Das Bundesverfassungsgericht hat den Berliner Mietendeckel in seinem heute ergangenen Beschluss für verfassungswidrig erklärt. Damit hat die Normenkontrollklage von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU und FDP gegen den Sonderweg der Berliner Landesregierung Erfolg. Das Gesetz ist somit nichtig. Die Unsicherheit rund um den Berliner Mietendeckel beschäftigte Mieter und Vermieter in der Bundeshauptstadt seit seiner Einführung am 23.02.2020. Mit dem "Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin" ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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