Für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff sollen die EEG-Umlagezahlungen für dessen Erzeugung und Nutzung begrenzt werden - allerdings gilt dies auch für mit konventionellem Strom betriebenen Elektrolyseuren. Bis zum 30. September 2021 können Unternehmen aus dem Wirtschaftszweig der "Herstellung von Industriegasen" beim BAFA einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Antragsverfahren für die begrenzte EEG-Umlage für die elektrochemische Wasserstoffherstellung eröffnet. Noch bis zum 30. September 2021 könnten Unternehmen ...Den vollständigen Artikel lesen ...