Frankfurt (www.anleihencheck.de) - Es war eine kurze, aber ungewöhnliche Mitteilung: Am Nachmittag des 26. März informierte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) über einen Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes, so die Experten von Union Investment.Dahinter verberge sich ein kleiner Paukenschlag. Karlsruhe untersage Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bis auf Weiteres die Ausfertigung des Zustimmungsgesetz zum Corona-Wiederaufbaufonds Next Generation EU (NGEU). Die Ratifizierung des 750 Milliarden Euro schweren Hilfsprogramms liege damit zunächst auf Eis, obwohl sowohl Bundesrat und Bundestag mit breiter Mehrheit zugestimmt hätten. Ohne die Unterschrift Steinmeiers trete das Gesetz nicht in Kraft und der Vertrag gelte völkerrechtlich für Deutschland als nicht bindend. ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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