DJ EANS-Hauptversammlung: Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
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29.03.2021
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
Ternitz
FN 102999 w
ISIN AT0000946652
("Gesellschaft")
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der
SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft
für Donnerstag, den 29. April 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit
Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG
in der "Stadthalle" in 2630 Ternitz, Theodor-Körner-Platz 2
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung
Gebrauch zu machen.
Die Hauptversammlung der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft am 29. April 2021 wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-
GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl.
II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen
sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als virtuelle Hauptversammlung
durchgeführt.
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung
der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT Aktiengesellschaft am 29. April 2021
Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter
gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und des weiteren
Mitglieds des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von
der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter sowie der
Vertreter des Abschlussprüfers in der "Stadthalle" in 2630 Ternitz, Theodor-
Körner-Platz 2, statt.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht Beschlussanträge zu stellen und das Recht
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die
Emailadresse fragen.sbo@hauptversammlung.at [fragen.sbo@hauptversammlung.at] der
Gesellschaft, sofern die Aktionäre rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne
von § 10a AktG gemäß Punkt IV. übermittelt und einen besonderen
Stimmrechtsvertreter gemäß Punkt V. bevollmächtigt haben.
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen.
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 29. April 2021
ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im
Internet unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/hauptversammlung]
als virtuelle Hauptversammlung teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind
zur Verfolgung der Hauptversammlung nicht erforderlich.
Die Gesellschaft bietet zwei alternative Zugänge zur Internetübertragung mit
Bild und Ton in deutscher Sprache an. Die Aktionäre werden gebeten, einen auf
der Internetseite der Gesellschaft auszuwählen (auf Übertragung 1; auf
Übertragung 2). Sollten die Aktionäre Störungen bei der Übertragung oder beim
Empfang wahrnehmen, wird gebeten auf den anderen Anbieter umzusteigen.
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die
Übertragung im Internet keine Zweiweg- Verbindung ist. Der einzelne Aktionär
kann daher nur dem Verlauf der Hauptversammlung folgen.
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("Teilnahmeinformation") hingewiesen.
II. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses gemäß UGB samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts; des Konzernabschlusses
gemäß IFRS samt Konzernanhang und -lagebericht samt nichtfinanzieller
Erklärung, des Gewinnverwendungsvorschlags des Vorstands, jeweils zum 31.
Dezember 2020 sowie des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das
Geschäftsjahr 2020
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2020
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2020
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2021
6. Wahl einer Person in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands-
und Aufsichtsratsmitglieder der SCHOELLER-BLECKMANN OILFIELD EQUIPMENT
Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr 2020
8. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG
spätestens ab 8. April 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite
der Gesellschaft unter www.sbo.at/hauptversammlung [http://www.sbo.at/
hauptversammlung] zugänglich:
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die
Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"),
* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht einschließlich nichtfinanzieller
Erklärung,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrats,
jeweils für das Geschäftsjahr 2020;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 8,
* Vergütungsbericht,
* Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 6 gemäß § 87
Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4
COVID-19-GesV,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* Frageformular,
* vollständiger Text dieser Einberufung
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 19. April 2021 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am
26. April 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss:
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß
§ 19 Abs 3 genügen lässt
Per Telefax: +43 (1)8900 500-65
Per E-Mail: anmeldung.sbo@hauptversammlung.at
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March 30, 2021 02:00 ET (06:00 GMT)
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