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EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
09.04.2021 
 
                 Oberbank AG 
                   Linz 
                  FN 79063 w 
                ISIN AT0000625108 
                ("Gesellschaft") 
       Einberufung der 141. ordentlichen Hauptversammlung der 
                 Oberbank AG 
      für Dienstag, den 11. Mai 2021 um 10:00 Uhr, Wiener Zeit 
       Ort der Hauptversammlung im Sinne von § 106 Z 1 AktG 
    ist der Sitz der Gesellschaft in 4020 Linz, Untere Donaulände 28 
     Eindeutige Kennung der Veranstaltung: AT0000625108202105110008 
 
I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG 
1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und 
Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV) 
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer 
beschlossen, von der gesetzlichen Regelung einer virtuellen Hauptversammlung 
Gebrauch zu machen. 
Die Hauptversammlung der Oberbank AG am 11. Mai 2021 wird auf Grundlage von § 1 
Abs 1 und 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der 
COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020 idF BGBl. II Nr. 616/2020) unter 
Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer 
als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. 
Dies bedeutet, dass nach dem Beschluss des Vorstands bei der Hauptversammlung 
der Oberbank AG am 11. Mai 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch 
anwesend sein können. 
Die virtuelle Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des 
Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und der 
Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden öffentlichen Notars und der vier von 
der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in 4020 Linz, 
Untere Donaulände 28, statt. 
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im 
Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. 
Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Beschlussanträge zu stellen und das Recht, 
Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch einen der von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 
COVID-19-GesV. 
Diese vier besonderen Stimmrechtsvertreter werden in der spätestens am 20. April 
2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at/ 
hauptversammlung [http://www.oberbank.at/hauptversammlung] zugänglichen 
Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation") 
genannt. 
Das Auskunftsrecht kann in der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären 
selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und durch 
Übermittlung von Fragen in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die E- 
Mail-Adresse fragen.oberbank@hauptversammlung.at 
[fragen.oberbank@hauptversammlung.at] der Gesellschaft, sofern die Aktionäre 
rechtzeitig eine Depotbestätigung im Sinne von § 10a AktG gemäß Punkt IV. 
übermittelt haben. 
2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
AktG vollständig akustisch und optisch in Echtzeit im Internet übertragen. 
Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage 
von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. 
Alle Aktionäre der Gesellschaft können an der Hauptversammlung am 11. Mai 2021 
ab 10:00 Uhr, Wiener Zeit, unter Verwendung von geeigneten technischen 
Hilfsmitteln (z.B. Computer, Laptop, Tablet oder Smartphone sowie 
Internetanschluss mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos) im 
Internet unter www.oberbank.at/hauptversammlung-livestream [https:// 
www.oberbank.at/hauptversammlung-livestream] als virtuelle Hauptversammlung 
teilnehmen. Eine Anmeldung oder ein Login sind zur Verfolgung der 
Hauptversammlung nicht erforderlich. 
Durch die Übertragung der virtuellen Hauptversammlung der Gesellschaft im 
Internet haben alle Aktionäre die Möglichkeit, durch diese akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit den Verlauf der Hauptversammlung und 
insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der 
Aktionäre und das Abstimmungsverfahren zu verfolgen. 
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Live-Übertragung als virtuelle 
Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine 
Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die 
Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. 
Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV). 
Im Übrigen wird auf die Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV 
("Teilnahmeinformation") hingewiesen. 
 
II. TAGESORDNUNG 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das 
   Geschäftsjahr 2020 mit dem Bericht des Aufsichtsrats, des (konsolidierten) 
   nichtfinanziellen Berichts sowie des (konsolidierten) Corporate Governance 
   Berichts; Vorlage des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für 
   das Geschäftsjahr 2020 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres 
   2020 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
   Geschäftsjahr 2020 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
   das Geschäftsjahr 2020 
 5. Wahlen in den Aufsichtsrat 
 6. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2022 
 7. Wahl des Bankprüfers für die Zweigniederlassung Slowakei für das 
   Geschäftsjahr 2021 
 8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht 
 9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik 
 
 
III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER 
INTERNETSEITE 
Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG 
spätestens ab 20. April 2021 auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite 
der Gesellschaft unter www.oberbank.at/hauptversammlung [https:// 
www.oberbank.at/hauptversammlung] zugänglich: 
 
* Jahresabschluss mit Lagebericht, 
* Corporate-Governance-Bericht inkl. Diversitätskonzept, 
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, 
* Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
* Nichtfinanzieller Bericht, 
* Bericht des Aufsichtsrats, 
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2020; 
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9, 
* Vergütungsbericht, 
* Vergütungspolitik, 
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 
 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf, 
* Vollmachtsformular für die besonderen Stimmrechtsvertreter gem § 3 Abs 4 
 COVID-19-GesV, 
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht, 
* Frageformular, 
* vollständiger Text dieser Einberufung sowie 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
 Teilnahme gem § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV ("Teilnahmeinformation"). 
 
 
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER 
HAUPTVERSAMMLUNG 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur 
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser 
virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend zu machen 
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Mai 2021 (24:00 Uhr, 
Wiener Zeit) (Nachweisstichtag). 
Zur Teilnahme an und zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte in dieser virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an 
diesem Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 
6. Mai 2021 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden 
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss: 
 
 1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
   gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt 
 
 
 1. für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung 
   gemäß § 19 Abs 3 genügen lässt 
 
 
(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gemäß 
§ 19 Abs 3 genügen lässt 
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500-46; Per E-Mail 
anmeldung.oberbank@hauptversammlung.at; (Depotbestätigungen bitte im Format PDF) 
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform 
Per Post oder Boten 
Oberbank AG; c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH; Köppel 60; 8242 St. Lorenzen am 
Wechsel 

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April 09, 2021 01:45 ET (05:45 GMT)

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