DJ Bundestag genehmigt erneute Ausnahme von der Schuldengrenze
Von Andreas Kißler
BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat die erneute Ausnahme von der grundgesetzlichen Schuldengrenze aufgrund einer Notsituation genehmigt, die Voraussetzung für das Inkrafttreten eines zuvor bereits vom Parlament beschlossenen Nachtragshaushalts ist. Wie Bundestags-Vizepräsidentin Claudia Roth nach der namentlichen Abstimmung bekanntgab, votierten 370 Abgeordnete für die Ausnahmegenehmigung nach Artikel 115 des Grundgesetzes. 78 Abgeordnete stimmten dagegen und 184 enthielten sich. Nötig waren nach ihren Angaben 355 Stimmen.
Der von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) aufgestellte zweite Nachtragshaushalt sieht zur Finanzierung von Maßnahmen wegen der Corona-Krise weitere 60,4 Milliarden Euro an neuen Schulden vor. Insgesamt will der Bund damit in diesem Jahr 240,2 Milliarden Euro an neuen Krediten aufnehmen. Der Nachtragshaushalt sieht für 2021 Gesamtausgaben in Höhe von 547,7 Milliarden Euro vor und damit knapp 50 Milliarden Euro mehr als ursprünglich veranschlagt. Mit der geplanten Neuverschuldung würde die Obergrenze der Schuldenregel laut Bundestag um rund 213 Milliarden Euro überschritten.
Scholz nährte vor der Abstimmung die Erwartung eines wirtschaftlichen Aufschwungs nach der Corona-Pandemie. "Nach der Pandemie wollen wir durchstarten", sagte er im Bundestag. "Und wir werden auch wirtschaftlich wieder durchstarten können."
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April 23, 2021 04:51 ET (08:51 GMT)
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