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Kritik am Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

DJ Kritik am Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Von Andreas Kißler

BERLIN (Dow Jones)--Von der Regierung geplante Maßnahmen zur Digitalisierung von Steuerverfahren und zur Verhinderung einer Umgehung der Dividendenbesteuerung sind bei Experten auf ein kritisches Echo zu entscheidenden Details gestoßen. Dem Ziel des Gesetzentwurfs zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung von Kapitalertragsteuer hätten alle 14 Sachverständigen zugestimmt, über die Umsetzung sei das Urteil dagegen gemischt ausgefallen, berichtete der Bundestags-Pressedienst.

Ziel ist es, Betrügereien insbesondere um die Kapitalertragsteuer wie bei den Cum/Ex- und Cum/Cum-Skandalen zu unterbinden. Dazu fasst der Gesetzentwurf den Angaben zufolge die Vorschriften zur Entlastung ausländischer Steuerpflichtiger von Abzugsteuern, also zur Rückerstattung zuvor abgezogener Steuern, neu. Der gesamte Prozess von der Bescheinigung der abgeführten Steuer über die Beantragung der Entlastung bis hin zur Entscheidung der Behörde soll digitalisiert werden. Faktoren, die zu einer unberechtigten Entlastung führen können, sollen ausgeschlossen werden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, eine vollständig digitalisierte Antragsbearbeitung beim Bundeszentralamt für Steuern ab 2024 einzuleiten. Dazu werden die elektronische Antragstellung und der elektronische Bescheidabruf grundsätzlich vorgeschrieben, ebenso wie die elektronische Übermittlung der Kapitalertragsteuer-Bescheinigungsdaten durch ihren Aussteller. Das Abzugsverfahren der Kapitalertragsteuer soll um elektronische Meldepflichten erweitert werden. Die Meldungen sollen bei dem Zentralamt gesammelt werden, um insbesondere Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung wie beim Cum/Ex-Skandal leichter zu erkennen.

Von den Experten wurde in der Anhörung laut den Angaben zweierlei besonders häufig kritisiert: dass Banken für unrechtmäßige Steuererstattungen haften sollen, auch wenn sie keine Schuld tragen, und dass Banken und börsennotierten Unternehmen umfangreiche Meldepflichten zur Identifizierung von Anlegern auferlegt werden. So nannte Volker Kaiser von der Bundessteuerberaterkammer die vorgesehenen umfangreichen Melde- und Bescheinigungspflichten "überbordend und mangels Verfügbarkeit der geforderten Bescheinigungs- und Meldedaten auch teilweise nicht erfüllbar".

Banken beklagen überbordende Meldepflichten 

Der Bundesverband deutscher Banken unterstützte zwar ausdrücklich die "Initiativen der Bundesregierung, missbräuchliche Gestaltungen zu unterbinden". Die geplanten Melde- und Bescheinigungspflichten seien jedoch "überbordend" und teils unerfüllbar, erklärte auch der Bankenverband. So könne eine Bank ausländische Anleger nicht verpflichten, die erforderlichen Angaben zu machen, so Joachim Dahm für den Verband. Die Haftung ohne eigenes Verschulden, wenn einem Anleger unrechtmäßig Steuern erstattet wurden, sei unverhältnismäßig.

Der Dachverband Deutsche Kreditwirtschaft betonte laut den Angaben zudem, dass die Prozesse rund um die Kapitalertragsteuer bereits heute sehr komplex seien und mit den vorgesehenen zusätzlichen Meldungen noch "um ein Vielfaches" komplexer würden. In vielen Fällen werde den Banken die Ausstellung einer Steuerbescheinigung "faktisch unmöglich", weil sie zu den erforderlichen Daten keinen Zugang hätten. Markus Erb vom Verband der Auslandsbanken in Deutschland nannte es "sehr bedenklich, wie in Deutschland mit Marktteilnehmern umgegangen wird" und warnte vor einer Abwanderung an andere Standorte.

Der Rechtswissenschaftler Tim Florstedt erhob die Frage, ob die Verfolgung des Ziels der Missbrauchsbekämpfung durch den Gesetzgeber nicht zu "unverhältnismäßigen, überschießenden oder letztlich unpraktikablen Regelungen führt". Der Wirtschaftswissenschaftler Lorenz Jarass vertrat laut den Angaben die Erwartung, dass die vielen neuen Meldepflichten Cum/Ex-Betrug nicht verhindern würden. Mit wesentlich einfacheren Mitteln als im vorliegenden Gesetzentwurf sei dies dagegen zu erreichen, nämlich indem Steuerbescheinigungen ausschließlich vom Bundeszentralamt für Steuern und erst nach Eingang der Steuerzahlung ausgegeben würden.

Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com

DJG/ank/raz

(END) Dow Jones Newswires

April 15, 2021 10:00 ET (14:00 GMT)

Copyright (c) 2021 Dow Jones & Company, Inc.

© 2021 Dow Jones News
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