Wird im Rahmen einer Ehescheidung auch die betriebliche Altersversorgung aufgeteilt, entstehen beim Versorgungsträger Kosten. Bis zu welcher Höhe dürfen sie jedoch geltend gemacht werden? Das musste der BGH nun in einem Fall entscheiden, in dem Volkswagen 4.284 Euro für die Teilung veranschlagt hatte. Die Ausgangssituation war denkbar einfach: Ein Ehepaar wollte sich nach knapp zehn Jahren scheiden lassen. Während ihrer gemeinsamen Ehezeit hatten die beiden Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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