Bad Marienberg (www.anleihencheck.de) - Mit dem heute veröffentlichten Beschluss des 2. Senats vom 25. März 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den sogenannten Berliner Mietendeckel (MietenWoG Bln) für mit dem Grundgesetz unvereinbar und damit nichtig erklärt. Die Deutsche Wohnen SE (ISIN DE000A0HN5C6/ WKN A0HN5C) begrüßt die schnelle Entscheidung des BVerfG, da es für die notwendige Rechtssicherheit für Mieter:innen und Vermieter:innen sorgt. Näheres entnehmen Sie bitte dem Wortlaut der folgenden Pressemitteilung des Unternehmens: ...Den vollständigen Artikel lesen ...