzungsanspruch des Bundesarchivgesetzes. Der BND hatte die 
Auskunft sowie eine vollständige (ungeschwärzte) Einsichtnahme in beim BND befindliches Archivgut unter Berufung auf 
schutzwürdige Vertraulichkeitsinteressen insbesondere in Form von Staatswohlgründen verweigert. 
Eine zentrale grundsätzliche Rechtsfrage des Auskunfts- bzw. Nutzungsrechts hat der 6. Senat des BVerwG zur endgültigen 
Klärung nun dem Großen Senat des BVerwG vorgelegt. Konkret geht es um die Reichweite des im Staatswohlinteresse 
begründeten Quellenschutzes bei verstorbenen Informanten, auf den sich der BND beruft. Der Vorlage vorausgegangen war 
die erklärte Absicht des 6. Senats, zugunsten des SPIEGEL-Verlags von der bisherigen Auffassung des Fachsenats des 
BVerwG abzuweichen. Der Fachsenat hatte die vom SPIEGEL-Verlag begehrten Unterlagen in einem sogenannten 
"In-Camera"-Verfahren zuvor vollständig gesichtet und war zu dem Ergebnis gekommen, dass die Verweigerung des BND 
zumindest teilweise rechtswidrig ist. 
Der 6. Senat legte dem Großen Senat nun die Rechtsfrage zur Entscheidung vor: "Rechtfertigen Gründe des Staatswohls, 
den Schutz der Identität nachrichtendienstlicher Informanten bei vor Jahrzehnten abgeschlossenen Vorgängen regelhaft 
auf einen Zeitraum von etwa 30 Jahren über deren Tod hinaus zu erstrecken, wenn solche Personen nicht zum Kreis von 
NS-Tätern gehören oder selbst keine schweren, insbesondere terroristischen Straftaten begangen haben?" Käme die vom 6. 
Senat abgelehnte Rechtsprechung des Fachsenats zur Anwendung wären die Darlegungsanforderungen für ein überwiegendes 
Geheimschutzinteresse höher. Die Klärung dieser Rechtsfrage entscheidet auch darüber, ob weitere Unterlagen bzw. 
Informationen gegenüber dem SPIEGEL-Verlag freizugeben sind. 
Der Große Senat, der grundsätzlich aus zehn Mitgliedern (dem Präsidenten des BVerwG sowie je einer Richterin / einem 
Richter aus den übrigen neun Revisionssenaten) besteht, entscheidet nur in Ausnahmefällen. Er befindet über rechtliche 
Grundsatzfragen und bei Uneinigkeit zwischen einzelnen Senaten des BVerwG. Weitere beim 6. Senat anhängige Verfahren 
anderer Kläger hat dieser bis zu einer Entscheidung des Großen Senats in den hiesigen Verfahren ausgesetzt. 
Das Prozessteam für den SPIEGEL-Verlag bestand aus Partner Dr. Michael Stulz-Herrnstadt und Senior Associate Fabian 
Jeschke (beide Öffentliches Wirtschaftsrecht/Medienrecht, Hamburg). 
Über DLA Piper 
DLA Piper zählt mit Büros in über 40 Ländern in Afrika, Asien, Australien, Europa, dem Nahen Osten sowie Nord- und 
Südamerika zu den weltweit führenden Wirtschaftskanzleien. In Deutschland ist DLA Piper an den Standorten Frankfurt, 
Hamburg, Köln und München mit mehr als 250 Anwältinnen und Anwälten vertreten. In bestimmten Jurisdiktionen können 
diese Informationen als Anwaltswerbung angesehen werden. Weitere Informationen unter: www.dlapiper.com. 
Kontakt 
Rolf Kopel, Senior PR & Communications Manager, DLA Piper 
Tel.: +49 69 271 33 368 oder E-Mail: rolf.kopel@dlapiper.com 
Ann-Christin Schiller, PR & Communications Coordinator, DLA Piper 
Tel.: +49 69 271 33 374 oder E-Mail: ann-christin.schiller@dlapiper.com 
Ende der Pressemitteilung 
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Emittent/Herausgeber: DLA Piper UK LLP 
Schlagwort(e): Recht 
2021-03-25 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. 
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. 
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und 
Pressemitteilungen. 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de 
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1178338 2021-03-25

(END) Dow Jones Newswires

March 25, 2021 04:30 ET (08:30 GMT)

© 2021 Dow Jones News
Epische Goldpreisrallye
Der Goldpreis hat ein neues Rekordhoch überschritten. Die Marke von 3.500 US-Dollar ist gefallen, und selbst 4.000 US-Dollar erscheinen nur noch als Zwischenziel.

Die Rallye wird von mehreren Faktoren gleichzeitig getrieben:
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