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Dow Jones News
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(1)

EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / -2-

DJ EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

=------------------------------------------------------------------------------- 
 Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel 
 einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent 
 verantwortlich. 
=------------------------------------------------------------------------------- 
 
28.04.2021 
 
OMV Aktiengesellschaft 
Wien 
Firmenbuch-Nr.: 93363z 
ISIN: AT0000743059 
 
                 Einberufung 
 
zu der am Mittwoch, 2. Juni 2021, um 14:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), im Congress 
Center Messe Wien, Reed Messe Wien GmbH, Messeplatz 1, 1020 Wien, Österreich 
(U2-Station Messe-Prater) stattfindenden 
 
             ordentlichen Hauptversammlung 
 
der OMV Aktiengesellschaft. 
 
Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
 
Angesichts der globalen COVID-19 Pandemie hat der Vorstand zum Schutz der 
Aktionäre und der sonstigen Teilnehmer unserer Hauptversammlung beschlossen, die 
diesjährige ordentliche Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre 
abzuhalten. Die Durchführung der Hauptversammlung in virtueller Form ist 
angesichts der derzeitigen Umstände und nach sorgfältiger Beurteilung durch den 
Vorstand zum Wohl und im besten Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre 
erforderlich. 
 
Die ordentliche Hauptversammlung am 2. Juni 2021 wird daher im Sinne des 
Gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes ("COVID-19-GesG") in der geltenden 
Fassung und der darauf basierenden Verordnung der Bundesministerin für Justiz 
(Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung; "COVID-19-GesV") in der geltenden 
Fassung als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt. 
 
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach 
Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im sonst gewohnten Ablauf der 
Versammlung und in der Ausübung der Rechte der Aktionäre. Dies hat insbesondere 
zur Folge, dass Aktionäre nicht physisch an der Versammlung teilnehmen können, 
sondern die Möglichkeit haben werden, die Hauptversammlung über das Internet 
optisch und akustisch in Echtzeit mitzuverfolgen. 
 
Die Stimmabgabe sowie die Ausübung des Antragsrechts und des Rechts, Widerspruch 
zu erheben, können im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV ausschließlich durch 
Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft 
vorgeschlagenen unabhängigen besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. 
 
Das Auskunftsrecht kann durch jeden Aktionär während der virtuellen 
Hauptversammlung selbst ausgeübt werden. Fragen sind ausschließlich im Wege der 
elektronischen Kommunikation in Textform an folgende E-Mail-Adresse zu senden: 
fragen.omv@hauptversammlung.at. 
 
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 
Aktiengesetz ("AktG") vollständig in Echtzeit im Internet übertragen. Dies ist 
datenschutzrechtlich zulässig im Hinblick auf die gesetzliche Grundlage von § 3 
Abs 4 COVID-19-GesV und § 102 Abs 4 AktG. 
 
Unsere Aktionäre können die Hauptversammlung am 2. Juni 2021 ab ca. 14:00 Uhr 
unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet über einen 
Link, der unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung 
> Hauptversammlung 2021 abrufbar sein wird, in Echtzeit verfolgen. Eine 
Anmeldung oder ein Login ist für die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet 
nicht erforderlich. 
 
Durch die Übertragung der Hauptversammlung in Echtzeit haben unsere Aktionäre 
die Möglichkeit, an der Versammlung von jedem Ort aus durch eine akustische und 
optische Einwegverbindung in Echtzeit teilzunehmen, dem gesamten Verlauf der 
Hauptversammlung (einschließlich des Berichts des Vorstands, der Generaldebatte 
bzw. Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie der Beschlussfassung) zu folgen 
und auf Entwicklungen in der Hauptversammlung zu reagieren. Die Live-Übertragung 
der Hauptversammlung im Internet ist keine Zweiweg-Verbindung und ermöglicht 
auch keine Fernteilnahme iSd § 102 Abs 3 Z 2 AktG und keine Fernabstimmung iSd § 
102 Abs 3 Z 3 AktG iVm § 126 AktG. 
 
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von 
technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese 
ihrer Sphäre zuzurechnen sind. 
 
Im Übrigen wird auf die "Information über die organisatorischen und technischen 
Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 
Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV", die ab spätestens 12. Mai 2021 unter 
www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > Hauptversammlung > 
Hauptversammlung 2021 bereitgestellt ist, hingewiesen. Wir bitten die Aktionäre 
um besondere Beachtung dieser Information und der darin beschriebenen 
Teilnahmevoraussetzungen und -bedingungen. 
 
