
DJ Deutsche Insolvenzen auf Rekordtief wegen ausgesetzter Antragspflicht
Von Andreas Plecko
WIESBADEN (Dow Jones)--Die Zahl der in Deutschland beantragten Unternehmensinsolvenzen ist wegen der ausgesetzten Antragspflicht auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 gesunken. Deutsche Amtsgerichte verzeichneten 2020 insgesamt 15.841 Unternehmensinsolvenzen gemeldet, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilte. Das waren 15,5 Prozent weniger als 2019. Einen Anstieg hat es zuletzt im Krisenjahr 2009 gegeben (plus 11,6 Prozent).
Die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen war bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen machte sich im Jahresergebnis 2020 unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten nur leicht bemerkbar, wie die Statistiker erklärten. Ausgesetzt ist die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht.
Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im Jahr 2020 im Baugewerbe mit 2.500 Fällen (2019: 3.044). Unternehmen des Wirtschaftsbereichs Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen) stellten 2.466 Insolvenzanträge (2019: 3.166). Im Gastgewerbe wurden 1.775 (2019: 2.156) Insolvenzanträge gemeldet.
Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen beliefen sich 2020 auf knapp 44,1 Milliarden Euro. 2019 hatten sie bei rund 26,8 Milliarden Euro gelegen. Dieser Anstieg der Forderungen trotz rückläufiger Zahl der Unternehmensinsolvenzen ist darauf zurückzuführen, dass 2020 mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen Insolvenz beantragten als 2019.
Bei der vorläufigen Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen deutet sich im Februar 2021 eine Richtungsänderung an: Im Jahr 2020 zeigte sich eine stetig sinkende Zahl eröffneter Regelinsolvenzverfahren, bis sich im November (plus 5 Prozent) und Dezember (plus 18 Prozent) eine Trendumkehr abzeichnete.
Diese Entwicklung wurde mit der vorläufigen Zahl für den Januar 2021 unterbrochen, als die Zahl der Verfahren um 5 Prozent gegenüber Dezember sank und damit 34 Prozent niedriger als im Januar 2020 lag. Im Februar 2021 stieg die Zahl der Regelinsolvenzen nun wieder um 30 Prozent gegenüber Januar, lag aber immer noch um 11 Prozent niedriger als im Februar 2020.
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March 31, 2021 02:23 ET (06:23 GMT)
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