DJ PTA-HV: Syzygy AG: Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
Hauptversammlung gemäß § 121 Abs. 4a AktG
Bad Homburg (pta041/20.04.2021/16:00) - SYZYGY AG, Bad Homburg v. d. Höhe
WKN 510 480 / ISIN DE0005104806
Einladung zur virtuellen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zu der am
Freitag, 28. Mai 2021, 10.00 Uhr,
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.
Ort der Versammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist im Steigenberger Hotel Bad Homburg, Kaiser-Friedrich-Promenade 69-75, 61348 Bad Homburg.
I. Virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten
Im Hinblick auf die derzeitige COVID-19-Pandemie und damit aus Gesundheitsgründen sowie zur Vermeidung organisatorischer Risiken hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ("COVID-19-Gesetz"), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur weiteren Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Anpassung pandemiebedingter Vorschriften im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht sowie im Miet- und Patentrecht vom 22. Dezember 2020, beschlossen, die Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) als virtuelle Hauptversammlung abzuhalten und den Aktionären die Stimmrechtsausübung über elektronische Kommunikation (elektronische Briefwahl) sowie über Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter zu ermöglichen. Die gesamte Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre vollständig auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung
im passwortgeschützten Internetservice in Bild und Ton übertragen. Informationen zum Ablauf der virtuellen Hauptversammlung finden Sie auch in Abschnitt III.
II. Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses nebst Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2020, des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289a und 315a HGB
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss entsprechend §§ 172, 173 AktG am 26. März 2021 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung.
Jahresabschluss und Konzernabschluss, die Lageberichte für die Gesellschaft und den Konzern, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen. Sämtliche vorstehenden Unterlagen sowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns liegen vom Tag der Einberufung an in den Geschäftsräumen der SYZYGY AG, Horexstraße 28, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Deutschland, zur Einsicht der Aktionäre aus und sind über die Internetseite der Gesellschaft unter
https://ir.syzygy.net/germany/de/investor-relations/hauptversammlung
zugänglich. Eine Abschrift wird jedem Aktionär auf Verlangen unverzüglich und kostenlos erteilt und zugesandt.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss der SYZYGY AG ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2020 in Höhe von 4.822.872,85 EUR wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung von 0,15 EUR Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie: 2.025.003,90 EUR Einstellung in die Gewinnrücklagen: 0,00 EUR Gewinnvortrag: 2.797.868,95 EUR
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende regelmäßig am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, damit am 2. Juni 2021, fällig.
Derzeit hält die Gesellschaft keine eigenen Aktien. Sollte die Gesellschaft vor der Hauptversammlung eigene Aktien erwerben oder neue Aktien mit Gewinnberechtigung auch für das Geschäftsjahr 2020 ausgeben, so werden Vorstand und Aufsichtsrat vorschlagen, bei einer unveränderten Höhe der Dividende von 0,15 EUR je Aktie eine entsprechend geringere (beim Erwerb eigener Aktien) bzw. höhere (bei der Ausgabe neuer, auch für das Geschäftsjahr 2020 gewinnberechtigter Aktien) Gesamtdividende auszuschütten und einen entsprechend höheren bzw. geringeren Gewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
3. Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
4. Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021
Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2021 die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zu wählen.
Der Aufsichtsrat hat keinen Prüfungsausschuss gebildet. Anstelle des Prüfungsausschusses hat der Aufsichtsrat entsprechend Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (EU-Abschlussprüferverordnung) erklärt, dass sein Wahlvorschlag für die Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm im Hinblick auf die Auswahl eines bestimmten Abschlussprüfers keine Beschränkung im Sinne des Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.
Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat gegenüber dem Aufsichtsrat erklärt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen ihr, ihren Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit begründen können.
6. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
Gemäß § 120a Abs. 1 AktG hat die Hauptversammlung einer börsennotierten Gesellschaft bei jeder wesentlichen Änderung und mindestens alle vier Jahre über die Billigung des vom Aufsichtsrat vorgelegten Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder zu beschließen.
Bei der Gesellschaft besteht das nachfolgend wiedergegebene Vergütungssystem für den Vorstand. Es wird vom Aufsichtsrat kontinuierlich, insbesondere aber auch anlassbezogen bei dem Abschluss neuer und bei der Verlängerung bestehender Vorstandsanstellungsverträge überprüft und erforderlichenfalls angepasst. Es beachtet die Vorgaben des § 87a Abs. 1 AktG und - von den in der jüngsten Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG aufgeführten Ausnahmen abgesehen - die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019. Dieses Vergütungssystem wurde bereits auf den Vorstandsvertrag mit Frau Franziska von Lewinski und auf die Verlängerung der Vorstandsverträge mit Herrn Erwin Greiner und Herrn Frank Ladner angewendet, die derzeit jeweils eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 haben.
Der Aufsichtsrat schlägt vor, dieses Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder zu billigen.
Beschreibung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder
1. Geschäftsstrategie der Gesellschaft
SYZYGY ist einer der führenden Beratungs- und Umsetzungspartner für digitale Transformation in Marketing und Vertrieb. Human-Centric Thinking, Kreativität und Technologie sind die Werkzeuge, mit denen die SYZYGY GROUP an acht nationalen und internationalen Standorten mit höchsten Ansprüchen an Konzept, Design, Betriebssicherheit und die Integration in den unternehmerischen Gesamtkontext ganzheitliche, digitale Experience-Lösungen entwickelt. Die Geschäftsstrategie der SYZYGY AG ist darauf ausgerichtet, diese Position ambitioniert weiter auszubauen. Eine erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie findet ihren Niederschlag in der Entwicklung des Aktienkurses der SYZYGY-Aktie, in den Finanzkennzahlen und in einer langfristigen und nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. Um einen Gleichlauf zwischen den Interessen der Gesellschaft, ihren Aktionären, ihren Arbeitnehmern und ihren Vorstandsmitgliedern zu sichern, umfasst die Vorstandsvergütung neben einem festen Grundgehalt variable Vergütungsbestandteile, die am kurz- und langfristigen Erfolg der SYZYGY GROUP ausgerichtet sind.
2. Feste und variable Vergütungsbestandteile
Die Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder umfasst jeweils feste und variable Vergütungsbestandteile.
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April 20, 2021 10:00 ET (14:00 GMT)