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EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

DJ EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
28.04.2021 
 
OMV Aktiengesellschaft 
Wien 
Firmenbuch-Nr.: 93363z 
ISIN: AT0000743059 
 
                 Einberufung 
 
zu der am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress 
Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich 
(U2-Station Messe-Prater) stattfindenden 
 
             ordentlichen Hauptversammlung 
 
der OMV Aktiengesellschaft. 
 
Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
 
Angesichts der globalen COVID-19 Pandemie hat der Vorstand zum Schutz der 
Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die 
diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form ist 
angesichts der derzeitigen Umstände und nach sorgfältiger Beurteilung durch den 
Vorstand zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre 
erforderlich. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung am 2. Juni 2021 wird daher im Sinne des 
Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes ("COVID-19-GesG") in der geltenden 
Fassung und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz 
(Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung; "COVID-19-GesV") in der geltenden 
Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach 
Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der 
Versammlung und in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Dies hat insbesondere 
zur Folge, dass Aktionäre nicht physisch an der Versammlung teilnehmen können, 
sondern die Möglichkeit haben werden, die Hauptversammlung über das Internet 
optisch und akustisch in Echtzeit mitzuverfolgen. 
 
Die Stimmabgabe sowie die Ausübung des Antragsrechts und des Rechts, Widerspruch 
zu erheben, können im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch 
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Das Auskunftsrecht kann durch jeden Aktionär während der virtuellen 
Hauptversammlung selbst ausgeübt werden. Fragen sind ausschließlich im Wege der 
elektronischen Kommunikation in Textform an folgende E-Mail-Adresse zu senden: 
fragen.omv@hauptversammlung.at. 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
Aktiengesetz ("AktG") vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist 
datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 
Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. 
 
Unsere Aktionäre können die Hauptversammlung am 2. Juni 2021 ab ca. 14:00 Uhr 
unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet über einen 
Link, der unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung 
> Hauptversammlung 2021 abrufbar sein wird, in Echtzeit verfolgen. Eine 
Anmeldung oder ein Login ist für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet 
nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung in Echtzeit haben unsere Aktionäre 
die Möglichkeit, an der Versammlung von jedem Ort aus durch eine akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit teilzunehmen, dem gesamten Verlauf der 
Hauptversammlung (einschließlich des Berichts des Vorstands, der Generaldebatte 
bzw. Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung) zu folgen 
und auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren. Die Live-Übertragung 
der Hauptversammlung im Internet ist keine Zweiweg-Verbindung und ermöglicht 
auch keine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG und keine Fernabstimmung iSd § 
102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG. 
 
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind. 
 
Im Übrigen wird auf die "Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 
Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV", die ab spätestens 12. Mai 2021 unter 
www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > 
Hauptversammlung 2021 bereitgestellt ist, hingewiesen. Wir bitten die Aktionäre 
um besondere Beachtung dieser Information und der darin beschriebenen 
Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen. 
 
Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 samt Lagebericht, des 
   (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts, des (konsolidierten) 
   Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten 
   nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2020 samt 
   Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom 
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020. 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 
   ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2020. 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2020. 
 5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2020. 
 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2021. 
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und den 
   Aufsichtsrat. 
 8. Beschlussfassungen über den Long Term Incentive Plan und das Equity 
   Deferral. 
 9. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zur Ausgabe an Arbeitnehmer, 
   leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung 
   der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, 
   einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere 
   von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Equity Deferrals oder 
   sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen 
   Kaufmöglichkeit der Aktionäre, zu veräußern oder zu verwenden. 
 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens 
ab 12. Mai 2021 folgende Unterlagen zur Verfügung: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
 Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 
 COVID-19-GesV; 
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen; 
* die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
 Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 10; 
* die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 9; 
* der Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat; 
* die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9; sowie 
* der Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG für die 
 Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 10. 
 
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie 
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an einen der 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, ein Frageformular 
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser 
Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 12. Mai 2021 auf der im Firmenbuch 
eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate 
Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 frei verfügbar. 
 
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 4. 
Juni 2021 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. 
 
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend gemacht werden können, 
richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Sonntag, der 23. 
Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV 
ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine 
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält 
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut 
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden 
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. 
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in 
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben 
enthalten: 
 

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April 28, 2021 03:30 ET (07:30 GMT)

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