Die elektronische Patientenakte gilt als Schlüssel für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Sie könnte einiges ins Rollen bringen - aber nur, wenn die Frage der Datensouveränität geklärt ist. Ab dem 1. Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (Epa) bereitstellen. Versicherte können dann ihre medizinischen Dokumente im Rahmen der Telematik-Infrastruktur aufbewahren und für Ärzte und Gesundheitseinrichtungen freigeben. So sollen sowohl Versicherte als auch Ärzte und andere therapeutische Berufe die eigene Krankengeschichte ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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