Tagesordnung 
 
 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2020 samt Lagebericht, des 
   (konsolidierten) Corporate Governance-Berichts, des (konsolidierten) 
   Berichts über Zahlungen an staatliche Stellen, des konsolidierten 
   nichtfinanziellen Berichts, des Konzernabschlusses 2020 samt 
   Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung sowie des vom 
   Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2020. 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 
   ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das 
   Geschäftsjahr 2020. 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für 
   das Geschäftsjahr 2020. 
 5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats 
   für das Geschäftsjahr 2020. 
 6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das 
   Geschäftsjahr 2021. 
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für den Vorstand und den 
   Aufsichtsrat. 
 8. Beschlussfassungen über den Long Term Incentive Plan und das Equity 
   Deferral. 
 9. Wahlen in den Aufsichtsrat. 
 10. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des 
   Aufsichtsrats eigene Aktien der Gesellschaft zur Ausgabe an Arbeitnehmer, 
   leitende Angestellte und/oder Mitglieder des Vorstands/der Geschäftsführung 
   der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens, 
   einschließlich zur Bedienung von Aktienübertragungsprogrammen, insbesondere 
   von Long-Term-Incentive-Plänen einschließlich Equity Deferrals oder 
   sonstigen Beteiligungsprogrammen, unter Ausschluss der allgemeinen 
   Kaufmöglichkeit der Aktionäre, zu veräußern oder zu verwenden. 
 
 
Unterlagen zur Hauptversammlung 
 
Zur Vorbereitung auf die Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens 
ab 12. Mai 2021 folgende Unterlagen zur Verfügung: 
 
* Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die 
 Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 
 COVID-19-GesV; 
* die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen; 
* die gemeinsamen Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den 
 Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 7, 8 und 10; 
* die Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6 und 9; 
* der Vergütungsbericht für den Vorstand und den Aufsichtsrat; 
* die Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 9; sowie 
* der Bericht gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4 AktG für die 
 Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 10. 
 
 
Die angeführten Unterlagen, der vollständige Text dieser Einberufung sowie 
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht an einen der 
besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV, ein Frageformular 
und alle weiteren Veröffentlichungen der Gesellschaft im Zusammenhang mit dieser 
Hauptversammlung sind für Sie spätestens ab 12. Mai 2021 auf der im Firmenbuch 
eingetragenen Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Über uns > Corporate 
Governance > Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 frei verfügbar. 
 
Der Jahres- und der Konzernabschluss werden, jeweils inklusive Anhang, am 4. 
Juni 2021 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" veröffentlicht. 
 
Teilnahme von Aktionären an der Hauptversammlung 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der virtuellen 
Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV geltend gemacht werden können, 
richtet sich nach dem Aktienbesitz am Nachweisstichtag; das ist Sonntag, der 23. 
Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien). 
 
Zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV 
ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der 
Gesellschaft nachweist. 
 
Der Nachweis des Aktienbesitzes zum Nachweisstichtag erfolgt durch eine 
Bestätigung des Kreditinstituts, bei dem der Aktionär sein Depot unterhält 
(Depotbestätigung), vorausgesetzt es handelt sich dabei um ein Kreditinstitut 
mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EWR oder in einem Vollmitgliedstaat der 
OECD. Aktionäre, deren Depotführer diese Voraussetzung nicht erfüllt, werden 
gebeten, sich mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzen. 
 
Die Depotbestätigung muss nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 10a AktG) in 
deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sein und folgende Angaben 
enthalten: 
 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2021 03:30 ET (07:30 GMT)

DJ EANS-Hauptversammlung: OMV Aktiengesellschaft / -2-

1. Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und Anschrift 
   oder einen im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code; 
 2. Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, Geburtsdatum bei 
   natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei 
   juristischen Personen; 
 3. Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung des Depots; 
 4. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien und ihre Bezeichnung oder ISIN; 
 5. Ausdrückliche Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotbestand am 23. 
   Mai 2021, um 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) bezieht. 
 
 
Kraftlos erklärte Aktien 
 
Aktionäre, deren Aktien am 21. März 2011 für kraftlos erklärt wurden (siehe 
Veröffentlichung im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 22. März 2011 und auf der 
Website der Gesellschaft unter www.omv.com > Investoren > OMV Aktie > 
Verpflichtende Veröffentlichungen > Aufforderung zur Einreichung von 
Aktienurkunden), können ihre Stimmrechte und übrigen Aktionärsrechte in der 
Hauptversammlung nur dann ausüben, wenn sie rechtzeitig vor dem Nachweisstichtag 
(23. Mai 2021, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien)) ihre (kraftlosen) Aktienurkunden 
bei der UniCredit Bank Austria AG eingereicht haben und eine Gutschrift auf 
ihrem Wertpapierdepot erfolgt ist. 
 
