DJ Ökostromlobby: EEG-Befreiung von Elektrolyseuren stärker deckeln
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat klare Begrenzungen für die steuerliche Bevorzugung von Elektrolyseuren gefordert. Das geht aus einer Stellungnahme des Verbands für das Bundeswirtschaftsministerium hervor, das die Produktion von grünem Wasserstoff aus Ökostrom von der Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) befreien möchte. Der BEE möchte diese Befreiung demnach auf höchstens 3.000 Volllaststunden im Jahr begrenzt sehen.
Weitere 1.500 Stunden jährlich seien nur dann möglich, wenn die Elektrolyseure zugleich "systemdienlich" eingesetzt würden. Das heißt, ihr Betrieb dürfe nicht neue Knappheiten im Stromnetz schaffen und sollte ausschließlich auf Zeiten hoher und mittlerer Ökostrom-Erzeugung beschränkt bleiben. Für die Wasserstofferzeugung lehnt der Verband auch verstromte Biomasse ab und fordert, die Förderung nur auf den unmittelbar erzeugten Wind- und Sonnenstrom zu beschränken. Die Zeitgleichheit zwischen Stromproduktion und Strombezug müsse auch über Herkunftsnachweise belegt werden.
Erneuerbaren-Branche fürchtet längere Laufzeiten von Kohle- und Gaskraftwerken
"Bei einem zeitlich unbegrenzten Einsatz von Elektrolyseuren besteht die Gefahr, dass sich die Grundlast erhöht und sich somit die Laufzeiten konventioneller Kraftwerke vergrößern", begründet der BEE seine Vorschläge. "Solche der Energiewende entgegenstehenden Effekte müssen unbedingt vermieden werden."
Das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) hatte dagegen in einer Verordnung, mit der die Kriterien für grünen Wasserstoff klarer definiert werden sollen, deutlich höhere Begrenzungen für den für umlagebefreiten Betrieb vorgeschlagen. Demnach sollten Elektrolyseure bis 2024 bis zu 6.000 Volllaststunden, ab 2024 dann 5.000 und ab 2025 noch 4.000 Stunden ohne Zahlung der EEG-Umlage laufen können.
Offshore-Branche lehnt Vollaststunden-Begrenzung ab
Skeptischer sieht den Vorschlag indes die Offshore-Branche. Die Begrenzung der Vollaststunden sei "nicht sinnvoll", heißt es in der am Dienstag veröffentlichten Stellungnahme des Bundesverbands der Windparkbetreiber Offshore (BWO). Der Verband hält die Erwartung, dass Elektrolyseure die erneuerbaren Erzeugungsspitzen auffangen, für grundsätzlich unrealistisch: "Da die Betreiber aber gleichzeitig für eine wirtschaftliche Optimierung hohe Volllaststunden erreichen wollen, ist der Betrieb nur auf Grundlage von Überschussstrom gemäß dem Prinzip 'Nutzen statt Abregeln' nicht möglich."
Der BWO empfiehlt daher, verstärkt auf Direktlieferverträge für Grünstrom (sogenannte Power Purchase Agreements, PPA) zu setzen. Laut den Verbandsexperten hätten bereits viele Meereswindparks solche Abkommen mit Industriepartnern getroffen, weshalb sie die Auffassung des Wirtschaftsministeriums nicht teilen, "dass der Nachweis eines bilateralen Stromvertrages in der Praxis nicht umsetzbar sei". Vielmehr sollten PPAs das "Grundprinzip für die Definition von grünem Wasserstoff" werden.
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April 06, 2021 10:07 ET (14:07 GMT)
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