Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat vor wenigen Minuten entschieden: Der Berliner Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das Gericht bestätigte damit die Sichtweise der Bundestagsabgeordneten von FDP und CDU/CSU, die im Mai 2020 einen Normenkontrollantrag eingereicht hatten. Für Deutsche Wohnen im Besonderen, aber auch die anderen Wohnungskonzerne ist das ein Befreiungsschlag.Wie von den meisten Branchenkennern erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene ...Den vollständigen Artikel lesen ...
© 2021 Der Aktionär