Übermittlung von Depotbestätigungen 
 
Depotbestätigungen müssen spätestens am 28. Mai 2021, um 24:00 Uhr MESZ 
(Ortszeit Wien) ausschließlich auf einem der folgenden Wege bei der Gesellschaft 
einlangen: 
 
* per Post, Kurierdienst oder persönlich: 
 OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen/ 
 Wechsel, Köppel 60, Österreich; 
* per E-Mail: anmeldung.omv@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung in 
 Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail anzuschließen ist; 
* per Telefax: +43 1 8900 500 56; 
* per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN 
 AT0000743059 im Text angeben. 
 
 
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als 
Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der 
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. 
 
Die Kreditinstitute werden ersucht, Depotbestätigungen nach Möglichkeit 
gesammelt (in Listenform) zu übermitteln. 
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können daher über 
ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer 
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. 
 
Vertretung von Aktionären in der Hauptversammlung durch besondere 
Stimmrechtsvertreter 
 
Im Einklang mit § 3 Abs 4 COVID-19-GesV kann das Recht zur Stellung von 
Beschlussanträgen, zur Stimmabgabe sowie zur Erhebung eines Widerspruchs in der 
virtuellen Hauptversammlung ausschließlich durch einen der nachstehenden 
besonderen Stimmrechtsvertreter ausgeübt werden. 
 
Jedem Aktionär, der zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung berechtigt 
ist und dies der Gesellschaft gemäß den Vorgaben in der Einberufung der 
Hauptversammlung nachgewiesen hat, kommt das Recht zu, einen der folgenden 
besonderen Stimmrechtsvertreter zu bestellen: 
 
 
* Rechtsanwalt Mag. Ewald Oberhammer, LL.M. 
 c/o Oberhammer Rechtsanwälte GmbH 
 1010 Wien, Karlsplatz 3/1 
 oberhammer.omv@hauptversammlung.at 
 
* Dipl.-Volksw., Dipl.-Jur. Florian Beckermann, LL.M. 
 c/o Interessenverband für Anleger, IVA 
 1130 Wien, Feldmühlgasse 22 
 beckermann.omv@hauptversammlung.at 
 
* Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser 
 c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH 
 1010 Wien, Schottenring 19 
 moser.omv@hauptversammlung.at [moser.omv@hauptversammlung.at] 
 
* Rechtsanwalt Dr. Christoph Nauer, LL.M. 
 c/o bpv Hügel Rechtsanwälte GmbH 
 1220 Wien, ARES-Tower, Donau-City-Straße 11 
 nauer.omv@hauptversammlung.at [nauer.omv@hauptversammlung.at] 
 
 
Jeder Aktionär kann zwischen den oben genannten Personen als besonderen 
Stimmrechtsvertreter frei wählen und diesem Vollmacht erteilen. Die Kosten 
dieser besonderen Stimmrechtsvertreter trägt die Gesellschaft. Sämtliche übrige 
Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die Depotbestätigung oder 
Portokosten, hat der Aktionär zu tragen. 
 
Für die Bevollmächtigung eines besonderen Stimmrechtsvertreters bzw. den 
Widerruf der Bevollmächtigung empfehlen wir unseren Aktionären, stets das ab 
spätestens 12. Mai 2021 unter www.omv.com > Über uns > Corporate Governance > 
Hauptversammlung > Hauptversammlung 2021 bereitgestellte Vollmachtsformular bzw. 
Widerrufsformular zu verwenden. Für eine direkte Kontaktaufnahme sind die 
besonderen Stimmrechtsvertreter unter den oben genannten Kontaktdaten 
erreichbar, wobei diese im Falle spezifischer Instruktionen rechtzeitig erfolgen 
sollte. 
 
