Anzeige
Mehr »
Login
Donnerstag, 25.04.2024 Börsentäglich über 12.000 News von 687 internationalen Medien
Wie die Revolution der sauberen Energie eine solide Investitionsmöglichkeit bieten könnte
Anzeige

Indizes

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Aktien

Kurs

%
News
24 h / 7 T
Aufrufe
7 Tage

Xetra-Orderbuch

Fonds

Kurs

%

Devisen

Kurs

%

Rohstoffe

Kurs

%

Themen

Kurs

%

Erweiterte Suche
marktEINBLICKE
581 Leser
Artikel bewerten:
(2)

Mietendeckel gekappt: Good News für Vonovia und Deutsche Wohnen

Im deutschen Immobilienbereich wurde am Donnerstag ein Paukenschlag vermeldet: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin auch als Berliner Mietendeckel bekannt für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.

Der seit dem 23. Februar 2020 geltende Mietendeckel wurde also als verfassungswidrig eingestuft. Von dem Mietendeckel unter anderem Vonovia (WKN: A1ML7J / ISIN: DE000A1ML7J1), der eigenen Angaben nach führende Immobilienkonzern in Deutschland, betroffen.

Vonovia will auf Mietnachzahlungen verzichten

Der in Bochum ansässige Konzern, dem über 400.000 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich gehören, erklärte am Donnerstag trotzdem, auf Mietnachzahlungen zu verzichten. Laut dem Vonovia-Chef Rolf Buch war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgerichtig, außerdem sei der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen.

Buch zufolge seien Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Sorge um ihren Arbeitsplatz sind, jetzt zusätzlich verunsichert. Vonovia habe sich deshalb entschieden, keine Mieten nachzufordern, die dem Konzern jetzt wegen der Entscheidung rechtlich zustehen würden.

Den vollständigen Artikel lesen ...
Großer Insider-Report 2024 von Dr. Dennis Riedl
Wenn Insider handeln, sollten Sie aufmerksam werden. In diesem kostenlosen Report erfahren Sie, welche Aktien Sie im Moment im Blick behalten und von welchen Sie lieber die Finger lassen sollten.
Hier klicken
© 2021 marktEINBLICKE
Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.