DJ PTA-HV: Frequentis AG: Einberufung zu der 14. ordentlichen Hauptversammlung - am Donnerstag, den 20. Mai 2021, um 10:00 Uhr MESZ
Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
Wien (pta018/20.04.2021/10:00) - E I N B E R U F U N G zu der am Donnerstag, den 20. Mai 2021, um 10:00 Uhr MESZ, in 1120 Wien, Am Euro-Platz 2, EURO-PLAZA, Gebäude G, stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung der FREQUENTIS AG
Angesichts der COVID-19 Pandemie hat der Vorstand nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die 14. ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre abzuhalten. Damit sind nach Beurteilung des Vorstands sowohl die Interessen der Gesellschaft als auch das Wohl und die Interessen der Teilnehmer bestmöglich berücksichtigt.
Die kommende ordentliche Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 20. Mai 2021 findet in Einklang mit § 1 Abs 1 des Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes (COVID-19-GesG idgF) sowie der Verordnung der Bundesministerin für Justiz zur näheren Regelung der Durchführung von gesellschaftsrechtlichen Versammlungen ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer und von Beschlussfassungen auf andere Weise (Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV idgF) gemäß § 1 Abs 2 COVID-19-GesG) als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer statt.
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der Versammlung und in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Dies bedeutet insbesondere, dass bei der Hauptversammlung der FREQUENTIS AG am 20. Mai 2021 Aktionäre und ihre Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter) nicht physisch anwesend sein können und daher auch nicht zum Veranstaltungsort zugelassen werden können. Die Hauptversammlung findet ausschließlich unter Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats und/oder eines Stellvertreters des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, der Vorstandsmitglieder, des beurkundenden Notars, des Vertreters des Abschlussprüfers und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter statt. Zudem werden die für die Organisation der Hauptversammlung notwendigen Mitarbeiter der Gesellschaft bzw. der von der Gesellschaft beauftragten Dienstleister vor Ort sein, soweit dies für die Abwicklung und Durchführung der Hauptversammlung erforderlich ist.
Aufgrund der COVID-19-Situation behält sich die FREQUENTIS AG vor diese ordentliche Hauptversammlung aus triftigem Grund abzusagen und zu einem späteren Zeitpunkt abzuhalten.
TAGESORDNUNG
1. Bericht des Vorstands; Vorlage folgender Dokumente für das Geschäftsjahr 2020: festgestellter Jahresabschluss mit Lagebericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, konsolidierter Corporate Governance-Bericht, konsolidierter nichtfinanzieller Bericht, Bericht des Aufsichtsrats, Vorschlag für die Gewinnverwendung.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
5. Wahlen in den Aufsichtsrat.
6. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020.
7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.
8. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021.
9. Beschlussfassung über den Long Term Incentive Plan 2021.
Punkt 5 der Tagesordnung wurde auf das schriftliche Verlangen der Frequentis Group Holding GmbH gemäß § 109 Abs 1 AktG (Beantragung von Tagesordnungspunkten) in die Tagesordnung dieser Hauptversammlung aufgenommen. Frequentis Group Holding GmbH ist eine antragsberechtigte Aktionärin im Sinne der genannten Bestimmung, da sie das Erfordernis des Haltens von Anteilen an der FREQUENTIS AG von fünf Prozent des Grundkapitals über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten vor Antragstellung erfüllt. Dem Antrag lagen Beschlussvorschläge samt Begründung bei, die von der FREQUENTIS AG entsprechend veröffentlicht werden.
VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG
Für Zwecke der Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung wird für die Aktionäre der Gesellschaft die Möglichkeit geschaffen, an der Hauptversammlung von jedem Ort aus mittels optischer und akustischer Verbindung in Echtzeit teilzunehmen. Alle Aktionäre, die dies wünschen, können daher dem Verlauf der Hauptversammlung folgen - inklusive der Präsentation des Vorstands, der Generaldebatte bzw. der Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung - und auf Entwicklungen in der Hauptversammlung reagieren.
