Im deutschen Immobilienbereich wurde am Donnerstag ein Paukenschlag vermeldet: Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hat mit dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin auch als Berliner Mietendeckel bekannt für mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb nichtig erklärt.
Der seit dem 23. Februar 2020 geltende Mietendeckel wurde also als verfassungswidrig eingestuft. Von dem Mietendeckel unter anderem Vonovia (WKN: A1ML7J / ISIN: DE000A1ML7J1), der eigenen Angaben nach führende Immobilienkonzern in Deutschland, betroffen.
Vonovia will auf Mietnachzahlungen verzichten
Der in Bochum ansässige Konzern, dem über 400.000 Wohnungen in Deutschland, Schweden und Österreich gehören, erklärte am Donnerstag trotzdem, auf Mietnachzahlungen zu verzichten. Laut dem Vonovia-Chef Rolf Buch war die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts folgerichtig, außerdem sei der Mietendeckel nicht geeignet, die Probleme auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu lösen.
Buch zufolge seien Mieterinnen und Mieter, die durch die Folgen der Corona-Pandemie in Sorge um ihren Arbeitsplatz sind, jetzt zusätzlich verunsichert. Vonovia habe sich deshalb entschieden, keine Mieten nachzufordern, die dem Konzern jetzt wegen der Entscheidung rechtlich zustehen würden.
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