Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Das Land sei nicht berechtigt gewesen, einen Sonderweg zu gehen. Da der Bund bereits 2015 die Mietpreisbremse beschlossen hatte, liege die Gesetzgebungsbefugnis ausschließlich beim Bund, heißt es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.Den vollständigen Artikel lesen ...