Dazu wird die Hauptversammlung zur Gänze im Internet übertragen. Dies ist datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV. Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung daher am 20. Mai 2021 ab 10:00 Uhr live im Internet unter http://www.frequentis.com/hauptversammlung mitverfolgen. Aus technischer Sicht benötigen die Teilnehmer für die Teilnahme an / Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung insbesondere ein internetfähiges Gerät, welches zur optischen und akustischen Wiedergabe der Hauptversammlung in Echtzeit in der Lage ist (beispielsweise einen PC samt Monitor, ein Notebook, ein Tablet oder ein Smartphone), sowie eine ausreichend leistungsfähige Internetverbindung. Es wird auch die Möglichkeit bestehen über Telefon zuzuhören. Eine vorherige Anmeldung ist zur Verfolgung der Hauptversammlung im Internet oder über Telefon nicht erforderlich. Die Live-Übertragung der Hauptversammlung im Internet ist keine Zweiwege-Verbindung und ermöglicht auch keine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG und keine Fernabstimmung iSd § 102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG. Die Gesellschaft ist für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind. Genauere Details zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung finden Sie weiter unten (insbesondere unter dem Punkt " ABLAUF DER VIRTUELLEN HAUPTVERSAMMLUNG").
NOTWENDIGKEIT ZUR BESTELLUNG EINES BESONDEREN STIMMRECHTSVERTRETERS / INFORMATIONEN ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS GEMÄSS 113 AkTG
Notwendigkeit zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters - Sonderregelung für die gegenständliche Hauptversammlung: Gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung ausschließlich durch einen der nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen:
- Florian Beckermann, IVA Interessenverband für Anleger - Dominik Huber, IVA Interessenverband für Anleger - Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin - Mag. Franz-Georg Piskernik, Notar
Jeder Aktionär kann zwischen den oben genannten Personen als besonderen Stimmrechtsvertreter frei wählen und diesem Vollmacht erteilen.
Für die Vollmachtserteilung an diese besonderen Stimmrechtsvertreter ist ab dem 29. April 2021 auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://www.frequentis.com > Investor Relations > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Zusätzlich ist an dieser Stelle ab dem genannten Datum ein Formular für den Widerruf der Vollmacht abrufbar. Bitte lesen Sie das Vollmachtsformular sorgfältig durch. Im Interesse einer reibungslosen Abwicklung empfehlen wir stets das bereitgestellte Vollmachtsformular zu verwenden.
Es wird eine rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem von Ihnen gewünschten besonderen Stimmrechtsvertreter empfohlen, wenn dem besonderen Stimmrechtsvertreter spezifische Instruktionen zur Stellung von Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe und/oder zur Erhebung eines Widerspruchs in der virtuellen Hauptversammlung zu einem oder mehreren Punkten der Tagesordnung erteilt werden sollen. Bitte finden Sie dazu hier die Kontaktdaten, wenn Sie mit einem der besonderen Stimmrechtsvertreter direkt in Kontakt treten wollen:
- Florian Beckermann, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, Österreich, beckermann.frequentis@hauptversammlung.at oder
- Dominik Huber, c/o IVA Interessenverband für Anleger, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, Österreich, huber.frequentis@hauptversammlung.at oder
- Dr. Maria Brandstetter, Rechtsanwältin, Stephansplatz 4/VIII, 1010 Wien, Österreich, brandstetter.frequentis@hauptversammlung.at oder
- Mag. Franz-Georg Piskernik, Notar, Knechtel & Piskernik, Öffentliche Notare, Naglergasse 9, 1010 Wien, Österreich, piskernik.frequentis@hauptversammlung.at .
Die Kosten der oben angeführten besonderen Stimmrechtsvertreter werden von der FREQUENTIS AG getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder Portokosten, hat der Aktionär zu tragen.
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April 20, 2021 04:00 ET (08:00 GMT)