Für die Prüfung ihrer Identität ersuchen wir unsere Aktionäre, in dem 
Vollmachtsformular in dem dafür vorgesehenen Feld jene E-Mail-Adresse anzugeben, 
die auch für den Versand von Instruktionen an den besonderen 
Stimmrechtsvertreter (Weisungen, Anträge oder Widersprüche) oder für Fragen und 
Redebeiträge an die Gesellschaft verwendet wird. Zudem sollten die in der 
Depotbestätigung genannten Inhaberdaten mit den Daten auf der Vollmacht 
übereinstimmen (andernfalls wird die Vollmacht unter Umständen nicht als gültig 
anerkannt). 
 
Bei Bevollmächtigung einer anderen Person (als eines der zuvor genannten 
besonderen Stimmrechtsvertreters) ist zu beachten, dass durch eine wirksame 
Vollmachtskette (Subvollmacht) sichergestellt sein muss, dass für die Ausübung 
des Stimmrechts, des Antragsrechts und des Widerspruchsrechts einer der 
besonderen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt wird. Die Bevollmächtigung einer 
anderen Person für die Ausübung dieser Rechte in der virtuellen Hauptversammlung 
ist nicht möglich. 
 
Ein Aktionär kann seinem depotführenden Kreditinstitut - nach Absprache mit 
diesem - Vollmacht erteilen. In diesem Fall genügt es, wenn das Kreditinstitut 
zusätzlich zur Depotbestätigung auf einem der dafür zugelassenen Wege (siehe 
oben unter Übermittlung von Depotbestätigungen) gegenüber der Gesellschaft die 
Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde; die Vollmacht selbst muss in 
diesem Fall nicht an die Gesellschaft übermittelt werden. Das depotführende 
Kreditinstitut hat sich für die Stellung von Beschlussanträgen, die Stimmabgabe 
und die Erhebung eines Widerspruchs in der Hauptversammlung ebenso eines von der 
Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreters zu bedienen. 
 
Übermittlung der Vollmacht an die Gesellschaft 
 
Ausgefüllte und unterschriebene Erklärungen über die Erteilung und den Widerruf 
von Vollmachten können ausschließlich auf einem der folgenden Wege bis tunlichst 
1. Juni 2021, 16:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien) in Textform bei der Gesellschaft 
einlangen: 
 
* per Post, Kurierdienst oder persönlich: 
 
OMV Aktiengesellschaft, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, 8242 St. Lorenzen/ 
Wechsel, Köppel 60, Österreich; 
 
 
* per E-Mail: 
 
für RA Oberhammer: oberhammer.omv@hauptversammlung.at 
für RA Moser: moser.omv@hauptversammlung.at [moser.omv@hauptversammlung.at] 
für Herrn Beckermann: beckermann.omv@hauptversammlung.at 
[beckermann.omv@hauptversammlung.at] 
für RA Nauer: nauer.omv@hauptversammlung.at [nauer.omv@hauptversammlung.at] 
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF oder TIF, dem E-Mail 
anzuschließen ist; 
 
Vollmachten, die an andere Personen als die genannten besonderen 
Stimmrechtsvertreter erteilt werden, richten Sie in der beschriebenen Form bitte 
an anmeldung.omv@hauptversammlung.at [anmeldung.omv@hauptversammlung.at]; 
 
 
* per Telefax: +43 1 8900 500 56; 
 
* per SWIFT: GIBAATWGGMS - Message Type MT598 oder MT599; bitte unbedingt ISIN 
 AT0000743059 im Text angeben. 
 
 
Durch diese Art der Übermittlung hat der von Ihnen gewählte besondere 
Stimmrechtsvertreter unmittelbar Zugriff auf die Vollmacht. 
 
Eine erteilte Vollmacht kann vom Aktionär widerrufen werden. Der Widerruf wird 
erst wirksam, wenn er der Gesellschaft zugeht. 
 
Eine Übermittlung der Vollmacht durch persönliche Vorlage am Versammlungsort ist 
nicht zulässig. 
 
Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110, 118 und 119 AktG 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten Anteile in 
Höhe von mindestens 5 % des Grundkapitals halten, können bis spätestens 12. Mai 
2021 (einlangend) schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die 
Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden 
solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung vorgelegt 
werden. 
 
Aktionäre, die einzeln oder zusammen mindestens 1 % des Grundkapitals halten, 
können bis spätestens 21. Mai 2021 zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform 
Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln, wobei eine Begründung anzuschließen 
ist, und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der 
betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen 
Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch 
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. 
 
Für Wahlen in den Aufsichtsrat (Tagesordnungspunkt 9) ist Folgendes zu beachten: 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle 

(MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires

April 28, 2021 03:30 ET (07:30 GMT)

© 2021 Dow Jones News
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