DJ EANS-Hauptversammlung: Wienerberger AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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02.04.2021
Wienerberger AG
Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
Firmenbuch-Nummer 77676f
ISIN AT0000831706
Einladung
zu der am Dienstag, den 4. Mai 2021, um 10:00 Uhr Wiener Zeit
im Wienerberger Haus, Wienerberger AG, Wienerbergerplatz 1, 1100 Wien
als virtuelle Hauptversammlung iSd Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes
(COVID-19-GesG) und der Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnung (COVID-19-
GesV) stattfindenden
152. ordentlichen Hauptversammlung
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 und des Lageberichts der
Wienerberger AG für das Geschäftsjahr 2020, des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichts, des Corporate-Governance-Berichts, des
nichtfinanziellen Berichts und des Berichts des Aufsichtsrats über das
Geschäftsjahr 2020
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2021
6. Wahlen in den Aufsichtsrat
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020
Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung
In Anbetracht der globalen COVID-19 Pandemie und der aktuellen und zu
erwartenden epidemiologischen Situation vor Ort hat der Vorstand nach
sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer
beschlossen, die 152. ordentliche Hauptversammlung - wie schon zuvor die
erfolgreich abgehaltene 151. ordentliche Hauptversammlung - ohne physische
Präsenz der Aktionäre abzuhalten.
Die 152. ordentliche Hauptversammlung der Wienerberger AG am 4. Mai 2021 wird
somit im Sinne des COVID-19-GesG (BGBl I 16/2020) idgF und der darauf
basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz (COVID-19-GesV, BGBl II
140/2020) idgF als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. Aufgrund der
derzeitigen COVID-19-Situation behält sich die Wienerberger AG jedoch vor, die
152. ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund (auch kurzfristig) zu
verschieben oder abzuberaumen.
Die Durchführung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der gesetzlichen
Bestimmungen führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der
Ausübung der Rechte der Aktionäre. Die Stimmrechtsausübung, das Recht
Beschlussanträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgen
ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4
COVID-19-GesV.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und
zwar durch Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail an die
E-Mail-Adresse fragen.wienerberger@hauptversammlung.at
[fragen.wienerberger@hauptversammlung.at] der Gesellschaft, sofern die Aktionäre
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG übermittelt und einen
besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt haben.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die 152. ordentliche Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-
GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies
ist datenschutzrechtlich im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs
1, 2 und 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG zulässig.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 4. Mai 2021 ab
ca. 10:00 Uhr Wiener Zeit unter Verwendung geeigneter technischer Hilfsmittel
live im Internet unter www.wienerberger.com [http://www.wienerberger.com]
verfolgen. Eine Anmeldung oder ein Login sind nicht erforderlich. Mittels einer
akustischen und optischen Einwegverbindung haben die Aktionäre somit die
Möglichkeit, dem gesamten Verlauf der Hauptversammlung, einschließlich der
Präsentation des Vorstands, der Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der
Beschlussfassung, in Echtzeit zu folgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung keine
Zweiwegverbindung darstellt und weder eine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2
AktG noch eine Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG
ermöglicht. Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den
Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist,
als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).
Im Übrigen wird auf die ergänzende Information über die organisatorischen und
technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung
gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV verwiesen, die spätestens ab 13.
April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com
[http://www.wienerberger.com/] verfügbar ist.
Besondere Stimmrechtsvertreter
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht, einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von
Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs im
Rahmen der virtuellen 152. ordentlichen Hauptversammlung ausschließlich durch
einen besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. Die Kosten dieser
besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft.
Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der 152. ordentlichen Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in dieser
Einberufung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, mittels Vollmacht einen der
nachgenannten besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen:
* Dipl. Vw. Dipl. Jur. Florian Beckermann, c/o IVA Interessenverband für Anleger
Kontakt: Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien
beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at
[beckermann.wienerberger@hauptversammlung.at]
* Mag. Ewald Oberhammer, Rechtsanwalt bei der Oberhammer Rechtsanwälte GmbH
Kontakt: Karlsplatz 3/1, 1010 Wien
oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at
[oberhammer.wienerberger@hauptversammlung.at]
* Dr. Paul Fussenegger, Rechtsanwalt
Kontakt: Rotenturmstraße 12/6, 1010 Wien
fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at
[fussenegger.wienerberger@hauptversammlung.at]
* MMag. Dr. Arno Weigand, Öffentlicher Notar
Kontakt: Untere Donaustraße 13-15/7. OG, 1020 Wien
weigand.wienerberger@hauptversammlung.at
[weigand.wienerberger@hauptversammlung.at]
Für die Erteilung einer Vollmacht und von Weisungen an einen dieser besonderen
Stimmrechtsvertreter steht den Aktionären bzw. deren Bevollmächtigten auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerberger.com ein entsprechendes
Vollmachtsformular sowie ein Formular für den Widerruf der Vollmacht zur
Verfügung. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung wird um Verwendung der
bereitgestellten Formulare gebeten.
Die besonderen Stimmrechtsvertreter sind unter den oben genannten Kontaktdaten
für eine direkte Kontaktaufnahme erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer
Instruktionen rechtzeitig erfolgen sollte.
Für die Prüfung der Identität ist in den Formularen im dafür vorgesehenen Feld
jene E-Mail-Adresse einzutragen, die auch für den Versand von Instruktionen an
den besonderen Stimmrechtsvertreter oder von Fragen bzw. Wortmeldungen an die
Gesellschaft verwendet wird. Zudem müssen die in der Depotbestätigung genannten
Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht übereinstimmen, andernfalls ist die
Vollmacht ungültig.
Bei Bevollmächtigung einer anderen Person ist durch eine wirksame
Vollmachtskette (Subvollmacht) sicherzustellen, dass für die Ausübung des
Stimmrechts, des Antragrechts und des Widerspruchrechts einer der besonderen
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Im Sinne der COVID-19-GesV ist die
Bevollmächtigung einer anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der
virtuellen Hauptversammlung nicht zulässig.
Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist es
ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Das depotführende Kreditinstitut hat sich für
die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines
Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines der vorgeschlagenen besonderen
Stimmrechtsvertreters zu bedienen und die entsprechende Vollmacht wie
nachfolgend beschrieben fristgerecht zu übermitteln.
Ausgefüllte und unterschriebene Vollmachten sind unter Verwendung eines der
folgenden Wege so zeitgerecht abzusenden, dass diese bis spätestens Montag, 3.
Mai 2021, 12:00 Uhr Wiener Zeit in Textform bei der Gesellschaft einlangen:
per Post oder Boten an: Wienerberger AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
Köppel 60, 8242 St. Lorenzen/Wechsel
per Fax an: +43 1 8900 500 53
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