DJ EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
verantwortlich.
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08.04.2021
Korrektur aufgrund fehlerhafter Hyperlinks
Einladung zur
ordentlichen Hauptversammlung
Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, 14. Mai 2021, um 10:00 Uhr MESZ am
Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, 1020 Wien, stattfindenden ordentlichen
Hauptversammlung ein. Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen
Teilnehmer beschlossen, die Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung (iSd
der COVID-19-GesV) abzuhalten. Aktionäre können daher nicht physisch anwesend
sein.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 14. Mai 2021 ab
10:00 Uhr im Internet unter www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2021 verfolgen
(vollständige Internetübertragung in Echtzeit gem. § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm §
102 Abs 4 AktG). Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3
Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).
Die Ausübung des Stimmrechts, des Rechts, Anträge zu stellen und des Rechts,
Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und
Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen,
"besonderen Stimmrechtsvertreter" (siehe dazu unten: Teilnahme, Depotbestätigung
& Stimmrechtsvertreter), deren Kosten die Gesellschaft trägt.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den
Aktionären selbst ausschließlich per E-Mail direkt an
fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden.
Spätestens am 23. April 2021 werden die organisatorischen und technischen
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV
("Teilnahmeinformation") auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2021 veröffentlicht. Wir bitten die
Aktionäre auch heuer um besondere Beachtung der Teilnahmeinformation, in welcher
der Ablauf der Hauptversammlung im Detail dargelegt wird.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands,
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des konsolidierten
Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen Berichts,
des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über
das Geschäftsjahr 2020.
2. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen
Bilanzgewinns.
3. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2020.
4. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020.
5. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
6. Tagesordnungspunkt:
Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Tagesordnungspunkt:
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2021.
8. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 2020.
Informationen für unsere Aktionäre
Spätestens ab 23. April 2021 (21 Tage vor der Hauptversammlung) stehen unter
https://www.a1.group zur Verfügung:
1. der kombinierte Jahresbericht 2020 samt Konzernabschluss und
Konzernlagebericht 2020, der Jahresabschluss 2020 samt Lagebericht, der
konsolidierte Corporate Governance Bericht 2020, der konsolidierte nicht-
finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der
Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020;
2. der vollständige Text dieser Einberufung;
3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats;
4. die Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen
Stimmrechtsvertreter sowie ein Frageformular;
5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG;
6. der Vergütungsbericht 2020;
7. die Teilnahmeinformation gem. § 3 Abs 3 COVID-GesV.
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile gemeinsam 5% des Grundkapitals erreichen, können
verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung (beides in
Deutsch erforderlich) beiliegen; bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der
schriftliche und unterschriebene Antrag muss bis 23. April 2021 (21. Tag vor der
Hauptversammlung) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020
Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein.
Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen.
Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 4. Mai 2021 (7. Werktag vor der Hauptversammlung) können
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der
Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft veröffentlicht werden. Im Fall eines Vorschlags zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.
Diese Unterlagen sind samt Nachweis der Aktionärseigenschaft durch
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040
oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, 1020 Wien,
Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2021@a1.group) zu senden.
Die Gesellschaft wird den Vorschlag spätestens am 2. Werktag nach Zugang
veröffentlichen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt;
2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung
führen würde;
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits
veröffentlicht wurde;
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der
Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt; oder sich der Vorstand durch das
Zugänglichmachen strafbar machen würde; oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht
teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht veröffentlicht werden, wenn sie mehr als 5.000
Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand der Ziffer 4 erfüllt.
Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zum selben Punkt der
Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen
zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge samt Begründungen sind in deutscher
Sprache zu übermitteln.
Depotbestätigung bei Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte bzw. bei
Beschlussvorschlägen
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft haben Aktionäre eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden
Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen
Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen.
Bei mehreren Aktionären, die nur gemeinsam den erforderlichen Aktienbesitz in
Höhe von 5% bzw. 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.
Antragsrecht
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110
AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann
abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein
Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die
fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG
samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus. Das Antragsrecht kann in der
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich über einen besonderen
Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden.
Auskunftsrecht:
In der Hauptversammlung wird jedem Aktionär auf Verlangen Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Das Auskunftsrecht kann während der
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich per E-Mail an
fragen.telekom@hauptversammlung.at ausgeübt werden. Die Auskunftspflicht
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April 08, 2021 13:41 ET (17:41 GMT)
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