Die bundeseinheitliche Notbremse ist beschlossen. Mit einer Änderung der SARS-CoV-2Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber und damit auch Vermittlerbetriebe nun verpflichtet, Mitarbeitern zweimal pro Woche Schnell- oder Selbsttests anzubieten. Verstärkt wird außerdem die Home-Office-Pflicht. Der Bundestag hat eine bundeseinheitliche Notbremse im Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Die Neuregelung ist am 23.04.2021 in Kraft getreten. Überschreiten ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei ...Den vollständigen Artikel lesen ...
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