Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat vor wenigen Minuten entschieden: Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das Gericht bestätigte damit die Sichtweise der Bundestagsabgeordneten von FDP und CDU/CSU, die im Mai 2020 einen Normenkontrollantrag eingereicht hatten. Für Deutsche Wohnen im Besonderen, aber auch die anderen Wohnungskonzerne ist das ein Befreiungsschlag.Mehr in Kürze ... Den vollständigen Artikel lesen ...