"Im Namen der Republik" urteilte das österreichische Verwaltungsgericht (Geschäftszahl VGW-103/048/3227/2021-2), dass ein PCR-Test nicht geeignet ist, die Infektiosität zu bestimmen. Damit erklärte es die Untersagung einer Corona-Demonstration am 31. Januar für unrechtmäßig.
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