Am 29.4.2021 findet in München die zweite Anleihegläubigerversammlung (AGV) der Eyemaxx Real Estate AG statt. Das Unternehmen ruft die Anleihegläubiger seiner drei Anleihen 2018/23 (ISIN DE000A2GSSP3), 2019/24 (ISIN DE000A2YPEZ1) und 2020/25 (ISIN DE000A289PZ4) auf, von ihrem Stimmrecht bei der Gläubigerversammlung Gebrauch zu machen. Im Gespräch mit der Anleihen Finder Redaktion verdeutlicht Dr. Michael Müller noch einmal die Bedeutung der AGV und deren Abstimmungsergebnis für das Unternehmen.
Anleihen Finder: Herr Dr. Müller, kurz und knapp für unsere Leser zusammengefasst: Warum laden Sie zu einer Gläubigerversammlung am 29. April 2021 ein?
Dr. Michael Müller: Die Versammlung soll der letzte Schritt sein, mit dem wir die Anleihebedingungen von dreien unserer Eyemaxx-Bonds so justieren, dass wir Eyemaxx zukunftssicher aufstellen und nicht zum Spielball kurzfristiger bilanzieller Bewertungsschwankungen machen. Der erste Schritt dazu war die Abstimmung ohne Versammlung vom 6. April bis 8. April 2021. Dabei - nicht unerwartet - wurde das notwendige Teilnahmequorum von 50 % bei den Anleihen 2018/2023, 2019/2024 und 2020/2025 nicht erreicht. In der nun anstehenden Versammlung sind aber nur noch 25 % Teilnahmequote notwendig, der Schwellenwert ist also halbiert. Damit sind wir jetzt in einer guten Ausgangsposition und mithin sehr optimistisch, dass wir und unsere Anleihegläubiger erfolgreich sein werden.
Anleihen Finder: Lässt sich Ihr Optimismus mit Zahlen untermauern?
Dr. Michael Müller: Absolut. Die Teilnahmequoten bei der ersten Abstimmung waren - vor dem Hintergrund der nun halbierten Quote - sehr ermutigend. Bei der Anleihe 2018/2023 lag das Quorum bei der ersten Abstimmung bei 25,89 %. Für die Anleihe 2019/2024 lag die Zustimmung bei 20,24 % und ...
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