Mitteilung des Interessenverbandes Kapitalmarkt KMU:
Grunderwerbsteuerreform diskriminiert deutschen börsennotierten Mittelstand
Am 14. April 2021 hat der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung, die zum 1. Juli 2021 in Kraft treten soll, enthält auch eine Reform sog. Share Deals, welche in der Vergangenheit mitunter zur Steuerumgehung eingesetzt wurden. Grunderwerbsteuer soll künftig auch dann ausgelöst werden, wenn innerhalb von 10 Jahren mehr als 90% der Anteile an einer Kapitalgesellschaft den Eigentümer wechseln. Eine Börsenklausel soll jedoch verhindern, dass Grunderwerbsteuer auch bei börsennotierten Gesellschaften anfällt, da bei diesen der (ständige) Eigentümerwechsel der Normalfall ist und daher durch den Börsenhandel laufend Grunderwerbsteuer ausgelöst würde, ohne dass ein klassischer Steuerumgehungstatbestand vorliegt.
Die Aufnahme einer Börsenklausel ist ausdrücklich zu begrüßen, da sie auf sachgerechten ...
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