Mindest-Eigenkapitalquote anstatt Abschaffung - die Eyemaxx Real Estate AG schließt sich Gegenanträgen ihrer Anleihegläubiger an und möchte in der bevorstehenden Abstimmung ohne Versammlung die Mindest-Eigenkapitalanforderung in den jeweiligen Anleihebedingungen auf 15% festlegen und nicht wie zunächst von Eyemaxx vorgeschlagen, gänzlich abschaffen.
So sollen die Gläubiger der Eyemaxx-Anleihen 2018/23 und 2019/24 in der Abstimmung ohne Versammlung vom 06.04. bis 08.04.2021 der Absenkung der Einhaltung der Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern auf 15 % zustimmen. Bei der Anleihe 2020/25 soll die bereits verankerte Mindest-Eigenkapitalquote im Konzern von 15 % fortbestehen.
Bei fehlender ...
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