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Immobilienwertpapiere geben Gas: Vonovia, Deutsche Wohnen und GECCI

Gute Nachricht für Immobilienunternehmen: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt. Damit bestätigte das Gericht den von FDP und CDU/CSU im Jahr 2020 eingereichten Normenkontrollantrag. Dies war ein Befreiungsschlag für die Deutsche Wohnen mit ihrem großen Portfolioanteil in der deutschen Hauptstadt und alle weiteren in Deutschland aktiven Wohnimmobilienunternehmen wie Vonovia und Co. Auch die mit einer 5,75%-Anleihe an der Börse notierte GECCI ist aktiv. Wie von den meisten Branchenkennern erwartet, hat das Bundesverfassungsgericht das 2020 in zwei Stufen in Kraft getretene Landesgesetz für nichtig erklärt. Der Bundesgesetzgeber habe das Mietpreisrecht abschließend geregelt, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Für eigene Gesetze der Länder sei deshalb kein Raum.

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© 2021 zukunftsbilanzen.de
KI braucht Strom
Halbleiter, Speicherchips und Rechenzentren haben Anlegern im KI-Boom bereits enorme Gewinne beschert. Doch jetzt zeichnet sich mit der benötigten Energie der nächste große Flaschenhals ab. Neue KI-Rechenzentren benötigen nicht mehr einige Megawatt, sondern zum Teil mehrere Gigawatt Leistung – so viel wie mehrere moderne Kernkraftwerksblöcke.

Damit beginnt ein weltweites Wettrennen um verfügbare Stromkapazitäten. Hyperscaler sichern sich bereits über langfristige Verträge gewaltige Energiemengen, während Stromnetze und Erzeugungskapazitäten mit dem Ausbau kaum Schritt halten können. Zusätzlich verschärfen geopolitische Risiken rund um den Iran-Krieg und die Straße von Hormus die Situation.

Für Energieversorger und ihre Zulieferer könnte damit ein goldenes Zeitalter beginnen. Steigende Nachfrage, langfristige Abnahmeverträge und wachsende Strompreise schaffen ein Umfeld, in dem ausgewählte Unternehmen zum nächsten großen KI-Trade werden könnten.

In unserem aktuellen Spezialreport stellen wir fünf Aktien vor, die besonders stark vom explodierenden Energiehunger der KI profitieren könnten – und bei Anlegern bislang teilweise noch unter dem Radar laufen.

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Werbehinweise: Die Billigung des Basisprospekts durch die BaFin ist nicht als ihre Befürwortung der angebotenen Wertpapiere zu verstehen. Wir empfehlen Interessenten und potenziellen Anlegern den Basisprospekt und die Endgültigen Bedingungen zu lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um sich möglichst umfassend zu informieren, insbesondere über die potenziellen Risiken und Chancen des Wertpapiers. Sie sind im Begriff, ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann.